EU-Organe erzielen Einigung über den Europäischen Sozialfonds+ 2021 – 2027
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Am 29. Januar haben das Europäische Parlament und die Vertreter/innen der EU-Mitgliedstaaten eine Einigung über den Vorschlag der Europäischen Kommission zum Nachfolgeprogramm des Europäischen Sozialfonds (ESF) erzielt. Der Europäische Sozialfonds+ für die Jahre 2021 bis 2027 ist nach den Worten der Europäischen Kommission ein „wichtiges Finanzinstrument zur Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte und zur Förderung von Arbeitsplätzen …“ (siehe hierzu Artikel unter EU-Aktuell vom 18.01.2021). Die Fondsmittel sollen den Mitgliedstaaten und ihren Regionen dringend benötigte finanzielle Ressourcen für die wirtschaftliche und soziale Erholung von der Coronapandemie zur Verfügung stellen.
Finanzmittelausstattung und Förderstränge
Der ESF+ verfügt über ein Gesamtbudget von 88 Mrd. Euro. Mit ESF+-geförderten Projekten sollen Beschäftigungsmöglichkeiten geschafft und geschützt werden, die soziale Eingliederung gefördert, Armut bekämpft und die für den digitalen und grünen Wandel erforderlichen Fähigkeiten entwickelt werden. Der Fonds wird auch, wie von der Europäischen Kommission vorgeschlagen, eine Anforderung für Investitionen in junge Menschen und die Bekämpfung von Kinderarmut enthalten Die Einsatzschwerpunkte sind:
- in junge Menschen investieren , die von der sozioökonomischen Krise nach dem Ausbruch des Coronavirus besonders hart getroffen wurden. Nach den Vorstellungen der Europäischen Kommission sollen die EU-Mitgliedstaaten, die über dem EU-Durchschnitt der Quote junger Menschen liegen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren (die sogenannten NEETs in der Altersgruppe 15-29), mindestens 12,5 Prozent ihrer ESF+-Mittel aufwenden, um diesen jungen Menschen dabei zu helfen, eine Qualifikation oder einen hochwertigen Arbeitsplatz zu finden. Alle übrigen EU-Mitgliedstaaten sollen einen angemessenen Betrag ihrer ESF+-Mittel für gezielte Maßnahmen zur Förderung von Beschäftigungsmaßnahmen für junge Menschen bereitstellen. Die Europäische Kommission sieht dringenden Handlungsbedarf für die EU-Mitgliedstaaten, diese und andere bestehende Finanzierungsmöglichkeiten zu nutzen, um die Investitionen in Beschäftigungsmaßnahmen für junge Menschen weiter zu erhöhen;
- die durch Arbeitsplatzverlust und Einkommenseinbußen besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen unterstützen: Die EU Mitgliedstaaten müssen mindestens 25 Prozent ihrer ESF+-Mittel für die Förderung der sozialen Inklusion bereitstellen;
- Nahrungsmittel und materielle Basisunterstützung für die am stärksten benachteiligten Personen durch die Einbindung des derzeitigen Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (FEAD) in den ESF+ bereitstellen. Alle Mitgliedstaaten müssen mindestens 3 Prozent ihrer ESF+-Mittel für dieses Ziel bereitstellen;
- in Kinder investieren, die unter den Folgen der Krise zu leiden haben. Mitgliedstaaten mit einer Kinderarmutsquote über dem EU-Durchschnitt sollen nach dem Willen der Europäischen Kommission mindestens 5 Prozent ihrer ESF+-Mittel auf diese Problematik verwenden. Alle anderen EU-Mitgliedstaaten müssen einen angemessenen Betrag ihrer ESF+-Mittel für gezielte Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderarmut bereitstellen, und die Kommission fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, diese und andere bestehende Finanzierungsmöglichkeiten zu nutzen, um die Investitionen zur Bekämpfung von Kinderarmut weiter zu erhöhen;
- soziale Innovation direkt unterstützen durch die neue Komponente Beschäftigung und soziale Innovation des ESF+ mit einer eigenen Finanzausstattung von 676 Mio. Euro.
Nach der politischen Einigung müssen das Europäische Parlament und der Rat die ESF+-Verordnung förmlich annehmen, damit sie in Kraft treten kann.
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (29.01.2021) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.