Europäische Kommission stellt Mitteilung "Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung" vor
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Die Europäische Kommission setzt zügig ihren ehrgeizigen Fahrplan zur Umsetzung der Strategie Europa 2020 um und hat am 16.12.2010 mit der Mitteilung "Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung" die fünfte Leitinitiative veröffentlicht. Die Leitinitiative kommt zum Ende des Europäischen Jahres 2010 zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung und soll deutlich machen, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten aufgefordert sind, ihre Anstrengungen in diesem Bereich zu verstärken. In ihrem Papier ruft die Europäische Kommission die EU-Mitgliedstaaten zu mehr Initiative bei der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung auf und sagt bei der besseren Koordinierung von Projekten zur Armutsbekämpfung ihre Unterstützung zu. Zur Vorstellung der Initiative sagte Kommissionspräsident José Manuel Barroso: "Wir wollen die Armut auf EU-Ebene gemeinsam verringern und es ist nun Aufgabe der Mitgliedstaaten, eigene ehrgeizige nationale Ziele aufzustellen und jedes Jahr über die Fortschritte in diesem Bereich zu berichten".
Nach Angaben der Europäischen Kommission sind nach wie vor 80 Mio. Menschen von der Armut bedroht, ein Viertel davon sind Kinder. Durch die Wirtschafts- und Finanzkrise habe sich die Situation noch verschärft, so dass die gefährdeten Gruppen stärker betroffen seien als zuvor. Nach Ansicht der Europäischen Kommission ist die Integration der gefährdeten Gruppen und damit die Verringerung der Armut ein Motor für das im kommenden Jahrzehnt angestrebte Wachstum. Europäische Kommission und EU-Mitgliedstaaten haben sich auf das Ziel verständigt, bis 2020 die Zahl der Menschen, die von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen sind, um mindestens 20 Mio. zu verringern. Die "Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung" soll aufzeigen, wie die EU-Mitgliedstaaten die Probleme von Armut und Ausgrenzung unter Ausnutzung aller EU-Finanzinstrumentarien und durch die effektive Gestaltung der Sozialschutzsysteme und -leistungen kostengünstig und effektiv angehen können. Als Ziele werden in der Plattform genannt:
- Verhütung der Übertragung der Armut von einer Generation auf die nächste
- Beseitigung der Kinderarmut
- Beschäftigung als Ausweg aus der Armut durch aktive Eingliederungsstrategien
- Ausbau der Bemühungen um soziale und wirtschaftliche Eingliederung von Minderheitengruppen (z.B. Roma)
Als Schlüsselmaßnahmen nennt die Mitteilung folgende:
- Förderung von Innovationen in der Sozialpolitik, d.h. es soll geprüft werden, welche Möglichkeiten es gibt, die einzelnen Gruppen mit den bereits bestehenden Leistungen zu versorgen,
- Einsatz aller auf EU-Ebene infrage kommender EU-Finanzierungsinstrumente, insbesondere des Europäischen Sozialfonds (vergibt u.a. Zuschüsse zur Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose); darüber hinaus soll die Sozialpolitik künftig vorrangiges Finanzierungsziel der Europäischen Union werden; in diesem Zusammenhang ist das "Mikrofinanzierungsinstrument" zu nennen, das ab 2011 (zurzeit noch nicht in Operation) u.a. Langzeitarbeitslosen ein zinsloses Darlehen in Höhe von 25.000 Euro für die Gründung eines eigenen Unternehmens gewähren kann,
- Effektivere Gestaltung der Sozialschutzsysteme und -leistungen sowie größere Flexibilität dieser Systeme und Leistungen im Hinblick auf die veränderte Armut und die damit verbundenen neuen sozialen Bedürfnisse. Die Europäische Kommission wird zu diesem Komplex in 2011 ein Weißbuch über Sicherheit, Angemessenheit und Nachhaltigkeit der Renten vorlegen; geplant sind außerdem Maßnahmen zur Qualität von Sozialdienstleistungen, den Ungleichheiten bei der Gesundheitsversorgung und der Ausgrenzung bei der Wohnungssuche. Außerdem wird 2012 das Europäische Jahr des aktiven Alterns
- Förderung neuer Partnerschaften und Wege, die Armut durch soziale Innovationen und die Erprobung neuer Lösungsansätze zu bekämpfen; hier ist die Einbeziehung möglichst vieler Partner in den Kampf gegen Ausgrenzung und Armut geplant. Die Europäische Kommission wird freiwillige Leitlinien für die Einbeziehung der Interessengruppen bei der Festlegung, Ausgestaltung und Durchführung der Maßnahmen festlegen, die auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zur Verringerung der Armut durchgeführt werden sollen.
Die EU-Mitgliedstaaten werden, wie bei den anderen Leitinitiativen, im Rahmen ihrer Länderberichte ihre eigenen Ziele in diesem Bereich aufstellen und jedes Jahr der Europäischen Kommission über die Erfolge berichten.
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (31.01.2011) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.