EU-Kommission stärkt geografische Angaben für europäische Qualitätsprodukte
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Die EU-Kommission hat eine Überarbeitung des Systems der geografischen Angaben (g.A.) für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse vorgeschlagen. Die EU-Vorschriften für Qualitätsregelungen haben zum Ziel, die Namen bestimmter Erzeugnisse zu schützen, um ihre mit ihrem geografischen Ursprung sowie traditionellem Know-how verbundenen einzigartigen Eigenschaften herauszustellen.
Die neuen Maßnahmen sollen die Verbreitung der geografischen Angaben in der gesamten Union fördern, um die ländliche Wirtschaft zu unterstützen und ein höheres Schutzniveau zu erreichen, insbesondere im Internet. Ziel ist es, die hohe Lebensmittelqualität und die hohen Standards in der EU aufrechtzuerhalten und sicherzustellen, dass das kulturelle, gastronomische und lokale Erbe erhalten bleibt und in der EU und weltweit als authentisch zertifiziert wird.
Die Kommission schlägt die folgenden Maßnahmen vor, um das bestehende System der geografischen Angaben zu stärken und zu verbessern:
- Verkürztes und vereinfachtes Registrierungsverfahren: die verschiedenen technischen und verfahrenstechnischen Vorschriften für geografische Angaben werden zusammengeführt, was zu einem einzigen vereinfachten Verfahren für die Eintragung von geografischen Angaben für EU- und Nicht-EU-Antragsteller führt.
- Verbesserter Online-Schutz: der neue Rahmen wird den Schutz geografischer Angaben im Internet verbessern, insbesondere im Hinblick auf den Verkauf über Online-Plattformen und den Schutz vor bösgläubiger Registrierung und Verwendung von geografischen Angaben im Domain-Namen-System.
- Mehr Nachhaltigkeit: als unmittelbare Folgemaßnahme zur Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ wird es den Erzeugern möglich sein, ihre Maßnahmen zur sozialen, ökologischen oder wirtschaftlichen Nachhaltigkeit in ihren Produktspezifikationen zu verankern, indem sie die entsprechenden Anforderungen festlegen. Dies wird dazu beitragen, die natürlichen Ressourcen und die ländliche Wirtschaft besser zu schützen, lokale Pflanzensorten und Tierrassen zu erhalten, die Landschaft des Produktionsgebiets zu bewahren und den Tierschutz zu verbessern.
- Gestärkte Erzeugergemeinschaften: Die Mitgliedstaaten müssen Erzeugergemeinschaften für geografische Angaben auf deren Antrag hin anerkennen. Anerkannte Erzeugergemeinschaften werden in die Lage versetzt, ihre geografischen Angaben zu verwalten, durchzusetzen und weiterzuentwickeln, insbesondere indem sie Zugang zu den für die Bekämpfung von Produktfälschungen zuständigen Behörden und Zollbehörden in allen Mitgliedstaaten erhalten.
Der aktuelle Vorschlag ist das Ergebnis eines umfassenden Konsultationsprozesses. Im Oktober 2020 wurde eine erste Folgenabschätzung veröffentlicht, gefolgt von einer öffentlichen Konsultation, die vom 15. Januar 2021 bis zum 9. April 2021 lief, sowie von gezielten Konsultationen mit den Mitgliedstaaten und den einschlägigen Organisationen in diesem Bereich.
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (31.03.2022) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.