Kommission will Binnenmarkt für Krisenzeiten stärken
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Die EU-Kommission will den Binnenmarkt mit einem neuen Notfallinstrument besser auf künftige Krisen vorbereiten. Damit soll gewährleistet werden, dass der freie Waren-, Dienstleistungs- und Personenverkehr auch bei künftigen Notfällen funktioniert und wesentliche Waren und Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen EU-weit verfügbar gehalten werden. Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager erklärte: „Wie im Zuge der COVID-19-Pandemie deutlich wurde, müssen wir dafür sorgen, dass unser Binnenmarkt auch in Krisenzeiten jederzeit funktioniert. Wir müssen den Binnenmarkt stärken. Und wir brauchen neue Instrumente, mit denen wir rasch gemeinsam reagieren können, sodass wir bei jeder neuen Krise sicherstellen können, dass unser Binnenmarkt offen bleibt und lebenswichtige Waren zum Schutz der Menschen in Europa – verfügbar sind. All das wird durch das neue Notfallinstrument für den Binnenmarkt möglich.“
Das Notfallinstrument für den Binnenmarkt ergänzt andere Legislativmaßnahmen der EU wie das Katastrophenschutzverfahren der Union sowie EU-Vorschriften für bestimmte Sektoren, Lieferketten oder Produkte aus dem Bereich Gesundheit, Halbleiter oder Ernährungssicherheit, die bereits gezielte Krisenreaktionsmaßnahmen vorsehen. Es schafft einen ausgewogenen Rahmen für das Krisenmanagement und dient dazu, verschiedene Bedrohungen für den Binnenmarkt zu ermitteln und dessen reibungsloses Funktionieren durch folgende Maßnahmen zu gewährleisten:
Mit einem neuen Mechanismus soll der Binnenmarkt überwacht werden, um unterschiedliche Risikoniveaus zu ermitteln und eine angemessene Reaktion zu koordinieren, die mehrere Phasen – Eventualfallmodus, Überwachungsmodus und Notfallmodus – umfasst. Zunächst ermöglicht es der Rahmen für die Eventualfallplanung der Kommission und den Mitgliedstaaten, ein Koordinierungs- und Kommunikationsnetz für eine verstärkte Vorsorge einzurichten.
In einem nächsten Schritt kann die Kommission den Überwachungsmodus aktivieren, wenn eine Gefährdung für den Binnenmarkt ausgemacht wird. Im Falle einer Krise mit weitreichenden Auswirkungen auf den Binnenmarkt kann der Rat schließlich den Notfallmodus aktivieren. Es wird eine aus Vertretern der Kommission und der Mitgliedstaaten bestehende Beratungsgruppe eingesetzt, die eine bestimmte Situation bewertet und Empfehlungen zu den für eine Reaktion geeignetsten Maßnahmen abgibt. Diese Gruppe wird im gesamten Prozess eine wesentliche Rolle spielen.
Vorlage von Vorschlägen für neue Maßnahmen gegen Bedrohungen für den Binnenmarkt: Im Überwachungsmodus würden sich Mitgliedstaaten in Zusammenarbeit mit der Kommission darauf konzentrieren, die Lieferketten für bestimmte strategisch wichtige Waren und Dienstleistungen zu überwachen und strategische Reserven in diesen Bereichen aufzubauen. Bei Aktivierung des Notfallmodus wird die Freizügigkeit im Binnenmarkt durch eine schwarze Liste verbotener Beschränkungen und generell durch eine verstärkte und rasche Überprüfung einseitiger Beschränkungen aufrechterhalten.
Die Kommission kann den Mitgliedstaaten auch empfehlen, die Verfügbarkeit krisenrelevanter Waren durch den Ausbau oder die Umwidmung von Produktionslinien oder beschleunigte Genehmigungsverfahren sicherzustellen. Schließlich kann sie den Mitgliedstaaten empfehlen, die während der Überwachungsphase aufgebauten strategischen Reserven gezielt zu verteilen. Durch neue Vorschriften wird ferner dafür gesorgt, dass die Kommission relevante Waren und Dienstleistungen im Namen der Mitgliedstaaten sowohl im Überwachungs- als auch im Notfallmodus einfacher beschaffen kann.
Genehmigung von als letztes Mittel einzusetzenden Maßnahmen in einem Notfall: Unter außergewöhnlichen Umständen und nur wenn der Notfallmodus aktiviert wurde, kann die Kommission auch Instrumente einsetzen, für die eine gesonderte Aktivierung erforderlich ist. In diesem Fall kann die Kommission gezielte Auskunftsersuchen an die Wirtschaftsteilnehmer richten, deren Beantwortung für verbindlich erklärt werden kann. Sie kann sie auch auffordern, vorrangige Bestellungen für krisenrelevante Produkte anzunehmen. Die Unternehmen müssen diese entweder annehmen oder erläutern, warum sie sie ablehnen.
Darüber hinaus können dank einer schnelleren Prüfung und Zulassung – auch im Wege der Konformitätsbewertung – bestimmte Produkte rascher in Verkehr gebracht werden, sodass deren Verfügbarkeit in Notfällen gesichert sein wird. Die diesbezüglichen Vorschriften sind in gleichzeitig mit der SMEI-Verordnung erarbeiteten gesonderten Vorschlägen – nämlich in einem Vorschlag für eine Verordnung und in einem Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung einer Reihe produktspezifischer Regelungen – festgelegt.
Nächste Schritte
Diese Vorschläge werden jetzt vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union erörtert. Nach der Annahme durch die gesetzgebenden Organe werden die Verordnungen am zwanzigsten Tag nach dem Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten.
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (19.09.2022) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.