Ab 01. Juni 2021 ist EU-Schnittstelle für die Überprüfung der digitalen COVID-19-Zertifikate online – Deutschland schließt sich mit mittlerweile zwölf EU-Mitgliedsländern an Gateway an - Feierliche Unterzeichnung der Verordnung
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Am 20. Mai 2021 hatten sich die EU-Mitgliedstaaten mit der Europäischen Kommission auf das COVID-19-Zertifkat geeinigt, dass das sichere Reisen in Europa erleichtern soll. Seit dem 01. Juni 2021 ist die Schnittstelle in Betrieb, mit der die Zertifikate grenzüberschreitend geprüft werden können; dreizehn Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland haben angekündigt, sich bis Mitte Juni 2021 anzuschließen und damit zu beginnen, EU-Zertifikate auszustellen.
Bei dem Zertifikat, das kostenlos in elektronischer Form und auf Papier ausgestellt werden kann, handelt es sich um einen Nachweis, dass die Inhaberinnen und Inhaber gegen das Coronavirus geimpft sind, negativ getestet wurden oder von COVID-19 genesen sind. Das in der Rekordzeit von nur zwei Monaten aufgebaute EU-Gateway ermöglicht die Überprüfung der in den QR-Codes aller Zertifikate enthaltenen Sicherheitsmerkmale. Bürger und Behörden können damit laut Europäischer Kommission sicher sein, dass die Zertifikate authentisch sind. Während des Prozesses würden keine persönlichen Daten ausgetauscht oder gespeichert. Mit der Inbetriebnahme des Gateways sind die Vorbereitungsarbeiten auf EU-Ebene abgeschlossen.
Das EU-Gateway wurde von T-Systems und SAP eingerichtet und wird im Rechenzentrum der Kommission in Luxemburg gehostet. Es ermöglicht die Verifizierung der digitalen Signaturen, die in den QR-Codes aller Zertifikate enthalten sind, ohne die Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Die für diese Verifizierung benötigten Signaturschlüssel sind auf Servern auf nationaler Ebene gespeichert; über das Gateway können diese Schlüssel von nationalen Verifizierungs-Apps oder -Systemen in der gesamten EU abgerufen werden.
Die Verordnung wird am 1. Juli in Kraft treten und hat eine Laufzeit von 12 Monaten; die EU-Mitgliedstaaten, die zusätzliche Zeit benötigten, erhielten eine Einführungsfrist von sechs Wochen für die Ausstellung von Zertifikaten. Parallel dazu werde die Europäische Kommission den EU-Mitgliedstaaten weiterhin technische und finanzielle Unterstützung bei der Einführung des Gateways gewähren.
Die Europäische Kommission hat außerdem Referenzsoftware und Apps für die Ausstellung, Speicherung und Überprüfung von Zertifikaten entwickelt, um die Einführung auf nationaler Ebene zu erleichtern.
Parallel zum Gesetzgebungsverfahren arbeitete die Kommission eng mit den Vertretern der Mitgliedstaaten im eHealth Network, einem freiwilligen Netzwerk, das die für eHealth zuständigen nationalen Behörden verbindet, an der technischen Umsetzung. Am 21. April wurden die technischen Spezifikationen angenommen, die auf den im Januar vereinbarten und im März aktualisierten Leitlinien und einem im März vereinbarten Entwurf für einen Vertrauensrahmen aufbauen. Darüber hinaus wurde mit den Mitgliedstaaten eine Designvorlage entwickelt, um die Anerkennung von EU-COVID-Zertifikaten, die in Papierform ausgestellt wurden, zu erleichtern.
Die neuesten von den EU-Mitgliedstaaten übermittelten Informationen über die Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus sowie Reisebeschränkungen sind über die Plattform „Re-open EU“ abrufbar.
Feierliche Unterzeichnung der Verordnung über das digitale COVID-Zertifikat – “Symbol für ein offenes und digitales Europa“
Die Präsidenten des Europäischen Parlaments und des portugiesischen Ratsvorsitzes, David Sassoli und Antonio Costa sowie die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, haben am 14.06.2021 an der feierlichen Unterzeichnung der Verordnung über das digitale COVID-19-Zertifkat der EU teilgenommen; die Zeremonie markiert das Ende des Gesetzgebungsverfahrens. „Dieses Zertifikat ist ein Symbol für ein offenes und digitales Europa. Wir haben dieses Zertifikat in Rekordzeit entwickelt. Es wird das Reisen in unserer Union einfacher machen“, sagte von der Leyen bei der Zeremonie. „Es wird den Europäerinnen und Europäern die Freiheiten zurückgeben, die so sehr schätzen“.
Das digitale COVID-Zertifikat der EU wird für jedermann zugänglich sein und
- umfasst Impf-, -Test- und Genesungszertifikate im Zusammenhang mit COVID-19;
- kostenlos in allen EU-Sprachen verfügbar sein;
- digital und in Papierform verfügbar sein;
- sicher sein und einen digital signierten QR-Code enthalten.
Die Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, keine zusätzlichen Reisebeschränkungen für die Inhaberinnen und Inhaber eines EU-Zertifikats einzuführen, es sei denn, diese sind zum Schutz der öffentlichen Gesundheit notwendig und verhältnismäßig.
Darüber hinaus hat sich die Kommission verpflichtet, im Rahmen des Soforthilfeinstruments 100 Mio. Euro zu mobilisieren, um die Mitgliedstaaten bei der Bereitstellung erschwinglicher Tests zu unterstützen.
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (01.06.2021) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.