Staatliche Beihilfen: Kommission wird Befristeten COVID-19-Rahmen auslaufen lassen
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Die EU-Kommission hat beschlossen, den Befristeten COVID-19-Rahmen für staatliche Beihilfen nicht über den 30. Juni 2022 hinaus zu verlängern. Nur die Investitionsförderungs- und Solvenzhilfemaßnahmen werden bis zum 31. Dezember 2022 bzw. bis zum 31. Dezember 2023 laufen.
Der Befristete COVID-19-Rahmen hat es den Mitgliedstaten die Option eröffnet, mehr Möglichkeiten zur Förderung der Erforschung, Erprobung und Herstellung von Produkten zur Bekämpfung von COVID-19 zu schaffen, Arbeitsplätze zu erhalten und die Wirtschaft zu stützen. „Die Verbesserung der wirtschaftlichen Lage angesichts der Lockerung der Beschränkungen ist der Hauptgrund dafür, dass wir beschlossen haben, den Befristeten COVID-19-Rahmen nicht über den 30. Juni 2022 hinaus zu verlängern“, so Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager.
Seit dem Beginn der Pandemie, so Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager, hat der Befristete COVID-19-Rahmen die Mitgliedstaaten in die Lage versetzt, in Not geratene Unternehmen zeitnah, gezielt und angemessen zu unterstützen. Gleichzeitig habe er von Anfang an sichergestellt, dass gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt gewahrt und für alle geltende horizontale Voraussetzungen beibehalten werden.
Bis heute hat die Kommission im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie mehr als 1.300 Beschlüsse erlassen, mit denen fast 950 nationale Maßnahmen im Gesamtumfang von schätzungsweise über 3 Billionen Euro genehmigt wurden. Alle bisher genehmigten Beihilfen waren erforderlich und angemessen. Selbstverständlich weicht der Umfang der von den Mitgliedstaaten angemeldeten und von der Kommission genehmigten Beihilfen von der Höhe der tatsächlich gewährten Beihilfen ab. Aus den von den Mitgliedstaaten übermittelten Daten geht hervor, dass von den zwischen Mitte März 2020 und Ende Juni 2021 genehmigten Beihilfemitteln von über 3 Billionen Euro nur etwa 730 Milliarden Euro ausgezahlt wurden.
Insbesondere hat die Kommission auf der Grundlage des Befristeten Rahmens eine Reihe horizontaler Vorschriften erarbeitet, die den unterschiedlichen von den Mitgliedstaaten bevorzugten Optionen zur Stützung ihrer Wirtschaft Rechnung tragen. Auf Grundlage des Rahmens sind Unternehmen aller Größenordnungen, die in allen Wirtschaftszweigen tätig sein konnten, unterstützt worden. Die Palette der Empfänger umfasst beispielsweise kleine und mittlere Unternehmen, Fluggesellschaften, Landwirte, Einrichtungen, die COVID-19-bezogene Forschung betreiben, und Veranstaltungsplaner.
Nach über zwei Jahren ist endlich eine allgemeine Verbesserung der Gesundheitslage in Europa zu beobachten: Die Zahl der COVID-19-Infektionen ist unter Kontrolle und die Impfquote relativ hoch. Mit der schrittweisen Aufhebung der restriktiven Maßnahmen hat die europäische Wirtschaft die ersten Schritte zur Erholung von der Gesundheitskrise unternommen. Wie die Kommission in ihrer Mitteilung über die nächsten Schritte in der Reaktion auf die COVID-19-Pandemie festgestellt hat, stellt diese Lockerung der Vorschriften auch für die Volkswirtschaften in Europa eine große Erleichterung dar, bedeutet aber nicht, dass man nicht auch weiterhin wachsam bleiben sollte.
Der Rahmen wird schrittweise und koordiniert auslaufen, sodass den betroffenen Unternehmen nicht plötzlich die notwendige Unterstützung entzogen wird. Der Befristete COVID-19-Rahmen wird einen flexiblen Übergang ermöglichen. So sieht er insbesondere verschiedene Optionen vor, um Schuldtitel (z. B. Garantien, Darlehen, rückzahlbare Vorschüsse) bis zum 30. Juni 2023 in andere Beihilfeformen wie direkte Zuschüsse umzuwandeln und umzustrukturieren, wobei klare Vorgaben gelten.
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