EU unterstützt weltweite Ernährungssicherheit und Landwirt/innen in der EU
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Als Reaktion auf den Krieg in der Ukraine hat die Europäische Kommission am 23. März 2022 eine Reihe von kurz- und mittelfristigen Maßnahmen vorgelegt, um die Versorgung mit Lebensmitteln weltweit zu sichern; sie stellt Soforthilfe für die Ukraine bereit und erhöht ihren Beitrag zur Ernährungssicherung im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit: EU-Finanzmittel in Höhe von 500 Mio. Euro, davon 60 Mio. Euro für Deutschland, stehen zum Abruf für Landwirt/innen bereit. Zudem erlaubt die Europäische Kommission zeitlich befristet die Erzeugung von Nahrungs- und Futtermittelpflanzen auf Brachflächen.
Die Europäische Kommission weist mehrmals in ihren Ausführungen daraufhin, dass die Verfügbarkeit von Nahrungsmitteln in der EU derzeit nicht gefährdet ist, denn die EU sei eine Agrar-Großmacht und könne sich selbst versorgen. Es gehe jedoch vor dem Hintergrund der gesamten Weltlage darum, die Lebensmittelversorgungsketten im Hinblick auf künftige Krisen nachhaltiger und widerstandsfähiger zu machen. Die europäische Landwirtschaft sei jedoch ein Nettoimporteur bestimmter Produkte, z. B. Eiweißfuttermittel; die dadurch bedingte Anfälligkeit und die hohen Betriebsmittelkosten, z. B. für Düngemittel und fossile Energieträger, stellten die Landwirt/innen vor große Herausforderungen und würden die Gefahr steigender Lebensmittelpreise bergen.
Stärkung der weltweiten Ernährungssicherheit
- Die Kommission werde eine regelmäßige Beobachtung und Analyse der Nahrungsmittelpreise und der Situation bezüglich der Ernährungsunsicherheit gewährleisten und ihr Engagement in internationalen und multilateralen Gremien (Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen=FAO, Welthandelsorganisation=WTO, G7- und G20-Staaten) zur Koordinierung der politischen Maßnahmen fortsetzen. Darüber hinaus habe die EU die humanitäre Hilfe für die am stärksten von Ernährungsunsicherheit betroffenen Regionen und Bevölkerungsgruppen aufgestockt.
- Im Rahmen des Programms für internationale Zusammenarbeit für den Zeitraum 2021–2027 werde die EU mit etwa 70 Partnerländern an der Entwicklung nachhaltiger Lebensmittelsysteme arbeiten. Ferner haben sich die EU und ihre Mitgliedstaaten im Dezember 2021 auf dem Gipfel „Ernährung für Wachstum“ in Tokio dazu verpflichtet, Unterernährung im Zeitraum 2021–2024 weiterhin mit umfangreichen Mitteln in Höhe von 4,3 Mrd. Euro einschließlich mindestens 2,5 Mrd. Euro von der EU für die internationale Zusammenarbeit zur Sicherung der Ernährung zu bekämpfen.
- Darüber hinaus werde sich die EU weiterhin nachdrücklich für die Vermeidung von Ausfuhrbeschränkungen und -verboten für Lebensmittel und für einen reibungslos funktionierenden EU-Binnenmarkt einsetzen.
Unterstützung der Landwirt/innen und Verbraucher/innen in der EU
Zur Sicherung von Lebensmittelproduktion zu erschwinglichen Preisen schlägt die Europäische Kommission folgende Maßnahmen vor:
- EU-Mitgliedstaaten können ermäßigte Mehrwertsteuersätze erlassen
- EU-Mitgliedstaaten können außerdem EU-Mittel, z. B. aus dem Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (FEAD) in Anspruch nehmen (mit dem Maßnahmen von EU-Ländern gefördert werden), durch die die Schutzbedürftigsten mit Nahrungsmitteln und/oder materieller Basisunterstützung versorgt werden.
- Ein Hilfspaket von 500 Mio. Euro, das auch die Inanspruchnahme der Krisenreserve einschließt, um die von den schwerwiegenden Folgen des Krieges in der Ukraine am stärksten betroffenen Erzeuger zu unterstützen, 60 Mio. Euro davon fließen nach Deutschland. Auf dieser Grundlage könnten die Mitgliedstaaten Landwirt/innen zusätzliche finanzielle Unterstützung gewähren, um zur weltweiten Ernährungssicherheit beizutragen oder Marktstörungen aufgrund höherer Betriebsmittelkosten oder Handelsbeschränkungen abzufedern. Der Unterstützung von Landwirt/innen, die nachhaltige Verfahren anwenden, soll Vorrang eingeräumt werden, wobei gleichzeitig sicherzustellen sei, dass die Maßnahmen auf die am stärksten von der Krise betroffenen Sektoren und Landwirt/innen ausgerichtet werden.
- Höhere Vorschüsse für Direktzahlungen sowie flächen- und tierbezogene Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums an Landwirt/innen ab dem 16. Oktober 2022.
- Maßnahmen zur Marktstützung für den Schweinefleischsektor, der sich in einer besonders schwierigen Lage befindet.
- Eine außergewöhnliche und befristete Ausnahmeregelung, um die Erzeugung von Nahrungs- und Futtermittelpflanzen auf Brachflächen zuzulassen und gleichzeitig die Ökologisierungszahlungen für Landwirt/innen in vollem Umfang beizubehalten. Dies soll die Produktionskapazität der EU trotz der begrenzten Verfügbarkeit fruchtbarer Flächen erhöhen.
- Die besondere vorübergehende Flexibilität bei bestehenden Einfuhrvorschriften für Futtermittel werde dazu beitragen, den Druck auf den Futtermittelmarkt zu verringern.
- Die Kommission habe zudem einen neuen, eigenständigen vorübergehenden Beihilferahmen zur Bewältigung der Krise vorgeschlagen, der auch Landwirte, Düngemittelerzeuger und den Fischereisektor abdecke. Der Rahmen umfasse auch staatliche Beihilfen für Landwirt/innen, die von einem erheblichen Anstieg der Betriebsmittelkosten betroffen sind. Die Düngemittelpreise und die Versorgung der Landwirt/innen würden überwacht, um sicherzustellen, dass die Ernteaussichten in der EU nicht gefährdet werden.
- Die Kommission schlägt ferner vor, dass die Mitgliedstaaten monatlich Daten über private Bestände von wesentlichen Rohstoffen für Lebens- und Futtermittel übermitteln, um einen aktuellen und genauen Überblick über ihre Verfügbarkeit zu erhalten.
Quelle und weitere Informationen
EU-Aktuell vom 23. März 2022, web-site: Nach Angriff Russlands auf Ukraine: EU-Kommission nimmt weltweite Ernährungssicherheit in den Blick und unterstützt Landwirte in der EU (europa.eu)
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (25.03.2022) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.