Europäische Kommission schlägt neue Eigenmittel vor – Rückzahlung der Zuschusskomponente von NextGenerationEU und Finanzierung des Klima-Sozialfonds
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Die Europäische Kommission hat am 22.12.2021 ein neues EU-Eigenmittelsystem vorgeschlagen; Hintergrund ist die Aufnahme von Finanzmitteln für die Finanzierung des Zuschussanteils aus dem Europäischen Aufbauprogramm, d.h. die Rückzahlung der aufgenommenen Gelder auf den internationalen Finanzmärkten.
Der Vorschlag sieht drei neue Einnahmequellen vor:
1. Einnahmen aus dem Emissionshandel (EHS)
Die Europäische Kommission erläutert hierzu, dass der Emissionshandel mit CO2-Zertifikaten auch den Seeverkehr einschließen soll und im Luftverkehr ein größerer Anteil an Zertifikaten versteigert werden soll; für Gebäude und für den Straßenverkehr soll ein neues System eingeführt werden.
Im Rahmen des derzeitigen EU-Emissionshandelssystems werden die meisten Einnahmen aus der Versteigerung von Emissionszertifikaten an die nationalen Haushalte übertragen. Die Europäische Kommission schlägt daher vor, dass in Zukunft 25 Prozent der Einnahmen aus dem EU-Emissionshandel in den EU-Haushalt fließen. Nach einer Anlaufphase rechnet die Europäische Kommission mit jährlichen Einnahmen für den EU-Haushalt im Zeitraum 2026-2030 in Höhe von 12 Mrd. Euro.
Zusätzlich zu der vorgesehenen Rückzahlung der Finanzmittel von NextGenerationEU sollen die Einnahmen den Klima-Sozialfonds finanzieren, den die Europäische Kommission im Juli 2021 vorgeschlagen hat; dieser soll einen sozial gerechten Übergang sicherstellen und finanziell schwächere Haushalte, Verkehrsnutzer und Kleinstunternehmen dabei unterstützen, in Energieeffizienz, neue Heiz- und Kühlsysteme und sauberere Mobilität zu investieren, sowie gegebenenfalls befristete direkte Einkommensbeihilfen bereitstellen. In den neuen Fonds sollen etwa 25 Prozent der erwarteten Einnahmen aus dem neuen Emissionshandelssystem für Gebäude und Straßenverkehr einfließen.
2. Einnahmen durch das von der EU vorgeschlagene CO2-Grenzausgleichssystem
Ziel des im Juli 2020 vorgeschlagenen CO2-Grenzausgleichsystems ist es, das Risiko einer Verlagerung von CO2-Emissionen ins Ausland zu verringern, d.h. es soll ein Anreiz geschaffen werden, dass Produzenten im Nicht-EU-Ausland ihre Herstellungsverfahren umweltfreundlicher gestalten und auf eine entsprechende CO2-Reduzierung achten. Daher legt das Grenzausgleichssystem für Importe ein CO2-Preis fest, der dem Preis entspricht, der gezahlt worden wäre, wenn die Waren im Einklang mit den Vorgaben der EU zur Einsparung von CO2 erfolgt wäre. Das neue CO2-Grenzausgleichssystem soll auf eine gezielte Auswahl an Sektoren angewendet werden und steht nach Mitteilung der Europäischen Kommission im Einklang mit den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO).
Für den EU-Haushalt möchte die Europäische Kommission 75 Prozent der Einnahmen reservieren und schätzt die jährlichen Einnahmen im Zeitraum 2026 bis 2030 auf 1 Mrd. Euro.
3. Einnahmen auf den Anteil aus der globalen Mindeststeuer für große Unternehmen gemäß der jüngsten OECD-Vereinbarung (15 %)
Am 8. Oktober 2021 einigten sich mehr als 130 Länder von OECD und G20 auf eine Reform des internationalen Steuerrahmens. Mit einer Zwei-Säulen-Lösung zur Bekämpfung der Steuervermeidung soll sichergestellt werden, dass Gewinne dort besteuert werden, wo die wirtschaftliche Tätigkeit und die Wertschöpfung stattfinden. Im Rahmen der ersten Säule dieses Abkommens wird das Recht, einen Teil der sogenannten Residualgewinne der weltweit größten multinationalen Unternehmen zu besteuern, den teilnehmenden Ländern weltweit neu zugewiesen. Die Kommission schlägt Eigenmittel in Höhe von 15 Prozent des Anteils der Einnahmen vor, die den EU-Mitgliedstaaten neu zugewiesen werden. Für die zweite Säule hat die Europäische Kommission am 22.12.2021 einen Vorschlag vorgelegt und will einen Vorschlag für die erste Säule vorlegen, sobald die Einzelheiten der OECD/G20-Einigung hierzu feststehen
Die Europäische Kommission erhofft sich, dass durch die drei neuen Einnahmequellen zwischen 2026 und 2030 bis zu 17 Mrd. Euro in den jährlichen EU-Haushalt einfließen.
Weiteres Vorgehen
Um diese neuen Eigenmittel in den EU-Haushalt einzubeziehen, muss die EU zwei zentrale Rechtsakte ändern:
- Erstens schlägt die Kommission vor, den Eigenmittelbeschluss dahingehend zu ändern, dass die drei vorgeschlagenen neuen Ressourcen zu den bestehenden hinzugefügt werden.
- Zweitens legt die Kommission eine gezielte Änderung der Verordnung über den derzeitigen langfristigen EU-Haushalt für den Zeitraum 2021-2027 vor, der auch als Mehrjähriger Finanzrahmen (MFR) bekannt ist. Diese Änderung wird es rechtlich möglich machen, bereits während des laufenden MFR mit der Rückzahlung der Mittel für NextGenerationEU zu beginnen. Gleichzeitig schlägt sie vor, die einschlägigen MFR-Ausgabenobergrenzen für die Jahre 2025-2027 zu erhöhen, um die zusätzlichen Ausgaben für den Klima-Sozialfonds abzudecken.
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (29.12.2021) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.