Europäische Kommission erlässt neue Vorschriften zum digitalen COVID-Zertifikat – Gültigkeit wird auf neun Monate begrenzt
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Die Europäische Kommission hat kurz vor Weihnachten neue Vorschriften zum digitalen COVID-Zertifikat der EU erlassen. Danach wird für das COVID-Zertifikat ein verbindlicher Anerkennungszeitraum von neun Monaten (270 Tage) festgelegt. Damit setzt die Kommission eine Empfehlung des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) um, wonach spätestens sechs Monate nach Abschluss der ersten Impfserie (d.h. 1 und 2. Impfung wurden durchgeführt) eine Auffrischungsimpfung erfolgen soll. Nach den beiden Impfungen bleibt das digitale COVID-Zertifikat für weitere drei Monate gültig, damit will die Kommission sicherstellen, dass in allen EU-Mitgliedstaaten die organisatorischen Voraussetzungen für die sog. Boosterung umgesetzt werden können.
Zusätzlich hat die Europäische Kommission die Vorschriften für die Kodierung von Impfzertifikaten angepasst. Dies sei notwendig, um sicherzustellen, dass Impfzertifikate, die den Abschluss der ersten Impfserie belegen, immer von Impfzertifikaten unterschieden werden können, die nach einer Auffrischungsimpfung ausgestellt wurden.
Die neuen Vorschriften gelten ab dem 01. Februar 2022.
Die Europäische Kommission begründet die Änderung auch damit, dass eine harmonisierte Gültigkeitsdauer des digitalen COVID-Zertifikats eine Voraussetzung für eine sichere Freizügigkeit, d.h. Reisen in der EU und ein reibungsloses Funktionieren des EU-Binnenmarktes sei.
Gleichwertigkeitsbeschlüsse: Anerkennung des digitalen COVID-Zertifikats in 60 Ländern der Welt
Am 21.12.2021 hat die Europäische Kommission fünf neue Beschlüsse angenommen, mit denen die Gleichwertigkeit der von den fünf Ländern Montenegro, Taiwan, Thailand, Tunesien und Uruguay ausgestellten COVID-19-Zertifikate mit dem digitalen COVID-Zertifikat der EU bestätigt wird. Dies bedeutet, dass die Bürger/innen der EU-Mitgliedstaaten und der fünf genannten Länder jeweils mit ihrem COVID-Zertifikat ohne weitere Bedingungen einreisen können.
Damit sind jetzt 60 Länder und Gebiete aus fünf Kontinenten an das EU-System der gegenseitigen Anerkennung der COVID-Zertifikate angeschlossen.
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (23.12.2021) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.