Europäischer Grüner Deal: Neue Vorschläge zur Energieeffizienz von Gebäuden
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Die Europäische Kommission will die Renovierung von Wohnungen, Schulen, Krankenhäusern, Büros und anderen Gebäuden in ganz Europa erleichtern, auf diese Weise Treibhausgasemissionen und Energierechnungen senken und die Lebensqualität von Millionen von Menschen verbessern. Dafür hat sie heute vorgeschlagen, die Vorschriften für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden an den europäischen Grünen Deal anzugleichen und den Gebäudebestand der EU bis 2050 zu dekarbonisieren. Die Kommission übersetzt so die im Rahmen des Grünen Deals geplante „Renovierungswelle“ in konkrete Gesetzesvorschläge.
Der für den europäischen Green Deal zuständige Vizepräsident der Kommission, Frans Timmermans, erklärte, dass der Vorschlag darauf abziele, die Rate der energetischen Renovierung in der gesamten EU zu erhöhen, indem er beispielsweise finanzielle Unterstützung für die notwendigen Vorabinvestitionen bietet. Durch die Konzentration auf die Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz werde den kosteneffizientesten Renovierungen Vorrang eingeräumt und ein Beitrag zur Bekämpfung der Energiearmut geleistet.
Energiekommissarin Kadri Simson verwies darauf, dass Gebäude die größten Energieverbraucher in Europa seien. „Das liegt daran, dass die meisten Gebäude in der EU nicht energieeffizient sind und immer noch überwiegend mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Hier müssen wir dringend etwas tun, denn über 85 Prozent der heutigen Gebäude werden im Jahr 2050, wenn Europa klimaneutral sein muss, noch stehen.“
Die Kommission schlägt vor, dass ab dem Jahr 2030 alle neuen Gebäude emissionsfrei sein müssen. Um das Potenzial schnellerer Maßnahmen im öffentlichen Sektor auszuschöpfen, müssen alle neuen öffentlichen Gebäude bereits ab 2027 emissionsfrei sein. Konkret heißt das beispielsweise, dass die Gebäude wenig Energie verbrauchen sollten, so weit wie möglich mit erneuerbaren Energien betrieben werden, und ihr Energieausweis auf Grundlage ihrer Emissionen über den gesamten Lebenszyklus basieren müsse.
Für Renovierungen werden auf EU-Ebene neue Mindestnormen für die Gesamtenergieeffizienz vorgeschlagen, die vorsehen, dass die 15 Prozent des Gebäudebestands mit den schlechtesten Werten in jedem Mitgliedstaat bis 2027 bei Nichtwohngebäuden von der in den Energieausweisen angegebenen Klasse G auf mindestens Klasse F verbessert werden müssen und bis 2030 bei Wohngebäuden.
Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz liefern öffentlich zugängliche Informationen über den Energieverbrauch und sind eine wichtige Orientierungshilfe bei Investitions-, Kauf- und Mietentscheidungen. Mit den heutigen Vorschlägen werden die Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz klarer. Die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises wird auf Gebäude ausgedehnt, die einer größeren Renovierung unterzogen werden, auf Gebäude, für die ein Mietvertrag verlängert wird, und auf alle öffentlichen Gebäude. Für Gebäude oder Gebäudeeinheiten, die zum Verkauf oder zur Vermietung angeboten werden, muss ebenfalls ein Ausweis vorliegen, und die Energieeffizienzklasse muss in allen Anzeigen angegeben werden. Bis 2025 müssen alle Ausweise auf einer harmonisierten Skala von A bis G beruhen.
Die nationalen Pläne zur Gebäudesanierung werden vollständig in die nationalen Energie- und Klimapläne integriert. Dies wird die Vergleichbarkeit gewährleisten und eine direkte Verbindung zur Mobilisierung von Finanzmitteln und zur Auslösung der erforderlichen Reformen und Investitionen herstellen. Diese Pläne müssen Zielvereinbarungen für den schrittweisen Ausstieg aus der Verwendung fossiler Brennstoffe zum Heizen und Kühlen bis spätestens 2040 sowie einen Plan für die Umstellung des nationalen Gebäudebestands auf emissionsfreie Gebäude bis 2050 enthalten.
Mit dem Vorschlag wird zudem ein „Renovierungspass“ für Gebäude eingeführt, der Eigentümern ein Instrument an die Hand gibt, das ihnen die Planung und schrittweise Renovierung hin zu einem Null-Emissions-Niveau erleichtert. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten außerdem auf, Renovierungserwägungen in die Vorschriften für öffentliche und private Finanzierungen aufzunehmen und geeignete Instrumente, insbesondere für Haushalte mit geringem Einkommen, zu schaffen. Ab 2027 sollen keine finanziellen Anreize mehr für den Einbau von Heizkesseln für fossile Brennstoffe gewährt werden, und die Mitgliedstaaten erhalten die rechtliche Möglichkeit, die Verwendung fossiler Brennstoffe in Gebäuden zu verbieten.
Die neuen Vorschriften fördern den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) und intelligenten Technologien, um den effizienten Betrieb von Gebäuden sicherzustellen, und sie fordern die Einrichtung digitaler Gebäudedatenbanken. Im Bereich der Mobilität unterstützt der Vorschlag den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Wohn- und Geschäftsgebäuden und sieht mehr Fahrradstellplätze vor.
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