Beschleunigte Absenkung CO2 in Land- und Forstwirtschaft
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Europäisches Parlament und EU-Staaten einigen sich auf höhere Ziele für CO2-Abbau durch Landnutzung, Forstwirtschaft und Landwirtschaft
Die Europäische Kommission hat die vorläufige Einigung von Europäischem Parlament und den zuständigen EU-Minister/innen über höhere Ziele für natürliche Senken – Wälder und Böden – beim Abbau von CO2 begrüßt. Der Exekutiv-Vizepräsident der Europäischen Kommission, Frans Timmermanns, der auch zuständig ist für die Umsetzung des European Green Deal, sagte, die Natur sei im Kampf gegen die Klima- und Biodiversitätskrisen der größte Verbündete, derzeit schrumpften Europas natürliche CO2-Senken, dies solle sich durch die neuen Ziele ändern.
Für die Einigung wird die Verordnung zur Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) geändert und ist damit die dritte Trilog-Einigung (Trilog = Dialog zwischen den drei für die „Gesetzgebung“ zuständigen EU-Organe Europäische Kommission, Europäisches Parlament und zuständiger EU-Ministerrat) im Rahmen des „Fit for 55“-Pakets der Europäischen Kommission in kurzer Zeit. Zuvor war in den beiden vorausgegangenen Trilogen grünes Licht für ausschließlich emissionsfreie Autos ab 2035 und die Lastenteilung zwischen den EU-Mitgliedstaaten beim Emissionsabbau gegeben worden.
Das EU-Ziel für den Nettoabbau von CO2 durch natürliche Senken steigt damit auf 310 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente bis 2030. Mit der Einigung zur Überarbeitung der LULUCF-Verordnung werden zudem ehrgeizige und faire Ziele für jeden EU-Mitgliedstaat festgelegt, um dem Schrumpfen der CO2-Senken in der EU entgegenzuwirken.
Umsetzung der Ziele
Die Europäische Kommission verweist darauf, dass es in der Verantwortung der einzelnen Mitgliedstaaten liegen werde, ihre CO2-Senken zu pflegen und auszubauen, um das neue Ziel zu erreichen. Die Mitgliedstaaten verfügten über zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Landbewirtschaftung, dazu gehörten auch die nachhaltige Waldbewirtschaftung und die Wiedervernässung von Torfmooren. Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) und EU-Programme wie LIFE böten finanzielle Unterstützung für Klimaschutzmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft.
Mit der Einigung werden bestehende Vorschriften vereinfacht und die Qualität der Überwachung, Berichterstattung und Prüfung der Emissionen und des Abbaus verbessert, indem eine genauere und präzisere Datenüberwachung unter Nutzung geografischer Daten und der Fernerkundung angewendet wird.
Von 2021 bis 2025 werden sich die Ziele eng an der derzeitigen LULUCF-Verordnung orientieren, die eine sogenannte „No-Debit-Verpflichtung“ vorsieht, um das derzeitige Niveau der CO2-Senken beizubehalten.
In einer zweiten Phase von 2026 bis 2030 wird das Ziel der EU für den Nettoabbau auf 310 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente angehoben. Jeder Mitgliedstaat wird einen angemessenen Beitrag zu diesem Ziel leisten, wobei der jeweilige Anteil auf der Grundlage der jüngst abgebauten und ausgestoßenen CO2-Mengen sowie ausgehend von dem Potenzial für eine weitere Erhöhung des Abbaus festgelegt wird.
Die heutige vorläufige Einigung muss noch vom Europäischen Parlament und vom Ministerrat noch förmlich angenommen werden. Sobald dies geschehen ist, werden die neuen Rechtsvorschriften im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und treten in Kraft.
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (13.11.2022) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.