Das INTERREG IV A-Programm der euregio rhein-maas-nord
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Die europäischen Grenzregionen sind seit 1989 Empfänger von EU-Fördermitteln. Damit hat Brüssel gezeigt, welchen Stellenwert es der Lösung von Problemen in Grenzregionen einräumt. Dabei geht es vor allem um die finanzielle Förderung einer aktiven grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und Industrie- und Handelskammern an den Binnengrenzen der EU. Durch die verstärkte wirtschaftliche und soziale Kooperation zwischen den Nachbarregionen sowie gemeinsame Strategien und Entwicklungsprogramme für den Grenzraum soll die trennende Wirkung der Grenzen verringert und starke grenzüberschreitende wirtschaftliche und soziale "Pole" und Kooperationsachsen aufgebaut werden. Durch die Durchführung gemeinsamer Projekte sollen die vielfältigen Hindernisse, die sich für die Menschen durch die Grenzlage ergeben (u.a. unterschiedliche Gesetze für Wirtschaft und Verwaltung) allmählich abgebaut werden.
Vor der Auflage des INTERREG-Programms erfolgte die Förderung der grenzüberschreitenden Projekte der euregios durch Art. 10 des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE). Mit der Verabschiedung des INTERREG I A-Programms (Laufzeit: 1991-1993) durch die EU erfolgte die Förderung grenzüberschreitender Vorhaben der euregios erstmals durch ein eigenes Programm; danach folgten INTERREG II A (Laufzeit: 1994-1999), INTERREG III A (Laufzeit: 2000-2006) und INTERREG IV A (Laufzeit: 2007-2013).
Voraussetzung für die Förderung durch Brüssel ist die Vorlage eines sog. Operationellen Programms; dieses umfasst eine Stärke-Schwäche-Analyse und Entwicklungsziele und Themenschwerpunkte für durchzuführende grenzüberschreitende Projekte für die jeweilige euregio.
Das Programm INTERREG IV A wird weiterhin grenzüberschreitende, praxisnahe Projekte von deutsch-niederländischen Partnern in und außerhalb der euregio rhein-maas-nord in folgenden drei Projektkategorien (früher 5) unterstützen:
- Wirtschaft, Technologie und Innovation (hat mit 58% der Finanzmittel Priorität gemäß den Vorgaben der Lissabon-Strategie)
- Stärkung der (nachhaltigen) regionalen Entwicklung (erhält 18% der Finanzmittel)
- Integration und Gesellschaft (erhält 18% der Finanzmittel)
Die euregio rhein-maas-nord erhält in dem Förderzeitraum 2007-2013 insgesamt 22.8 Millionen Euro Finanzmittel (1.4 Millionen Euro mehr als in der vergangenen Förderphase). Der Rhein-Kreis Neuss wird, wegen der räumlich weiteren Entfernung zur niederländischen Grenze, weiterhin nur 20%-Gebiet sein, d.h. darf lediglich 20% von den bewilligten 22.8 Millionen Euro für eigene Projekte in Anspruch nehmen.
Die vier deutsch-niederländischen euregios (Ems-Dollart-Region, EUREGIO Gronau, Euregio Rhein-Waal und euregio rhein-maas-nord) haben ein gemeinsames sog. Operationelles Programm (OP) in Brüssel vorgelegt, das am 04.12.2007 von der Europäischen Kommission genehmigt wurde.
Von den den vier euregios insgesamt zugeteilten Finanzmittel werden 35% für sog. "majeure" Projekte reserviert:
- 20% der Finanzmittel und notwendige Cofinanzierung werden von den Wirtschaftsministerien Nordrhein-Westfalen und Niederlanden vergeben
- 15% der Finanzmittel werden von den euregios verwaltet und vergeben
Definition "Majeure" Projekte:
- Räumlich, zeitlich und finanziell große Projekte, die über mehrere, möglichst alle vier euregios und mehrere Jahre gehen
- Entsprechen inhaltlich den Zielen von Lissabon (Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch Förderung Forschung und Entwicklung) und Göteborg (Nachhaltigkeit)
- Werden gemeinsam von Wissenseinrichtungen und Vertretern der Wirtschaft aus beiden Ländern durchgeführt und lassen auf Basis angewandter Forschung marktorientierte Ergebnisse erwarten
- Kommen aus den Schwerpunkten "Wirtschaft, Technologie und Innovation" (hat Priorität), "Stärkung der regionalen Entwicklung" (z.B. Förderung erneuerbarer Energie und des Umweltschutzes) und "Integration und Gesellschaft" (z.B. Förderung grenzüberschreitender Arbeitsmarkt, Verbraucherschutz und Gesundheitswesen, Bildung und Kultur)
- Binden Partner der Wirtschaft ein und dienen der Stärkung von kleinen und mittleren Unternehmen
Voraussichtlich wird es 10-15 majeure Projekte geben. Die Ministerien machen für die Cofinanzierung der majeure-Projekte eine Beteiligung von privaten Drittmitteln zur Pflicht. Jede euregio muss hierzu eine Ergebnisverpflichtung eingehen.
Für die Förderperiode 2007-2013 ist das Wirtschaftsministerium Nordrhein-Westfalen neue Verwaltungsbehörde für INTERREG IV A der vier deutsch-niederländischen euregios, d.h. trägt gegenüber der Europäischen die Verantwortung für die Abwicklung und Durchführung. Daher ist hier auch die für die Abwicklung der "majeure" Projekte neu eingestellte Managerin angesiedelt.
Neu ist die Einführung von Rahmenprojekten wie z.B. die Fortsetzung der "People to People"-Projektlinie (Förderung von Kleinstprojekten zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen BürgerInnen, Verbänden, Vereinen und Schulen sowie kleinen und mittleren Unternehmen). Im INTERREG IV A-Programm wird es erstmalig möglich sein, dass kleine und mittlere Unternehmen gemäß EU-Definition Partner in Projekten sein können.
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (16.03.2011) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.