EU-Haushaltsplan
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Europäisches Parlament und der EU-Ministerrat einigen sich auf EU-Haushaltsplan für 2023
Das Europäische Parlament und der zuständige EU-Ministerrat haben sich auf Vorschlag der Europäischen Kommission auf den EU-Haushaltsplan für 2023 geeinigt. Die Einigung sieht Finanzmittel für Verpflichtungen in Höhe von 186,6 Mrd. Euro und Finanzmittel für Zahlungen in Höhe von 268,7 Mrd. Euro vor. Damit hat die EU nach Überzeugung der Europäischen Kommission erhebliche Finanzmittel, um die gravierenden Folgen des russischen Angriffskriegs abzufedern, weitere Prioritäten seien die Erholung von der Coronavirus-Pandemie und der Arbeitsplatzerhalt. Die Einigung sieht im Einzelnen folgendes vor:
- 14,7 Milliarden zur Unterstützung der EU-Nachbarstaaten und der internationalen Entwicklung und Zusammenarbeit. Die Einigung beinhaltet gezielte Erhöhungen zugunsten des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt (NDICI/Europa in der Welt mit 12,3 Milliarden Euro). Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Ukraine und Moldau, der Migration in der südlichen Nachbarschaft sowie dem Programm für humanitäre Hilfe (1,8 Milliarden Euro), mit dem Krisensituationen weltweit bekämpft werden;
- 1,5 Milliarden Euro für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und 956,8 Millionen Euro für den Fonds für integriertes Grenzmanagement, um die Zusammenarbeit beim Außengrenzenmanagement sowie in der Migrations- und Asylpolitik zu intensivieren. Dies schließt die Unterstützung der Mitgliedstaaten ein, die Flüchtlinge aus der Ukraine aufnehmen;
- 3 Milliarden Euro für die Fazilität „Connecting Europe“ zugunsten einer modernen, hochleistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur, mit der grenzüberschreitende Verbindungen gefördert werden sollen; dabei geht es insbesondere um eine Verstärkung der Solidaritätskorridore zwischen der EU und der Ukraine und den Bereich Energie zwecks Reaktion auf die Energiekrise; damit wird der 20 Milliarden Euro umfassende Vorschlag zu REPowerEU ergänzt;
- 295,2 Millionen Euro für die Militärische Mobilität zur Verbesserung der zivilen und militärischen Mobilität;
- 3,7 Milliarden Euro für Erasmus+, mit denen in junge Menschen investiert werden soll, darunter aus der Ukraine fliehende Schüler und Studierende, sowie 332,8 Millionen Euro für den Kultur- und Kreativsektor im Rahmen des Programms Kreatives Europa;
- 62,9 Milliarden Euro an Mitteln für Verpflichtungen zur Unterstützung der anhaltenden Erholung durch die Förderung von Investitionen in den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt (Stichwort: EU-Strukturfonds)
- 53,6 Milliarden Euro für die Gemeinsame Agrarpolitik und 1,1 Milliarden Euro für den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds‚ zugunsten der europäischen Landwirte und Fischer, aber auch um den Agrar- und Nahrungsmittelsektor sowie den Fischereisektor widerstandsfähiger zu machen und den notwendigen Spielraum für das Krisenmanagement zu schaffen; 12,4 Milliarden Euro für Horizont Europa zur Unterstützung der Forschungsbestrebungen der EU in Bereichen wie Gesundheit, Digitales, Industrie, Weltraum, Klima, Energie und Mobilität;
- 602,8 Millionen Euro für das Binnenmarktprogramm zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen in der gesamten Union;
- 739,3 Millionen Euro für das Programm EU4Health zur Unterstützung der EU-Gesundheitsunion und zur umfassenden Reaktion auf den Gesundheitsbedarf der europäischen Bürger/innen;
- 1,5 Milliarden Euro im Rahmen des Fonds für einen gerechten Übergang, damit sichergestellt wird, dass der Übergang zur Klimaneutralität allen zugutekommt, und 755,5 Millionen Euro im Rahmen des LIFE-Programms zur Unterstützung von Umwelt- und Klimamaßnahmen;
- 309,9 Millionen Euro für den Fonds für die innere Sicherheit und 945,7 Millionen Euro für den Europäischen Verteidigungsfonds zur Unterstützung der strategischen Autonomie und Sicherheit Europas, des Weiteren 157 Millionen Euro für das Instrument zur Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie durch gemeinsame Beschaffung.
Zeitplan für die endgültige Beschlussfassung
Nach der förmlichen Annahme der Einigung durch das Europäische Parlament und den Ministerrat der EU ist die förmliche Abstimmung im EP am 23.11.2022 vorgesehen.
Erläuterungen
Verpflichtungen: Sind der Höchstbetrag an rechtlichen Verpflichtungen – etwa Verträgen oder Beihilfen –, die die EU in einem bestimmten Jahr eingehen kann. Die Beträge werden nicht unbedingt im selben Jahr ausgezahlt, sondern können über mehrere Haushaltsjahre verteilt werden.
Zahlungen: Zahlungen sind Mittelbereitstellungen für die Deckung von im laufenden Jahr fälligen Ausgaben aufgrund rechtlicher Verpflichtungen aus dem laufenden und/oder einem früheren Jahr.
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (16.11.2022) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.