Einheitliches Europäisches Regelwerk für Kryptowährungen
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Zum 1. Juli 2022 haben sich das Europäische Parlament und der Europäischer Rat auf weitreichende EU-weit einheitliche rechtliche Regelungen bezüglich Kryptowährungen geeinigt. Die Einigung betrifft demnach eine neue Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) und eine Überarbeitung der Verordnung über Mittelübertragungen. Die Finanzmarktkommissarin McGuiness betonte im Zuge der Einigung vor allem, dass der beschlossene rechtliche Rahmen ein wichtiger Schritt sei, um Risiken auf den Kryptomärkten reduzieren und, um die Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbrauchern gewährleisten zu können. Damit sei die EU das erste Gebiet, indem solch ein umfangreicher rechtlicher Rahmen gelte.
Was ist die Verordnung über Märkte und Kryptowährungen (MiCA)?
MiCA soll in erster Linie die Marktintegrität sowie die Finanzstabilität auf den Kryptomärkten gewährleisten. Dies geschieht, indem ein rechtlicher Rahmen bzw. eine rechtliche Grundlage geschaffen wird, auf dem/ der weitere Innovationen aufbauen (können). Dieser Rahmen gilt jedoch lediglich für jene Kryptowerte, die noch nicht durch andere Vorschriften geregelt worden sind. So unter anderem für „Stablecoins“, die mit der neuen Verordnung nun strengen Vorschriften unterliegen. Um als Anbieterin bzw. Anbieter von Kryptowerten in der Europäischen Union aktiv zu werden, bedarf es vorab einer offiziellen Zulassung. Ist diese vorhanden, so kann der Anbieter bzw. die Anbieterin, dank eines neu eingerichteten EU-Passes für Anbieter bzw. Anbieterinnen von Kryptodienstleistungen, seine/Ihre Dienstleistung in der gesamten EU erbringen bzw. anbieten.
Was ist die Verordnung über Mittelübertragung?
Hierbei werden alle Anbieterinnen und Anbieter von Kryptodienstleistungen dazu verpflichtet, Informationen über die mit Krypotwährungen getätigten Transaktionen zu erheben. Anschließend sollen die Informationen für die EU-Behörden zugänglich sein, die für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismus verantwortlich sind. Die Verordnung soll demnach das Rückverfolgen von Transaktionen für die Behörden deutlich vereinfachen.
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (06.07.2022) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.