Europäische Kommission erleichtert Stellensuche in der Europäischen Union - Modernisierung der Richtlinie über Berufsqualifikationen soll Europäischen Berufsausweis einführen
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Berufstätigen, die gewillt sind, in einem anderen EU-Mitgliedstaaten zu arbeiten, soll der Weg zu einen neuen Arbeitsplatz durch die Einführung eines Europäischen Berufsausweises erleichtert werden; dies beschloss am 19.12. d.J. die Europäische Kommission und reagierte damit auf das sich abzeichnende Problem des Fachkräftemangels. Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels, d.h. dem erwarteten Rückgang der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter rechnet die Europäische Kommission nach eigenen Recherchen mit einer Nachfrage nach hochqualifzierten Arbeitskräften in der Europäischen Union im Jahre 2020 auf über 16 Mio. Diese sich abzeichnende Lücke will die Europäische Kommission u.a. durch eine steigende Mobilität der Arbeitssuchenden schließen.
Ziel des heutigen Vorschlags ist die Vereinfachung der Regeln für die EU-weite Mobilität von Berufstätigen, indem für alle interessierten Berufsgruppen ein Europäischer Berufsausweis angeboten wird, der eine leichtere und schnellere Anerkennung der Qualifikationen ermöglicht. In diesem Zusammenhang werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, das Ausmaß der Reglementierung von Berufen in den jeweiligen Ländern zu überprüfen. Außerdem geht die Europäische Kommission auf die Besorgnis in der Öffentlichkeit in Bezug auf ausreichende Sprachkenntnisse und den Mangel an einer wirksamen Warnung vor Berufstätigen, die sich berufliche Fehler haben zuschulden kommen lassen (vor allem im Gesundheitssektor), ein.
Zu der Vorstellung der geplanten Änderung der Richtlinie über Berufsqualifikationen sagte der für den Binnenmarkt zuständige EU-Kommissar, Michel Barnier: "Europa steht heute einer Vielzahl von Herausforderungen gegenüber. Eine davon ist die wachsende Nachfrage nach hochqualifizierten Arbeitskräften in ganz Europa. Durch den heutigen Vorschlag zu den Berufsqualifikationen wird ein reibungslos funktionierendes System für die Anerkennung von Qualifikationen geschaffen, um die EU-weite Mobilität von Berufstätigen zu fördern. Hochqualifizierten Berufsangehörigen wird es erleichtert, dorthin zu gehen, wo es freie Stellen gibt. Das wird sich wachstumsfördernd für die gesamte europäische Wirtschaft auswirken. Das wird mit Sicherheit das Wachstum der gesamten europäischen Wirtschaft fördern. Ich bin davon überzeugt, dass der Europäische Berufsausweis - in Form einer elektronischen Bescheinigung - eine zukunftsweisende Idee ist, da durch ihn die Verfahren zur Anerkennung von Berufsqualifikationen beschleunigt werden."
Kernpunkte des Vorschlags:
- Die Einführung eines Europäischen Berufsausweises wird interessierten Berufsangehörigen die Möglichkeit bieten, ihre Qualifikationen leichter und schneller anerkennen zu lassen. Dadurch soll auch die vorübergehende Mobilität erleichtert werden. Der Berufsausweis soll entsprechend dem von den Berufsständen geäußerten Bedarf verfügbar sein (so haben etwa Krankenschwestern und Krankenpfleger sowie Bergführer großes Interesse an einem solchen Berufsausweis angemeldet). Der Berufsausweis wird ergänzt durch ein optimiertes Anerkennungsverfahren im Rahmen des bestehenden Binnenmarkt-Informationssystems (IMI). Es handelt sich um eine elektronische Bescheinigung, die es dem Berufstätigen gestattet, in einem anderen Mitgliedstaat Dienstleistungen zu erbringen oder sich dort niederzulassen.
- Besserer Zugang zu Informationen über die Anerkennung von Berufsqualifikationen: Alle Bürger, die ihre Berufsqualifikationen anerkennen lassen wollen, sollen sich an eine zentrale Anlaufstelle wenden können und nicht von einer staatlichen Stelle zur nächsten laufen müssen. Diese zentrale Anlaufstelle sollten die im Rahmen der Dienstleistungsrichtlinie geschaffenen einheitlichen Ansprechpartner (EA) sein; bei diesen sollen die Bürger jeweils vor Ort Informationen über die zur Anerkennung ihrer Berufsqualifikationen erforderlichen Unterlagen erhalten und außerdem alle Anerkennungsverfahren online abwickeln können.
- Aktualisierung der Mindestausbildungsforderungen für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Krankenschwestern und Krankenpfleger, Hebammen, Tierärzte und Architekten: die Mindestausbildungsanforderungen für diese Berufe wurden vor 20 oder 30 Jahren harmonisiert. Sie sind jetzt aktualisiert worden, um der Weiterentwicklung dieser Berufe und der Ausbildung in diesen Bereichen Rechnung zu tragen. So wurde beispielsweise das Eingangsniveau für die Ausbildung von Krankenpflegepersonal und Hebammen von einer zehnjährigen allgemeinen Schulbildung auf zwölf Schuljahre angehoben.
- Einführung eines Vorwarnungsmechanismus für Gesundheitsberufe, deren Qualifikation automatisch anerkannt wird: die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats sollen verpflichtet werden, die zuständigen Behörden aller anderen Mitgliedstaaten vor Berufsangehörigen zu warnen, denen die Ausübung ihres Berufs von einer Behörde oder einem Gericht untersagt worden ist. Dies ist besonders wichtig, da es beispielsweise schon Ärzte gab, die - nachdem sie ihren Beruf in ihrem Herkunftsmitgliedstaat nicht mehr ausüben durften - in einen anderen Mitgliedstaat zogen, wo dies nicht bekannt war.
- Die Einführung gemeinsamer Ausbildungsrahmen und gemeinsamer Ausbildungsprüfungen, die die gemeinsamen Plattformen ersetzen, dürfte die Möglichkeit bieten, den Mechanismus der automatischen Anerkennung auf neue Berufe auszuweiten. Daran interessierte Berufsgruppen könnten die automatische Anerkennung auf der Grundlage eines gemeinsamen Spektrums von Kenntnissen, Fähigkeiten und Kompetenzen oder einer gemeinsamen Prüfung der Fähigkeit von Berufsangehörigen zur Ausübung eines Berufs in Anspruch nehmen.
- Gegenseitige Evaluierung der reglementierten Berufe: Mit der Umsetzung der Richtlinie soll ein neuer Mechanismus eingeführt, der gewährleisten soll, dass mehr Transparenz herrscht und die Mitgliedstaaten besser begründen müssen, warum sie einige Berufe durch bestimmte Qualifikationsanforderungen reglementieren. Die Mitgliedstaaten müssen ein Verzeichnis ihrer reglementierten Berufe vorlegen und die Notwendigkeit der Reglementierung rechtfertigen. Daran anschließen solle sich eine von der Europäischen Kommission unterstützte gegenseitige Evaluierung.
Hintergrund:
Die Richtlinie über Berufsqualifikationen bildet die Grundlage dafür, dass Berufstätige in einem anderen Mitgliedstaat Geschäftstätigkeiten aufnehmen oder Arbeitsstellen
finden können, die jeweils mit bestimmten Qualifikationsanforderungen verbunden sind. Die "Modernisierung“ ist einer der in der Binnenmarktakte genannten zwölf Hebel und Teil des 12 Punkte Plans, den die Europäische Kommission am 26.09.2011. zur Stärkung des Binnenmarktes angekündigt hatte (siehe EU-Aktuell vom 11.10.2011: Ziel ist die Schaffung von mehr Wachstum und Arbeitsplätzen).
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (22.12.2011) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.