Neue Regeln für sichere Produkte im EU-Binnenmarkt am 16. Juli 2021 in Kraft getreten
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Am 16. Juli 2021 sind neue Regeln für sichere Produkte im EU-Binnenmarkt in Kraft getreten, damit wird die EU-Marktüberwachungs- und Konformitätsverordnung vollständig angewendet. Diese stellt sicher, dass Produkte, die auf dem EU-Markt in den Verkehr gebracht werden, die EU-Rechtsvorschriften erfüllen. Ziel ist sicherzustellen, dass keine gefährlichen Produkte und Nicht-EU-konforme Produkte aus Nicht-EU-Staaten in den EU-Binnenmarkt gelangen. Die Europäische Kommission weist daraufhin, dass klarere Vorschriften, schärfere Konformitätskontrollen und eine engere grenzüberschreitende Zusammenarbeit der nationalen Behörden die zukünftige Marktüberwachung effizienter machen würde.
Die von der Kommission im Juni 2019 vorgeschlagene Verordnung gilt nun für eine breite Palette von Produkten (insgesamt 73 EU-Rechtsvorschriften), von Spielzeug über Elektronik bis hin zu Autos. Um die Einhaltung dieser Vorschriften durch die Unternehmen zu fördern, soll die Verordnung dazu beitragen, dass die Unternehmen über das Portal „Europa für Sie“ (Link: Produktkonformität – Übereinstimmung Ihrer Produkte mit den EU-Vorschriften - Your Europe (europa.eu)) und die nationalen Produktkontaktstellen (Link: Product contact points | Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU (europa.eu)) kostenlos Informationen über die Produktvorschriften erhalten.
Mit den neuen Regeln werden auch die Befugnisse der nationalen Marktüberwachungsbehörden genauer festgelegt. Diese sind jetzt befugt, Inspektionen vor Ort durchzuführen und Produkte verdeckt zu kaufen. Um sicherzustellen, dass bestimmte Produktkategorien nur dann auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden können, wenn ein Wirtschaftsbeteiligter in der EU als Gesprächspartner für die Behörden präsent ist, reagiert die Kommission mit den modernisierten Regeln für die Marktüberwachung auch auf die wachsenden Herausforderungen des elektronischen Handels und neuer Lieferketten. Um Unternehmen bei der Anpassung an diese Anforderungen zu unterstützen, hat die Kommission bereits im März 2021 entsprechende Leitlinien (Link: DE (2).pdf) herausgegeben.
Darüber hinaus soll die Verordnung nach dem Willen der Europäischen Kommission auch dazu beitragen, die Zusammenarbeit zwischen den Vollzugs- und insbesondere den Zollbehörden zu stärken, um eine wirksamere Kontrolle von Produkten, die in den EU-Markt gelangen, an den Grenzen zu gewährleisten. Der Grundstein für eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen den Marktüberwachungsbehörden, der Europäischen Kommission und den Interessenvertretern wurde durch die Gründung des European Product Compliance Network (EU Product Compliance Network | Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU (europa.eu) ) Anfang Januar 2021 gelegt.
Zitat:
Der für den Binnenmarkt zuständige Kommissar Thierry Breton sagte anlässlich des Inkrafttretens der neuen Regelungen: „Angesichts der zunehmenden Online-Käufe und der Komplexität unserer Lieferketten müssen wir unbedingt sicherstellen, dass alle Produkte auf unserem Binnenmarkt sicher sind und den EU-Rechtsvorschriften entsprechen. Diese Verordnung wird dazu beitragen, Verbraucher und Unternehmen vor unsicheren Produkten zu schützen und die Zusammenarbeit der nationalen Behörden und Zollbeamten zu verbessern, um zu verhindern, dass diese in den Binnenmarkt gelangen.“
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (21.07.2021) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.