Notfallmaßnahmen Energie
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EU-Energieminister/innen einigen sich auf Notfallmaßnahmen
Bei einem außerordentlichen Treffen der EU-Energieminister/innen am 30. September 2022 haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf Vorschläge der Europäischen Kommission geeinigt, um den drastisch gestiegenen Energiekosten entgegenzuwirken.
Als erste Reaktion legten sich die Minister/innen fest, die Nachfrage von Energie zu senken, d.h. der Stromverbrauch soll während ausgewählter Spitzenzeiten um 5 Prozent, der Gesamtverbrauch von Strom soll um 10 Prozent gesenkt werden; dabei steht es den EU-Mitgliedstaaten frei, die Maßnahmen auszuwählen, mit denen sie die Einsparziele erreichen wollen (das kann auch einen finanziellen Ausgleich an die Kund/innen umfassen).
Weiterhin einigten sich die Minister/innen auf die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene befristete Erlösobergrenze von 180 Euro je Megawattstunde für „inframarginale“ Stromerzeuger, d.h. für Technologien mit geringeren Kosten wie erneuerbare Energien, Kernenergie und Braunkohle, die Strom an das Netz zu Kosten liefern, die unter dem von den teureren „marginalen“ Erzeugern gesetzten Preisniveau liegen. Diese inframarginalen Erzeuger haben zu relativ stabilen Betriebskosten außerordentliche Erlöse erzielt, da teurere Gaskraftwerke den Großhandelspreis, den sie erhalten, in die Höhe getrieben haben.
Schließlich einigten sich die Minister/innen auch auf einen befristeten Solidaritätsbeitrag auf der Grundlage von Überschussgewinnen, die aus Tätigkeiten im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich erzielt werden, für welche die Erlösobergrenze für inframarginale Erzeuger nicht gilt.
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (30.09.2022) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.