Neue Klimaziele in verschiedenen Sektoren und Dringlichkeitsverordnung
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Europäisches Parlament und EU-Staaten einigen sich über Klimaziele für Verkehr, Gebäude, Abfall und Landwirtschaft – Europäische Kommission macht Vorschlag für Beschleunigung für Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien
Die Europäische Kommission hat die Einigung der EU-Staaten und des Europäischen Parlaments auf verbindliche, höhere Ziele zur Senkung ihrer CO2-Emissionen begrüßt; hervorzuheben ist die Einigung auf den Vorschlag der Europäischen Kommission, das Emissionsreduktionsziel für diese Sektoren bis 2030 von 29 Prozent auf 40 Prozent (gegenüber 2005) anzuheben; die aktualisierten Ziele für die EU-Mitgliedstaaten liegen zwischen minus 10 Prozent für Bulgarien und minus 50 Prozent für Deutschland und Dänemark.
Für die Umsetzung wird die EU-Verordnung zur Lastenteilung überarbeitet, sie umfasst die Sektoren, die derzeit nicht unter das EU-Emissionshandelssystem fallen, d.h. Verkehr, Gebäude, Abfall und Landwirtschaft.
Zu der Einigung sagte der Exekutiv-Vize-Präsident der Europäischen Kommission, der zuständig ist für die Umsetzung des European Green Deal: „Es ist ein starkes Signal an die COP27, dass die EU die notwendigen Maßnahmen ergreift, um ihre Emissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu senken. Die Sektoren, die unter die Verordnung fallen, verursachen derzeit etwa 60 Prozent der Treibhausgasemissionen. Für eine grüne und gesunde Zukunft braucht es erhebliche Anstrengungen in jedem Sektor und jedem Land. Unsere heutige Einigung schafft Klarheit über die in jedem Mitgliedstaat erforderlichen Anstrengungen und sorgt für Solidarität bei der Erreichung der europäischen Klimaziele.“
Kommissionsvorschlag für neue Dringlichkeitsverordnung: Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien sollen beschleunigt werden
Die Europäische Kommission will die Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien beschleunigen und hat dafür eine befristete Dringlichkeitsverordnung vorgeschlagen. Hintergrund ist, dass die Staats- und Regierungschefs der EU auf ihrem Gipfel am 20. und 21. Oktober 2022 eine rasche Vereinfachung von Genehmigungsverfahren gefordert hatten, um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen. Der Vorschlag soll für 1 Jahr gelten und die Zeit abdecken, die in allen EU-Mitgliedstaaten für die Annahme und die Umsetzung der derzeit im Erörterungsverfahren befindlichen Erneuerbare-Energien-Richtlinie benötigt wird. Daher zielt der Vorschlag auf spezifische Technologien und Projektarten ab, bei denen das Potenzial für eine schnelle Nutzung am höchsten und die Auswirkungen auf die Umwelt am geringsten sind.
Dem Vorschlag liegt die Annahme zugrunde, dass Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie von überwiegendem öffentlichem Interesse sind. Damit könnten neue Genehmigungsverfahren im Hinblick auf bestimmte im EU-Umweltrecht vorgesehene Ausnahmen mit sofortiger Wirkung von einer vereinfachten Prüfung profitieren. Zusätzlich wird in dem Vorschlag der Anwendungsbereich bestimmter Vorschriften der Vogelschutzrichtlinie und der Habitat-Richtlinie der EU präzisiert, um bei bestimmten Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien Engpässe im Genehmigungsverfahren zu beseitigen.
Solarenergie
Solarenergie ist eine kostengünstige erneuerbare Strom- und Wärmequelle, die rasch eingeführt werden kann, was den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen unmittelbar zugutekommt. Deutlich schnellere Genehmigungsverfahren werden vor dem Hintergrund der derzeitigen Strompreisvolatilität dazu führen, dass die Installation von Solaranlagen auf künstlichen Strukturen, z. B. Gebäuden, schneller erfolgt. Die Kommission schlägt daher für das Genehmigungsverfahren für Solarenergieanlagen und die zugehörigen Speicheranlagen und Netzanschlüsse am selben Standort eine Frist von höchstens einem Monat vor, sofern sie nicht auf gewachsenem Boden installiert werden. Die vorgeschlagene Verordnung des Rates befreit diese Anlagen außerdem von der Notwendigkeit zur Durchführung bestimmter Umweltprüfungen. Die Nutzung des Konzepts der „stillschweigenden Genehmigung“ in den einschlägigen Genehmigungsverfahren zielt darauf ab, den Einsatz von Kleinanlagen zu fördern und zu beschleunigen.
Repowering von Kraftwerken für erneuerbare Energien
Das Repowering bestehender umweltfreundlicher Kraftwerke birgt ein erhebliches Potenzial, die Stromerzeugung aus allen erneuerbaren Energiequellen rasch zu steigern. Dadurch würden sich sowohl der Gasverbrauch als auch die Notwendigkeit, neue Standorte auszuweisen, verringern. Mit dem heutigen Vorschlag soll das Genehmigungsverfahren für das Repowering von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien gestrafft werden, da innerhalb der neuen Frist von höchstens sechs Monaten auch alle einschlägigen Umweltprüfungen durchzuführen sind. Der Vorschlag sieht ferner vor, dass sich die Umweltprüfungen auf die Bewertung der potenziellen Auswirkungen beschränken sollten, die sich im Vergleich zum ursprünglichen Projekt aus der Änderung oder Erweiterung ergeben. Darüber hinaus wird ein vereinfachtes Verfahren für Netzanschlüsse in Fällen eingeführt, in denen sich die Gesamtkapazität durch das Repowering gegenüber dem ursprünglichen Projekt um nicht mehr als 15 Prozent erhöht.
Wärmepumpen
Wärmepumpen sind eine Schlüsseltechnologie für die Erzeugung von Wärme und Kälte aus Umgebungsenergie und verfügten über ein erhebliches Potenzial, den Verbrauch von Gas bei der Wärmeversorgung sowohl in der Industrie als auch in Gebäuden zu verringern. Um den Ausbau dieser Technologie zu beschleunigen, würden die Genehmigungsverfahren durch Einführung einer Frist von höchstens drei Monaten sowie eines vereinfachten Verfahrens für den Netzanschluss kleinerer Wärmepumpen gestrafft.
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