Der europäische Grüne Deal: Vorschläge für bessere Luft- und Wasserqualität
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Saubere Luft und sauberes Wasser sind für die Gesundheit von Mensch und Ökosystemen von entscheidender Bedeutung. Allein aufgrund der Luftverschmutzung sterben jedes Jahr 300 000 Menschen in Europa vorzeitig. Die Kommission schlägt deshalb strengere Vorschriften vor: für Schadstoffe in der Luft, in Oberflächengewässern und im Grundwasser sowie für die Behandlung von kommunalem Abwasser.
Die Vorschläge sind ein wichtiger Fortschritt für das Null-Schadstoff-Ziel des europäischen Grünen Deals: eine schadstoff-freie Umwelt bis 2050. Sie entsprechen auch den spezifischen Forderungen der Konferenz zur Zukunft Europas, bei der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union gefragt wurden, in was für einem Europa sie leben wollen.
Ausgehend von den Erfahrungen mit den derzeitigen Rechtsvorschriften schlägt die Kommission strengere Grenzwerte für Schadstoffe vor. Auch sollen durch eine verbesserte Umsetzung die Schadstoffbekämpfungsziele in der Praxis häufiger erreicht werden. Die vorgeschlagenen neuen Vorschriften werden die Todesfälle durch den Hauptschadstoff PM2,5 (Feinstaub) innerhalb von zehn Jahren um mehr als 75 Prozent senken. In den Bereichen Luft und Wasser bieten alle neuen Vorschriften dank der Vorteile in den Bereichen Gesundheit, Energieeinsparungen, Nahrungsmittelerzeugung, Industrie und biologische Vielfalt eine klare Rendite.
In der vorgeschlagenen Überarbeitung der Luftqualitätsrichtlinien sind EU-Luftqualitätsnormen für den Zeitraum bis 2030 vorgesehen, die stärker an die Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation angeglichen sind. Die EU wird – in Synergie mit den Bemühungen um Klimaneutralität – auf einen Zielpfad gebracht, um bis spätestens 2050 das Null-Schadstoff-Ziel für die Luft zu erreichen. In diesem Zusammenhang wird eine regelmäßige Überprüfung der Luftqualitätsnormen vorgeschlagen, um sie jeweils nach Maßgabe der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse sowie der gesellschaftlichen und technologischen Entwicklungen neu zu bewerten. Ziel ist es, den Jahresgrenzwert für den vorherrschenden Schadstoff – Feinstaub (PM2,5) – um mehr als die Hälfte herabzusetzen.
Mit der Überarbeitung wird sichergestellt, dass Menschen, deren Gesundheit aufgrund von Schadstoffen in der Luft leidet, im Falle eines Verstoßes gegen die EU-Luftqualitätsvorschriften Anspruch auf Entschädigung haben. Ferner dürfen sie sich kollektiven Schadensersatzklagen von Nichtregierungsorganisationen anschließen. Der Vorschlag wird auch für mehr Klarheit in Bezug auf den Zugang zur Justiz, wirksame Sanktionen und eine bessere Information der Öffentlichkeit über die Luftqualität sorgen. Die neuen Rechtsvorschriften werden lokale Behörden unterstützen, indem die Vorschriften über die Überwachung und die Modellierung der Luftqualität verschärft und die Luftqualitätspläne verbessert werden.
Laut den heute vorgelegten Vorschlägen ist es Sache der nationalen und lokalen Behörden, die konkreten Maßnahmen festzulegen, die sie ergreifen, um die Normen einzuhalten. Gleichzeitig werden bestehende und neue Strategien und Initiativen der EU in den Bereichen Umwelt, Energie, Verkehr, Landwirtschaft, Forschung und Innovation usw. einen wichtigen Beitrag leisten.
Der heute vorgelegte Vorschlag wird dazu beitragen, die Luftqualität in ganz Europa bis 2030 ganz erheblich zu verbessern, und der damit verbundene Nutzen dürfte 2030 zwischen 42 Mrd. und 121 Milliarden Euro brutto pro Jahr liegen, während die Kosten pro Jahr weniger als 6 Milliarden Euro betragen.
Die überarbeitete Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser wird mehr Sauberkeit für Flüsse, Seen, Grundwasserkörper und Meeren für die Menschen in Europa bringen und gleichzeitig die Abwasserbehandlung kosteneffizienter gestalten. Für die optimale Nutzung von Abwasser als Ressource wird vorgeschlagen, bis 2040 Energieneutralität des Sektors anzustreben und die Qualität des Klärschlamms zu verbessern, um eine umfangreichere Wiederverwendung zu ermöglichen und so zur Förderung der Kreislaufwirtschaft beizutragen.
Etliche Verbesserungen werden den Gesundheits- und den Umweltschutz fördern. Dazu gehören Verpflichtungen zur Verwertung von Nährstoffen aus Abwasser, neue Normen für Mikroschadstoffe und neue Überwachungsanforderungen für Mikroplastik. Die Verpflichtung zur Wasseraufbereitung wird auf kleinere Gemeinden mit 1000 Einwohnern ausgeweitet (derzeit 2000 Einwohner). Als Beitrag zur Bewältigung schwerer Regenfälle, die infolge des Klimawandels häufiger auftreten, müssen in größeren Städten integrierte Wasserbewirtschaftungspläne aufgestellt werden. Auf der Grundlage der Erfahrungen mit COVID-19 schlägt die Kommission vor, Abwasser systematisch auf verschiedene Viren, darunter auch CoV-SARS-19, und antimikrobielle Resistenz hin zu überprüfen.
Die EU-Länder müssen den Zugang zu sanitärer Grundversorgung für alle, insbesondere für schutzbedürftige Gruppen, gewährleisten.
Da 92 Prozent der giftigen Mikroschadstoffe in EU-Abwässern von Arzneimitteln und Kosmetika stammen, müssen im Rahmen eines neuen Systems der erweiterten Herstellerverantwortung die Hersteller für deren Beseitigung aufkommen. Dies entspricht dem Verursacherprinzip und wird sowohl Anreize für Forschung und Innovation im Bereich schadstofffreier Produkte schaffen als auch für eine gerechtere Finanzierung der Abwasserbehandlung sorgen.
Der Abwassersektor verfügt über erhebliches ungenutztes Potenzial zur Erzeugung erneuerbarer Energie z. B. mit Biogas. Die EU-Länder werden verpflichtet, durch die Industrie verursachte Verschmutzungen an der Quelle zu verfolgen, um mehr Möglichkeiten zur Wiederverwendung von Klärschlamm und behandeltem Abwasser zu erschließen und so den Verlust von Ressourcen zu vermeiden. Vorschriften über die Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm werden dessen Verwendung zur Herstellung von Düngemitteln für die Lebensmittelproduktion unterstützen.
Infolge der Veränderungen dürften die Kosten um 3,8 Prozent (auf 3,8 Mrd. € im Jahr 2040) steigen, der Nutzen jedoch mit 6,6 Mrd. € pro Jahr zu Buche schlagen, und in allen Mitgliedstaaten wird ein positives Kosten-Nutzen-Verhältnis erzielt.
Die Kommission schlägt die Aktualisierung der Listen der Wasserschadstoffe, die in Oberflächengewässern und Grundwasser strenger kontrolliert werden müssen, nach Maßgabe aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse vor.
25 Stoffe, deren problematische Auswirkungen auf die Natur und die menschliche Gesundheit gut dokumentiert sind, werden in die Listen aufgenommen. Dazu gehören
- PFAS, eine große Gruppe von „ewigen Chemikalien“, die unter anderem in Kochgeschirr, Bekleidung und Möbeln, Löschschaum und Körperpflegemitteln verwendet werden,
- eine Reihe von Pestiziden wie Glyphosat sowie beim Abbau von Pestiziden entstehenden Stoffen,
- Bisphenol A, ein Weichmacher und Bestandteil von Kunststoffverpackungen,
- einige Arzneimittel, die als Schmerzmittel und Entzündungshemmer verwendet werden, sowie Antibiotika.
Die Stoffe und ihre Normen wurden in transparenter Weise und nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten ausgewählt.
Darüber hinaus schlägt die Kommission aufgrund der Erkenntnisse, die im Zusammenhang mit Zwischenfällen wie dem Massenfischsterben in der Oder gewonnen wurden, vor, dass nach solchen Zwischenfällen Warnungen für nachgelagerte Flusseinzugsgebiete ergehen müssen. Ferner werden Verbesserungen der Überwachung und Berichterstattung vorgeschlagen sowie, künftige Aktualisierungen der Liste unkomplizierter zu machen, um mit der Wissenschaft Schritt zu halten.
In den neuen Vorschriften werden die kumulativen oder kombinierten Auswirkungen von Gemischen anerkannt und so der Fokus erweitert, der zurzeit noch auf einzelnen Stoffen liegt.
Außerdem werden die Normen für 16 Schadstoffe, die bereits unter die Vorschriften fallen, darunter Schwermetalle und Industriechemikalien, aktualisiert (meist verschärft) und vier Schadstoffe, die keine EU-weite Bedrohung mehr darstellen, gestrichen.
Nächste Schritte
Die Vorschläge werden nun vom Europäischen Parlament und vom Rat im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren beraten. Nach ihrer Annahme werden sie schrittweise mit unterschiedlichen Zielen für 2030, 2040 und 2050 in Kraft treten, sodass die Industrie und die Behörden Zeit haben, sich anzupassen und die notwendigen Investitionen vorzunehmen.
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