Fakten zum geplanten EU-US Handelsabkommen: Europäische Kommission klärt zu TTIP auf
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Einführung
Im Rahmen des Verhandlungsprozesses zum EU-US Handelsabkommen, kurz TTIP genannt (Transatlantic Trade and Investment Partnership), haben Verhandlungspartner von EU und USA zwischenzeitlich die sechste Verhandlungsrunde abgeschlossen. Im Mittelpunkt der Gespräche von EU-Chefunterhändler Ignacio Garcia Bercero und des amerikanischen Chefunterhändlers, Dan Mullaney, die am 18.07.2014 in Brüssel stattfanden, standen die Themen gemeinsame Marktöffnung, Zollsenkungen und eine Annäherung bei Vorschriften, Regulierungen und Standards bei Dienstleistungen, Telekommunikation und Umwelt.
Bei der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft geht es um ein Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten mit dem Ziel, der Beseitigung von Handelshemmnissen in einem breiten Fächer von Branchen. Hierbei geht es nicht nur um einen Zollabbau, sondern auch um die Reduzierung von nicht-tarifären Handelshemmnissen, wie z.B. unterschiedliche technische Regelwerke und Normen sowie Zulassungsverfahren. Zölle und technische Vorschriften stellen für Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU's) z.T. hohe Kosten dar, wenn Sie Waren in der EU und in den USA verkaufen wollen (Waren müssen bei der Einfuhr in die USA zugelassen werden). Schätzungen zufolge entsprechen diese bürokratischen Handelshürden einem Zoll von 10-20 Prozent. In diesem Zusammenhang weist die Europäische Kommission darauf hin, dass die Behörden von EU und USA in Zukunft bei der Entwicklung von neuen Standards zusammenarbeiten könnten, so dass unnötige Barrieren von Anfang an vermieden werden können. Denn 40 Prozent des Welthandels findet zwischen den EU und den USA statt, bei einer Vorreiterrolle beider Handelsblöcke bei der gemeinsamen Erarbeitung von Standards könnten die Vereinbarungen für weitere Märkte übernommen werden und damit europäischen Unternehmen bei ihren weltweiten Handelsbeziehungen zugute kommen.
Mit den Verhandlungen sollen außerdem beide Märkte für Dienstleistungen, Investitionen und öffentliche Aufträge geöffnet werden.
Insgesamt soll TTIP Wirtschaftswachstum befördern und Arbeitsplätze schaffen. Die EU und die USA haben bereits die weltweit größte bilaterale Handelsbeziehung, so weist die Europäische Kommission darauf hin, dass täglich Güter und Dienstleistungen im Wert von 2 Mrd. € gehandelt werden; damit könnte der Abbau von Handelshemmnissen eine erhebliche Belebung des Handels bewirken und damit das Wirtschaftswachstum ankurbeln. Einem unabhängigen Bericht zufolge könnte der erfolgreiche Abschluss eines Freihandelsabkommens Ersparnisse und Gewinne in Millionenhöhe bringen und hunderttausende neue Arbeitsplätze schaffen. Bei vollständiger Umsetzung wird ein jährliches Zusatzwachstum (BIP) von 0,5% erwartet (entspricht 119 Mrd. €), das wäre für jeden durchschnittlichen EU-Haushalt ein Zusatzeinkommen von 545,- €. TTIP könnte damit zu einem weltweiten Konjunkturprogramm werden, wenn es z.B. noch im Rahmen der WTO umgesetzt wird.
Gleichzeitig soll das Abkommen Unternehmen mehr Rechtssicherheit geben. Im Rahmen des Abkommens sollen Regeln zum Wettbewerb, zum Schutz des geistigen Eigentums und zum Schutz von Investoren festgehalten werden, was Geschäftsplanungen vorausschaubarer und transparenter machen soll. Die Bundesregierung sieht in diesem Zusammenhang allerdings keine Notwendigkeit für die Einbeziehung von Regelungen zum Investitionsschutz und Investor-Staat-Schiedsverfahren.
Die Europäische Kommission hatte am 27. März 2014 eine öffentliche Online-Konsultation zu dieser Frage veröffentlicht. Es sind interessierte BürgerInnen aufgerufen, ihre Überlegungen zum Investorenschutz und zu der Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten einzubringen. Die Online-Konsultation befasst sich mit 12 wichtigen Themenbereichen, u.a. mit der Behandlung von Investoren und der Transparenz von Investor-Staat-Streitbeilegung. Neben einer allgemeinen Erläuterung des Investitionsschutzes und der Investor-Staat-Streitbeilegung wird bei jeder Frage die Fragestellung und das Problem um das es geht, erklärt. Danach erfolgt die Erläuterung der bisherigen Regelung und die von der Europäischen Kommission für die TTIP vorgeschlagenen Verbesserungen. Die Fragen umfassen jeweils die entsprechenden Rechtstexte, die die Europäische Kommission als Verhandlungsbasis für TTIP vorschlägt. Die Ergebnisse der Umfrage werden in die Verhandlungen zu diesem Artikel eingehen.
TTIP-Beratergruppe
Die Verhandlungen zwischen EU und USA finden seit Juli 2013 statt, die EU wird dabei von einer unabhängigen Beratergruppe begleitet. Die TTIP-Beratergruppe setzt sich aus 14 unabhängigen Experten aus den verschiedenen Bereichen zusammen und steht der EU-Verhandlungsdelegation mit Expertenwissen und fachlichem Rat zur Seite.
Nachdem die Verhandlungen zu TTIP in vielen EU-Mitgliedstaaten zu Befürchtungen und Protesten geführt hatten, legt die Europäische Kommission Wert darauf, auf die Befürchtungen einzugehen, Mißverständniße auszuräumen und Fakten richtig zu stellen.
Fakten zu TTIP
Tarnsparente und offenes Verfahren
Die Verhandlungen zu TTIP werden von der Europäischen Kommission geführt und stehen unter der Kontrolle von allen EU-Mitgliedstaaten und Europäischem Parlament. Die Europäische Kommission weist in diesem Zusammenhand die Behauptung zurück, die Verhandlungen würden geheim geführt und seien undemokratisch. Das Handelsabkommen werde im Namen und ausgestattet mit einem Mandat der EU-Mitgliedstaaten verhandelt. Die EU-Verhandlungsführer würden jede Woche die nationalen Regierungsvertreter treffen, um sie vor, während und nach den Verhandlungen über die Ergebnisse und Fortschritte zu unterrichten und ihre Positionen mit einzubeziehen. Auch das Europäische Parlament werde regelmäßig über den Verhandlungsstand informiert, damit die Interessen und Standpunkte der Europaabgeordneten mit einfließen könnten. Das Verhandlungsergebnis müsse von den EU-Mitgliedstaaten und Europäischem Parlament gebilligt werden. Nach Ansicht der Bundesregierung muss das Handelsabkommen auch von den nationalen Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten behandelt und verabschiedet werden.
Bei einem Gipfeltreffen im Frühjahr 2014 in Berlin zwischen dem deutschen Wirtschaftsminister, Sigmar Gabriel, dem EU-Handelskommissar Karel De Gucht und dem amerikanischen Handelsbeauftragten, Michael Froman, betonte De Gucht ausdrücklich, dass die Europäische Kommission beabsichtige, der Öffentlichkeit in der Zukunft noch mehr Informationen über TTIP zur Verfügung zu stellen, wenn die USA einverstanden seien.
Verbraucherschutz
Durch TTIP könne kein schon bestehendes Gesetz oder Regelung geändert oder ausgehöhlt werden. So werde der Abschluss des Freihandelsabkommens nichts an den EU-Regelungen für Fracking, Chlorhühnchen und Genfood ändern, somit stehe auch nicht zur Debatte, dass die EU die hohen EU-Standards aufweichen wolle, d.h. die hohen Schutzstandards blieben erhalten.
Bei einem seinerzeitigen Spitzentreffen zwischen Kommissionspräsident José Manuel Barroso, dem EU-Ratsvorsitzenden Hermann von Rompuy und dem amerikanischen Präsidenten, Barack Obama, betonte der US-Präsident ebenfalls: "Ich habe nicht die Absicht etwas zu unterschreiben, was den Verbraucherschutz schwächt und Umweltstandards aufweicht".
Privatisierungen
Die Europäische Kommission widerspricht energisch der Behauptung, das TTIP-Abkommen würde automatisch zu Privatisierungen bei der kommunalen Daseinsvorsorge führen. Kein Freihandelsabkommen verpflichte Regierungen zu Privatisierungen und/oder zur Liberalisierung von Wasserversorgung und anderer öffentlicher Dienstleistungen, wie z.B. des öffentlichen Gesundheitsdienstes, des öffentlichen Verkehrswesens oder des Bildungswesens. Der besondere Status von öffentlichen Dienstleistungen sei im EU-Vertrag fest verankert und werde nicht angetastet.
Schutz des geistigen Eigentums, Einschränkung von Internetnutzern
Die Europäische Kommission betont ausdrücklich, dass sowohl die EU als auch die USA bereits über effiziente Vorschriften zum Schutz des geistigen Eigentums verfüge. TTIP werde den Handel zwischen EU und USA vereinfachen, ohne jedoch vorhandene Vorschriften aufzuweichen. Auch die bisher geltenden Datenschutzregelungen blieben erhalten.
Quelle und weitere Informationen:
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (21.08.2014) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.