Neuer PCR-Test der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) weist Omikron-Variante nach
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Die Gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Kommission hat am 22.12.2021 die Gültigkeit der von ihr vorgeschlagenen Nachweismethode für die Omikrom-Variante bestätigt. Mit dieser Methode können Labore mit Routine-PCR-Tests Omikron nachweisen und identifizieren, ohne dass eine teure und zeitaufwändige Sequenzierung erforderlich ist.
Die neue PCR-Methode hat sich, so die Europäische Kommission, als äußerst effizient in Omikron-spezifischen Tests erwiesen, die von der GFS durchgeführt wurden; diese basiere auf der weit verbreiteten RT-qPCR-Technik und weise die Omikron-Variante erfolgreich nach. Selbst bei geringen Mengen seien alle omikronhaltigen Proben positiv gewesen, während alle anderen Proben, die z. B. die weit verbreitete Delta-Variante oder die ursprüngliche Wuhan-Variante enthielten, negativ reagierten.
In der Praxis bedeute dies, dass die Methode jedem Labor, das mit Standard-PCR-Technik arbeitet, die Möglichkeit bietet, die Omikron-Variante schnell und ohne längere Sequenzierung zu identifizieren. Das von der GFS entwickelte modifizierte Nachweisreagenz kann von den üblichen Anbietern von PCR-Tests bestellt werden und ist schnell einsatzbereit. Jedes Labor, das heute PCR-Tests durchführt, wird sich, so die Europäische Kommission, schnell umstellen können.
Hintergrund:
Die Europäische Kommission erläutert, dass die Omikron-Variante sich erheblich von anderen Varianten dadurch unterscheidet, als Omikron durch mehr als 50 Nukleinsäureveränderungen gegenüber der Referenzsequenz von SARS-CoV-2 gekennzeichnet ist, was den Nachweis des Virus potenziell erschweren könnte. Bei der neuen Nachweismethode der GFS handelt sich um einen sehr schnellen, einfach durchzuführenden Test. Die RT-PCR ist in jedem Biotech-Labor, das PCR-Tests durchführen kann, einfach einzurichten.
Exkurs: Die Gemeinsame Forschungsstelle
wurde 1958 gegründet und unterstützt die politischen Dienststellen der Kommission durch wissenschaftliche Expertise und Rat in allen EU-Politikbereichen, ihre Aufgaben sind:
- befasst sich mit zentralen gesellschaftlichen Herausforderungen und entwickelt neue Methoden, Instrumente und Standards
- tauscht Wissen mit EU-Ländern, Fachkreisen und internationalen Partnern aus
- unterstützt im Rahmen des Forschungsprogramms der EU „Horizont 2020“ und „Horizont Europa“ Investitionen in Innovationen
- forscht zur Sicherheit und Gefahrenabwehr im Nuklearbereich
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (31.12.2021) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.