Digitales COVID-Zertifikat gewährleistet freies Reisen und Europäische Kommission beantragt Verlängerung der Gültigkeit bis Juni 2023
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Die Gesundheitsminister/innen der EU-Mitgliedstaaten haben sich am 25.01.2022 auf die Aktualisierung der Vorschriften für den freien Personenverkehr/das freie Reisen in der EU geeinigt und die Gültigkeit der ersten Impfserie auf 270 Tage (9 Monate) erweitert. Die neue Regelung tritt am 01.02.2022 in Kraft
Erklärung der Regelung
Für einen Ein-Dosis-Impfstoff bedeutet dies 270 Tage ab der ersten und einzigen Impfung. Bei einem Zweifach-Impfstoff sind es 270 Tage ab der zweiten Impfung oder, im Einklang mit der nationalen Impfstrategie, ab der ersten und einzigen Impfung nach der Genesung vom Virus. Die Mitgliedstaaten können weder eine kürzere noch eine längere Akzeptanzfrist vorsehen. Die Standardannahmefrist gilt nicht für Bescheinigungen von Auffrischungsimpfungen.
Die Europäische Kommission erläutert, dass diese Vorschriften nur für die Impfbescheinigungen gelten, die für Reisen in der EU verwendet werden. Die Mitgliedstaaten können bei der Verwendung des digitalen COVID-Zertifikats der EU im Inland andere Regeln anwenden, sind aber aufgefordert, sich an die auf EU-Ebene festgelegte Akzeptanzfrist anzupassen.
Wie bereits im Dezember von der Europäischen Kommission klargestellt, werden Auffrischungsimpfungen wie folgt vermerkt:
- 3/3 für eine Auffrischungsdosis im Anschluss an eine primäre 2-Dosen-Impfserie;
- 2/1 für eine Auffrischungsdosis im Anschluss an eine Einzeldosis-Impfung oder
- eine Einzeldosis eines 2-Dosen-Impfstoffs, die einer genesenen Person verabreicht wurde.
Bescheinigungen, die vor dieser Klarstellung anders ausgestellt wurden, müssen daher korrigiert und neu ausgestellt werden, um sicherzustellen, dass Auffrischungsimpfungen vom Status der vollständigen Impfung unterschieden werden können.
Die Europäische Kommission verweist auf den Erfolg des von ihr vorgeschlagenen digitalen COVID-Zertifikats, zwischenzeitlich gebe es 1,2 Mrd. ausgestellte Zertifikate, was den Erfolg des Instruments belege.
Plattform für sicheres Reisen in der EU: Re-open EU
Relevante Informationen für sicheres Reisen in alle EU-Mitgliedstaaten und andere europäische Länder bietet die Plattform Re-open EU (Wiedereröffnung der EU (europa.eu); sie bietet insbesondere Informationen über die verschiedenen Maßnahmen, einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende, das digitale COVID-Zertifikat der EU sowie mobile Apps zur Ermittlung von Coronavirus-Kontakten. Die Informationen werden laufend aktualisiert.
Quelle und weitere Informationen: EU-Aktuell vom 31.01.2022, web-site: Digitales COVID-Zertifikat der EU: Ab dem 1. Februar gilt die 270-Tage-Akzeptanzfrist für Impfbescheinigungen (europa.eu)
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (01.02.2022) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.