Europäische Staatsanwaltschaft nimmt am 01. Juni 2021 ihre Arbeit auf – Schutz der Steuerzahler von Betrug und Korruption
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Am 01. Juni 2021 hat die Europäische Staatsanwaltschaft ihre Arbeit aufgenommen, sie soll das Geld der europäischen Steuerzahler bei Straftaten wie Geldwäsche, Korruption und grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug besser schützen. Die Europäische Kommission weist mit Stolz daraufhin, dass sie die erste jemals geschaffene supranationale Staatsanwaltschaft ist und für strafrechtliche Ermittlungen über gegen den EU-Haushalt gerichtete Straftaten und diesbezügliche Strafverfolgungsmaßnahmen zuständig sein wird. Sie führt Untersuchungen und Strafverfolgungsmaßnahmen zu folgenden gegen die finanziellen Interessen der EU gerichteten Betrugsdelikten und anderen Straftaten durch:
- Betrug im Zusammenhang mit Ausgaben und Einnahmen,
- betrügerische Handlungen im Zusammenhang mit MwSt.-Abgaben, die mit zwei oder mehr Mitgliedstaaten verbunden sind und einen Gesamtschaden von mindestens 10 Mio. Euro verursachen,
- Geldwäsche von Vermögen, das aus gegen den EU-Haushalt gerichteten Betrugsdelikten stammt,
- Bestechung, Bestechlichkeit und Veruntreuung zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU,
- Mitwirkung in einer kriminellen Vereinigung, deren Handlungen sich vornehmlich auf die Begehung von Straftaten zum Nachteil des EU-Haushalts konzentrieren.
Diese neue Einrichtung der Union kann auch alle sonstigen widerrechtlichen Handlungen untersuchen und verfolgen, die mit einer gegen den EU-Haushalt gerichteten Straftat untrennbar verbunden sind.
Die Europäische Staatsanwaltschaft wird ihre Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen in voller Unabhängigkeit von der Kommission und anderen Organen und Einrichtungen der EU sowie den Mitgliedstaaten durchführen. Sie wird die Arbeit anderer EU-Stellen wie dem OLAF, Eurojust und Europol ergänzen und mit diesen sowie mit den zuständigen Behörden jener Mitgliedstaaten, die sich nicht an der supranationalen Staatsanwaltschaft beteiligen, zusammenarbeiten. Die Europäische Kommission rechnet damit, dass die Europäische Staatsanwaltschaft auf längere Sicht voraussichtlich etwa 3000 Fälle jährlich untersuchen wird.
Hintergrund:
Die Europäische Staatsanwaltschaft wurde mit Verordnung vom 12. Oktober 2017 eingerichtet. Sie wird aus dem EU-Haushalt finanziert, im Rahmen ihrer derzeitigen Zusammensetzung nehmen 22 Mitgliedstaaten der EU an der „verstärkten Zusammenarbeit“ teil. Die Europäische Staatsanwaltschaft wird von der Europäischen Generalstaatsanwältin Laura Codruța Kövesi geleitet, hat ihren Hauptsitz in Luxemburg und setzt sich aus je einem europäischen Staatsanwalt je teilnehmendem Mitgliedstaat und sonstigen Bediensteten zusammen. Zusätzlich bilden delegierte europäische Staatsanwälte in den Mitgliedstaaten einen festen Bestandteil dieser unabhängigen Einrichtung.
Anlässlich der Aufnahme der Tätigkeit der Europäischen Staatsanwaltschaft erklärten Kommissionsvizepräsidentin Vera Jourova und der für Haushalt und Verwaltung zuständige EU-Kommissar Johannes Hahn: „Allein im Jahr 2019 haben die Mitgliedstaaten gegen den EU-Haushalt gerichtete Betrugsdelikte mit einem Gesamtschadensvolumen von 460 Mio. Euro gemeldet. Betrügerische Handlungen dieser Art wirken sich unmittelbar auf den Alltag der Menschen aus und verursachen großen wirtschaftlichen Schaden. Dem muss ein Ende gesetzt werden“.
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (01.06.2021) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.