Europäisches Parlament beschließt neue Vorschriften für Straßenbenutzungsgebühren in der EU
Europa |
Das Europäische Parlament hat am 18. Februar 2022 die neuen Vorschriften für Straßenbenutzungsgebühren in der EU angenommen. Mit der geänderten Eurovignetten-Richtlinie soll der Straßenverkehr in der EU effizienter und nachhaltiger werden ohne dass das neue Mautsystem ausländische Fahrer diskriminiert. Nach den Worten der Kommissarin für den Bereich Verkehr, Adina Valean, sehen die neuen Regeln differenzierte Nutzungs- und Infrastrukturgebühren auf der Grundlage des CO2-Ausstoßes vor und führen eine obligatorische Gebühr für externe Kosten von schweren Nutzfahrzeugen ein, um Nutzern, Betreibern und Herstellern Anreize zu bieten, sich für saubere Lösungen zu entscheiden, gleichzeitig sollen dadurch Staus abgebaut werden.
Die neuen Bestimmungen
Die derzeitigen zeitabhängigen Gebühren für Lkws werden bis 2030 schrittweise im transeuropäischen Kernnetz durch entfernungsabhängige Gebühren ersetzt. Durch die Anrechnung der tatsächlich gefahrenen Kilometer wird sichergestellt, dass diejenigen zahlen, die die Umwelt schädigen. Außerdem werden die Gebühren in Abhängigkeit von den CO₂-Emissionen und/oder der Umweltfreundlichkeit des Fahrzeugs gestaffelt. Das System wird zudem schrittweise auf alle schweren und leichten Fahrzeuge ausgedehnt, um sicherzustellen, dass die Gebühren je nach Fahrzeugtyp angemessen sind. Die nationalen Mautsysteme müssen auch die Möglichkeit von Tagesvignetten vorsehen.
Die neuen Vorschriften sehen zudem vor, dass die EU-Mitgliedstaaten in überlasteten und sensiblen Gebieten eine zusätzliche Gebühr erheben können. Die Einnahmen aus diesen zusätzlichen Steuern sollen verwendet werden, nachhaltige Verkehrsalternativen in diesen Gebieten zu entwickeln. Für Sonderfälle wie dünn besiedelte Gebiete oder Behinderte sind Ausnahmen von der Maut vorgesehen.
Das neue System wird nach Ansicht der Europäischen Kommission dazu beitragen, die Ziele des Europäischen Green Deal und der Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität zu erreichen.
Nach dem Inkrafttreten der Richtlinie haben die EU-Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (21.02.2022) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.