Coronavirus: Digitaler grüner Nachweis soll EU-weites Reisen schon im Sommer erleichtern
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Mit einem digitalen grünen Nachweis will die EU-Kommission den Europäerinnen und Europäern in diesem Sommer ein sicheres Reisen während der Corona-Pandemie ermöglichen. Dieser erstmals am 17. März 2021 vorgeschlagene Nachweis soll als Beleg dafür dienen, dass eine Person gegen COVID-19 geimpft wurde, ein negatives Testergebnis erhalten hat oder von COVID-19 genesen ist. Er wird unentgeltlich in digitaler Form oder in Papierform bereitgestellt. Es bleibt in der Verantwortung der Mitgliedstaaten zu entscheiden, von welchen Beschränkungen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit Reisende ausgenommen werden. Diese Ausnahmen müssen jedoch in gleicher Weise für alle Reisende gelten, die Inhaber eines digitalen grünen Nachweises sind.
Der digitale grüne Nachweis wird einen QR-Code enthalten, um die Sicherheit und Authentizität des Zertifikats zu gewährleisten. Die Kommission wird ein Zugangsportal einrichten und Überprüfungssoftware entwickeln, um sicherzustellen, dass alle Zertifikate in der gesamten EU akzeptiert werden können, und die Mitgliedstaaten bei der technischen Implementierung von Zertifikaten unterstützen.
Einen Monat nach dem Vorschlag der Kommission für ein digitales grünes Zertifikat haben sich die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten heute auf die technischen Spezifikationen geeinigt. „Der heutige Tag ist ein wichtiger Meilenstein für den Aufbau der Infrastruktur des digitalen grünen Zertifikats auf EU-Ebene“, sagte EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton. „Diese Leitlinien, die von den nationalen Experten einstimmig angenommen wurden, zeigen das Engagement und die Bereitschaft der Mitgliedstaaten und werden ihnen die für eine rasche Umsetzung erforderlichen Spezifikationen an die Hand geben.“
Die EU-Kommission werde bis zum 1. Juni so weit sein und den Mitgliedstaaten den Anschluss ermöglichen. Damit könne sie sicherstellen, dass das System bis zur Sommersaison in Betrieb sein wird. Die Kommission ist bereit, die Mitgliedstaaten zu unterstützen, damit die notwendige technische Infrastruktur so schnell wie möglich eingeführt wird.
Die vereinbarte technische Spezifikation umfasst die Datenstruktur und die Kodierungsmechanismen, einschließlich des QR-Codes, der sicherstellen wird, dass alle Zertifikate, ob digital oder auf Papier, EU-weit gelesen und überprüft werden können.
Die Richtlinien beschreiben auch das EU-Gateway. Es wurde von der Kommission eingerichtet und wird den Austausch von elektronischen Signaturschlüsseln ermöglichen, so dass die Echtheit von Digitalen Grünen Zertifikaten EU-weit überprüft werden kann. Es werden keine persönlichen Daten der Zertifikatsinhaber durch das Gateway geleitet, da dies für die Verifizierung nicht notwendig ist.
Schließlich beschreiben die Leitlinien Referenzimplementierungen für Software zur Ausstellung von Digitalen Grünen Zertifikaten, eine Referenz-App zur Verifizierung von Zertifikaten und eine Vorlage für eine Wallet-App, in der die Bürger die Zertifikate speichern können. Während es den Mitgliedstaaten obliegt, diese Systeme auf nationaler Ebene einzurichten, werden die Referenzimplementierungen dazu beitragen, die Einführung zu beschleunigen, da die Mitgliedstaaten auf ihnen aufbauen können. Die Referenzimplementierungen werden Open Source sein und bis Mitte Mai zur Verfügung stehen.
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (29.04.2021) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.