Aktionsplan der Europäischen Kommission zur Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen
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Im Juni 2008 hatte die Europäische Kommission mit dem sog. Small Business Act (SBA) einen politisch umfassenden Rahmen zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) verabschiedet. Langfristiges Ziel des SBA ist es, bei der Politikgestaltung durch Europäische Kommission und EU-Mitgliedstaaten das Prinzip "Vorfahrt für KMU" zu integrieren, d.h. alle Maßnahmen und Vorhaben werden verstärkt auf die Belange der KMU ausgerichtet, unnötige Belastungen bürokratischer und finanzieller Art sollen gar von vornherein vermieden werden.
Der SBA umfasst zehn Grundsätze, die von Europäischer Kommission und EU-Mitgliedstaaten durch verschiedene Maßnahmen und Aktionen umgesetzt werden sollten (siehe hierzu ausführlich EU-Informationen des EUROPE DIRECT Informationszentrums Mittlerer Niederrhein, November 2008 unter der Rubrik EU-Newsletter).
Zwischenzeitlich hat die Europäische Kommission eine Zwischenbilanz erstellt, die den Erfolg des SBA belegt; danach haben zwischen 2008 und 2010 Europäische Kommission und EU-Mitgliedstaaten fast alle seinerzeit benannten Maßnahmen umgesetzt:
- der Verwaltungsaufwand konnte verringert werden,
- der Zugang der KMU zu Märkten und zu günstiger Finanzierung wurde verbessert, so haben 100.000 KMU die Finanzierungsinstrumente des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) in Anspruch genommen und dadurch über 100.00 Arbeitsplätze geschaffen,
- öffentliche Stellen sind verpflichtet, Rechnungen von KMU innerhalb von vier Wochen zu begleichen (gem. der Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug),
- die Gründung eines neuen Unternehmens (GmbH) benötigt zwischenzeitlich durchschnittlich sieben Tage und kostet 399 € (vor Beschluss des SBA waren es 12 Tage und 485 €),
- Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 2 Millionen € Umsatz haben die Möglichkeit, durch eine neue Kassenbuchungsführungsregelung die Verbuchung der Umsatzsteuer bis zum Eingang der Zahlung durch den Kunden aufzuschieben,
- Durch gestraffte Online-Verfahren und die Möglichkeiten einer gemeinsamen Angebotsabgabe ist die Bewerbung der KMU um öffentliche Aufträge vereinfacht worden,
- Durch die Einrichtung des neuen EU-KMU-Zentrums in China ist der Zugang für KMU zum chinesischen Markt vereinfacht worden.
Eine Ausnahme bildet die Verordnung über die Satzung der Europäischen Privatgesellschaft (SPE), über die der Ministerrat noch entscheidet; hier hat die Europäische Kommission die EU-Mitgliedstaaten aufgefordert, die Verordnung umgehend anzunehmen.
In Deutschland wurden im Rahmen des Dritten Mittelstandsentlastungsgesetzes 23 Maßnahmen beschlossen, um den Verwaltungsaufwand für KMU zu senken, u.a. wurden die Initiativen "Unternehmergeist in die Schulen", die "Gründerwoche Deutschland" und der Hochschulwettbewerb "Die Gründerhochschule" gestartet. Außerdem wurde der "Sonderfonds Energieeffizienz in KMU" geschaffen, der bis zu 80 % der Kosten für eine professionelle Energieeffizienzberatung finanziell unterstützt und für Energiesparmaßnahmen zinsgünstige Kredite bereitstellt.
Die Europäische Kommission erkennt ausdrücklich die Erfolge der Umsetzung des SBA in den EU-Mitgliedstaaten an, doch ist sie vor dem Hintergrund der notwendigen zügigen Umsetzung der Strategie Europa 2020 der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten ihre Bemühungen zur Förderung der unternehmerischen Initiative intensivieren müssen. Die im Rahmen der Strategie Europa 2020 gestartete Leitinitiative "Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung" nennt ausdrücklich die Verbesserung der Rahmenbedingungen für KMU und angesichts der derzeitigen schwierigen wirtschaftlichen Situation drängt die Europäische Kommission auf eine weitere Verbesserung des Geschäftsumfeldes für die KMU und ist entschlossen, den Maßnahmen für KMU Vorrang einzuräumen.
Bei der Vorstellung des Aktionsplans für KMU am 23. Februar 2011, sagte der für Industrie und Unternehmertum zuständige Kommissar und Vize-Präsident der Europäischen Kommission, Antonio Tajani, "99 Prozent aller Unternehmen sind KMU. Sie beschäftigen 90 Millionen Menschen in Europa. Als die treibende Kraft unserer Wirtschaft müssen wir die KMU stark, wettbewerbsfähig und innovativ halten. Die Mitgliedstaaten müssen rasch handeln, damit eine vollständige Umsetzung des Small Business Act gewährleistet ist". Daher benennt der Aktionsplan der Europäischen Kommission zur Anpassung des SBA an die Strategie Europa 2020 eine Reihe von Schwerpunktbereichen und schlägt u.a. folgende Maßnahmen vor:
- Zugang für KMU zu Kreditbürgschaften durch ein verbessertes Kreditbürgschaftssystem,
- Aktionsplan für einen verbesserten Zugang von KMU zu Finanzierungen, z.B. zu Wagniskapitalmärkten und gezielte Maßnahmen zur Sensibilisierung von Investoren für Chancen, die KMU haben
- Vereinheitlichung der Vermittlung und der Abwicklung von Krediten der Europäischen Investitionsbank und von EU-Finanzierungsinstrumenten durch alle Banken,
- Einführung von sog. KMU-Tests für die neuen Rechtsmaßnahmen der Europäischen Kommission, mit denen von vornherein auf die Bedürfnisse der KMU Rücksicht genommen bzw. eingegangen wird,
- Einführung von sog. "einheitlichen Ansprechpartnern" in den EU-Mitgliedstaaten zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren,
- Festlegung von Zielvorgaben für EU-Recht, mit denen verhindert werden soll, dass bei der Umsetzung in jeweils nationales Recht über die eigentlichen Anforderungen einer EU-Maßnahme hinausgegangen wird,
- Vorschlag für eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage,
- Maßnahmen zur Vereinfachung der Einziehung von Außenständen in anderen EU-Mitgliedstaaten,
- Überarbeitung des europäischen Normungswesens im Hinblick auf eine KMU-Freundliche Gestaltung und einfachere Verfügbarkeit der Normen,
- Vorschläge zur Unterstützung der KMU auf Märkten außerhalb der EU,
- Erarbeitung einer neuen Strategie für weltweit wettbewerbsfähige Cluster und Netzwerke,
- Besondere Maßnahmen zum regionalen Wissenstransfer zwischen Umwelt- und Energieexperten innerhalb des Netzwerks "Enterprise Europe Network" (Netzwerk der Europäischen Kommission, "One-Stop-Service" für KMU, der z.B. Beratung und Unterstützung bei der Anbahnung von europäischen und internationalen Geschäftskontakten und über infragekommende EU-Förderprogramme anbietet).
Zum Abschluss fordert der Aktionsplan der Europäischen Kommission mehr Transparenz und Kontrolle bei der Umsetzung des SBA (diese Forderung richtet sich primär an die Unternehmensverbände)
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (16.03.2011) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.