Eurobarometer Spezial des Europäischen Bürgerbeauftragten - Recht auf Freizügigkeit, freie Wahl des Wohnortes in der EU und Recht auf gute Verwaltung sind die wichtigsten Bürgerrechte
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Der Europäische Ombudsmann, seit 2005 Herr P. Nikiforos Diamandouros, ist beim Europäischen Parlament angesiedelt und in seiner Funktion für alle Beschwerden von BürgerInnen, EinwohnerInnen, Unternehmen und Verbände mit (Wohn)Sitz in einem EU-Mitgliedstaat über Missstände in den Verwaltungen und Handeln der EU-Organen und -Institutionen zuständig.
In einem von ihm in Auftrag gegebenen Eurobarometer Spezial von Februar und März 2011 ließ er 27.000 BürgerInnen in allen 27 EU-Mitgliedstaaten darüber befragen, welche Bürgerrechte sie am wichtigsten erachteten. Die Auswertung der Befragungen hat folgende Ergebnisse gebracht: 48% der Befragten gaben an, dass für sie das Recht auf Freizügigkeit und die Wahl des Wohnsitzes in der EU die wichtigsten Bürgerrechte sind, danach wird das Recht auf gute Verwaltung der EU-Behörden genannt und an dritter Stelle das Recht, Beschwerden beim Europäischen Ombudsmann einzureichen, angeführt.
Die Befragung brachte jedoch auch erhebliche Wissensdefizite der BürgerInnen über ihre Bürgerrechte zutage; so gaben 85% der Befragten an, dass sie nicht genügend Informationen über die Charta der Grundrechte hätten, 13% haben noch nie etwas von der Grundrechte-Charta gehört (diese gehört seit der Ratifizierung des Vertrags von Lissabon zum Rechtsbestand der EU und enthält einen umfassenden Katalog an Grund- und Bürgerrechten, die z.T. individuell einklagbar sind).
Zu diesem Ergebnis passt, dass laut Umfrage 42% der europäischen BürgerInnen nicht mit der Transparenz (Durchsichtigkeit des Handels und der Entscheidungen) der EU-Behörden, 35% nicht mit der Effektivität und 33% nicht mit der Dienstleistungskultur der EU-Behörden zufrieden sind. In diesem Zusammenhang interessant ist, dass diejenigen, die über die EU und ihre Politiken informiert sind, auch deren Handeln positiver bewerten.
Zu der Rolle des Europäischen Bürgerbeauftragten befragt, gaben 52% an, dass dessen Aufgabe sei, die BürgerInnen über ihre Rechte und deren Umsetzung zu informieren, 34% der Befragten empfinden die Zusammenarbeit des Europäischen Ombudsmannes mit den nationalen und regionalen Ombudsleuten in den 27 EU-Mitgliedstaaten als wichtig.
Zu den Ergebnissen der Umfrage sagte der Europäische Bürgerbeauftragte, P. Nikiforos Diamandouros: "Das Recht der Bürger, sich in der EU frei zu bewegen und aufzuhalten, ist ohne Zweifel eine der Haupterrungenschaften der europäischen Integration. Das europäische Verbindungsnetz der Ombudsleute spielt dabei eine Schlüsselrolle sicherzustellen, dass Bürger dieses Recht auch ausüben können. Es ermutigt mich, dass Bürger das Recht auf gute Verwaltung und auf Beschwerden beim Ombudsmann als wichtig erachten. Die Antworten stärken die Rolle des Ombudsmannes als wichtige Verbindungsstelle zwischen den europäischen Bürgern und den EU-Behörden".
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (07.09.2011) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.