Europäische Kommission erlässt neue Leitlinien für Naturschutzgebiete in der EU
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Am 28.01.2022 hat die Europäische Kommission Leitlinien veröffentlicht, wie neue Naturschutzgebiete in der Zukunft zu ermitteln sind, d.h. in den EU-Mitgliedstaaten ausgewiesen und verwaltet werden sollen. Hintergrund ist, dass sich die EU verpflichtet hat, bis 2030 mindestens 30 Prozent der Land- und Meeresflächen der EU unter Schutz zu stellen.
Der Vize-Präsident der EU und für den European Green Deal zuständige Kommissar Frans Timmermanns begründete die Initiative damit, dass das derzeitige Netzwerk gesetzlich geschützter Gebiete nicht groß genug sei, um die Erhaltung der biologischen Vielfalt zu ermöglichen, es müssten zusätzliche Ausweisungen entweder zur Vervollständigung des Natura-2000-Netzes oder für nationale Schutzsysteme erfolgen.
Timmermanns erläuterte, dass die Ziele für 2030 für die gesamte EU und jeden Mitgliedstaat gelten würden, die Mitgliedstaaten sollen in Zukunft an Hand des Leitfadens Gebiete ausweisen, die auf der Grundlage objektiver ökologischer Kriterien und der für das jeweilige Land typischen Menge und Qualität der biologischen Vielfalt geschützt werden müssen. Den Leitfaden hat die Europäische Kommission in Zusammenarbeit mit der Europäischen Umweltagentur nach einjährigen Diskussionen mit nationalen Experten und Organisationen von Interessengruppen erstellt.
Von entscheidender Bedeutung sei, dass bei der Ausweisung neuer Naturschutzgebiete ökologische und wirtschaftliche Vorteile zusammen kämen, denn das derzeitige bestehende Natura-2000-Netzwerk stehe für sog. Ökosystemleistungen in Höhe von 300 Mrd. Euro jährlich (das sind 2 – 3 Prozent des BIP der EU) und unterstütze 500.000 Arbeitsplätze.
Zur Erläuterung:
Das Natura-2000-Netzwerk ist ein Kernstück der Naturschutzpolitik der EU und wurde laut Europäischer Kommission mit zwei bahnbrechenden Richtlinien ins Leben gerufen:
- Die Vogelschutzrichtlinie von 1979: Mit der Richtlinie werden alle wildlebenden Vögel in der EU geschützt, d.h. die EU-Mitgliedstaaten bestimmen und weisen Gebiete aus, die besonders wichtig für wild lebende Vögel sind und schützen diese
- Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie von 1992: Diese verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten gefährdete Arten von Pflanzen, Tieren und Lebensräumen zu schützen, diese Gebiete werden als „besondere Schutzgebiete im Sinne der Habitatrichtlinie“ bezeichnet.
Alle gemäß der beiden Richtlinien in den EU-Mitgliedsländern geschützten Gebiete bilden das „Natura-2000-Netz“.
Die Europäische Kommission macht deutlich, dass es sich nicht nur um ein Netz von Naturschutzgebieten handelt, sondern auch eine Vision beinhalte, nämlich Natur und Mensch mit allen seinen wirtschaftlichen Aktivitäten zu versöhnen und in eine Partnerschaft einzubinden. So hat das Netzwerk zwei wichtige Ziele:
- Aktivitäten zu verhindern, die die Arten oder Lebensräume ernstlich gefährden, die sich in diesem, Gebiet aufhalten
- Gffs. Maßnahmen prüfen und durchführen, um die Lebensräume und Arten wieder aufzubauen bzw. zu schützen und ihren Erhalt in der Zukunft zu sichern.
Eine solche Vorgehensweise sichere auch den Menschen, die in diesen Regionen leben, eine langfristige Zukunft, durch die Förderung nachhaltiger Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und nachhaltigem Tourismus.
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