EU-Aktuell vom 29.06.2021Ministerrat und Europäisches Parlament einigen sich auf eine stärkere Agentur zur Unterstützung des Asylsystems in der EU
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Die Europäische Kommission hat die zwischen Europäischen Parlament und Ministerrat gefundene Einigung zur Umwandlung des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen in eine Asylagentur der Europäischen Union begrüßt. Die Umwandlung sei eine Schlüsselinitiative im Rahmen des Neuen Pakts zu Migration und Asyl, die Agentur soll dazu beitragen, die Asylverfahren in den EU-Mitgliedstaaten qualitativ einheitlicher und schneller zu machen.
Aufbauend auf den Erfahrungen des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen wird die neue Agentur ein verstärktes Mandat haben, das zu folgenden Zielen beitragen soll:
- Effizientere Asylsysteme durch stärkere operative und technische Unterstützung der Mitgliedstaaten, einschließlich Schulung, Vorbereitung, Informationsanalyse und Informationsaustausch.
- Verbesserte Unterstützung auf Anfrage: Eine Reserve von 500 Experten, darunter Dolmetscher, Sachbearbeiter oder Aufnahmespezialisten, wird bereitstehen, um als Teil von Asylunterstützungsteams auf Anfrage von Mitgliedstaaten eingesetzt zu werden. Die Experten der Agentur werden das Mandat haben, das gesamte administrative Asylverfahren für die Entscheidung der nationalen Behörden vorzubereiten und Unterstützung in der Berufungsphase anzubieten.
- Einheitliche, qualitativ hochwertige Entscheidungsfindung durch die Entwicklung von operativen Standards, Indikatoren, Leitlinien und bewährten Verfahren für die Umsetzung des Unionsrechts im Asylbereich.
- Bessere Überwachung und Berichterstattung über die Asyl- und Aufnahmesysteme der Mitgliedstaaten, um einheitlichere Praktiken in ganz Europa zu gewährleisten, die mit dem EU-Recht voll im Einklang stehen. Die Europäische Kommission wird dadurch in die Lage gesetzt, Empfehlungen mit Hilfsmaßnahmen auszusprechen.
- Aufbau von Kapazitäten in Nicht-EU-Ländern zur Verbesserung der Asyl- und Aufnahmesysteme und zur Unterstützung der Neuansiedlungsprogramme der EU und der Mitgliedstaaten, aufbauend auf der bestehenden Zusammenarbeit mit UN-Organisationen.
Zeitschiene
Die heute erzielte Einigung muss noch vom Europäischen Parlament und dem Rat formell bestätigt werden. Sobald die neue Verordnung in Kraft getreten ist (20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt), wird das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen zur EU-Agentur für Asylfragen und kann auf der Grundlage ihres neuen Mandats tätig werden.
Sinkende Zahl von Asylanträgen
Im Jahr 2020 wurde die niedrigste Zahl von Asylanträgen in der EU seit 2013 verzeichnet. Die 485.000 Anträge bedeuteten einen Rückgang von 32 Prozent im Vergleich zu 2019 (716.000) und einen Rückgang von 64 Prozent im Vergleich zum Höchststand im Jahr 2015 (1,4 Millionen). 2020 stellten in Deutschland 121.955 Menschen Antrag auf Asyl, 33 Prozent der Antragsteller stammten aus Syrien. Im Vergleich zu 2019 gab es in Deutschland einen Rückgang bei den Asylanträgen um 26 Prozent (165.615 Anträge 2019).
Diese Zahlen gehen aus dem heute (Dienstag) veröffentlichten jährlichen Bericht des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO) hervor. Laut dem Bericht ist der Rückgang der Anträge jedoch in erster Linie auf eine eingeschränkte Mobilität und Reisetätigkeit zurückzuführen und nicht auf einen Rückgang der Zahl der Menschen, die internationalen Schutz benötigen.
Zwei Drittel aller Asylanträge im Jahr 2020 wurden in nur drei Ländern gestellt: Deutschland (122.000), Frankreich (93.000) und Spanien (89.000). Die Auswirkungen der Ankünfte für die Länder an den Außengrenzen war besonders groß. Betrachtet man das BIP und die Bevölkerung, so standen Zypern, Griechenland und Malta weiterhin unter dem größten Druck, Asylbewerber aufzunehmen und unterzubringen.
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (02.07.2021) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.