Europäisches Parlament stimmt der Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfaszilität zu – EU-Mitgliedstaaten erhalten Zuschüsse und Darlehen zur Bewältigung der Coronakrise
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Das Europäische Parlament hat am 10. Februar 2021 der sog. Aufbau- und Resilienzfaszilität zugestimmt; die Faszilität stellt allen EU-Mitgliedstaaten Zuschüsse und Darlehen in einer Gesamtsumme von 672,5 Mrd. Euro für die Bewältigung der Coronakrise zur Verfügung, Deutschland erhält 22,7 Mrd. Euro als Zuschuss. Die Finanzmittel sollen helfen, Arbeitsplätze zu schaffen, Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und damit wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit aufzubauen. Die Faszilität soll nach den Plänen der Europäischen Kommission Ende Februar d. J. in Kraft treten. Voraussetzung für den Erhalt von Finanzmitteln ist die Vorlage eines nationalen Aufbau- und Resilienzplans bis zum 30. April 2021, in dem die EU-Mitgliedstaaten ihre öffentlichen Investitionsvorhaben und Reformen darlegen müssen, die durch die Finanzmittel unterstützt werden sollen. Der EU-Kommissar für Wirtschaft, Paolo Gentiloni, hat darauf hingewiesen, dass die Europäische Kommission bereits seit mehreren Monaten intensiv mit den Mitgliedstaaten in Kontakt sei, um die Pläne gemeinsam auszuarbeiten.
Die Aufbau- und Resilienzfaszilität umfasst sechs Themenbereiche:
- Übergang zu einer grünen Wirtschaft
- Digitaler Wandel
- Wirtschaftlicher Zusammenhalt, Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit
- Sozialer und territorialer Zusammenhalt
- Widerstandsfähigkeit in den Bereichen Gesundheit, Wirtschaft und Soziales auf institutioneller Ebene
- Strategien für die nächste Generation
Gleichzeitig sollen mit den Investitionen die Ziele des European Green Deal erreicht und der digitale Wandel beschleunigt werden. Daher hat die Europäische Kommission vorgegeben, dass von den in den nationalen Aufbau- und Resilienzplänen geplanten Ausgaben mindestens 37 Prozent in Investitionen und Reformen zur Verwirklichung von Klimaschutzzielen fließen sollen und mindestens 20 Prozent der für Investitionen und Reformen veranschlagten Ausgaben dem digitalen Wandel zugutekommen.
Die von den EU-Mitgliedstaaten vorgelegten nationalen Aufbau- und Resilienzpläne werden nach der Bewertung durch die Europäische Kommission vom Europäischen Rat angenommen. Sobald die Aufbau- und Resilienzpläne genehmigt sind, sollen die Mitgliedstaaten 13 Prozent des ihnen zugewiesenen Gesamtbetrags bereits im Wege einer Vorfinanzierung erhalten, damit die Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität so rasch wie möglich dort zur Verfügung stehen, wo sie benötigt werden.
Leitlinien der Europäischen Kommission für die Aufbau- und Resilienzfaszilität
Bereits am 17. September 2020 hatte die Europäische Kommission In Leitlinien vorgegeben, dass die Aufbau- und Resilienzpläne der Mitgliedstaaten den wirtschaftspolitischen Herausforderungen Rechnung tragen müssen, die in den länderspezifischen Empfehlungen der letzten Jahre, insbesondere in den Zyklen 2019 und 2020, aufgezeigt wurden. Die Kommission legte gleichzeitig eine Standardvorlage für die Aufbau- und Resilienzpläne der Mitgliedstaaten sowie zusätzliche Leitlinien zu deren optimaler Darstellung vor.
Um die Ziele der Aufbau- und Resilienzfaszilität zu erreichen, will die Kommission, dass die EU-Mitgliedstaaten vor allem, Investitionen und Reformen in folgenden Schlüsselbereichen vornehmen:
- Vorantreiben – Frühzeitige Bereitstellung zukunftssicherer, sauberer Technologien und Beschleunigung der Entwicklung und des Einsatzes erneuerbarer Energien.
- Renovieren – Verbesserung der Energieeffizienz öffentlicher und privater Gebäude.
- Aufladen und Auftanken – Förderung zukunftssicherer sauberer Technologien zur Beschleunigung des Einsatzes nachhaltiger, erschwinglicher und intelligenter Verkehrsmittel, der Schaffung von Lade- und Betankungsstationen und Ausbau der öffentlichen Verkehrsmittel.
- Verbinden – rasche Einführung schneller Breitbanddienste für alle Regionen und Haushalte einschließlich Glasfaser- und 5G-Netze.
- Modernisieren – Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und öffentlicher Dienste einschließlich der Justiz- und Gesundheitssysteme.
- Expansion – Steigerung der Cloud-Kapazitäten für industrielle Daten und Entwicklung der leistungsfähigsten, fortschrittlichsten und nachhaltigsten Prozessoren.
- Umschulen und Weiterbilden – Anpassung der Bildungssysteme, um digitale Kompetenzen zu fördern, Schul- und Berufsausbildung für alle.
Die Durchführung der Fazilität wird von der Taskforce „Aufbau und Resilienz“ der Europäischen Kommission in enger Zusammenarbeit mit der Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen koordiniert. Ein Lenkungsausschuss unter dem Vorsitz von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen soöö der Task Force politische Orientierung geben, damit die Fazilität kohärent und wirksam umgesetzt werden kann.
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