Europäisches Parlament gibt Zustimmung zum EU-Programm "Gesundheit für Wachstum 2014-2020"
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Das Europäische Parlament hat am 26. Februar 2014 dem EU-Programm "Gesundheit für Wachstum 2014-2020" zugestimmt. Dieses Programm ist über sieben Jahre mit 446 Mio. Euro ausgestattet und soll die EU-Mitgliedstaaten unterstützen, die Gesundheit der EU-Bürgerinnen und -Bürger zu verbessern und die Nachhaltigkeit der Gesundheitssysteme sicherzustellen.
Das Programm ist das dritte mehrjährige Programm der EU im Bereich der Gesundheit und hat vier große Ziele:
- Die Reformen einleiten, die für innovative und nachhaltige Gesundheitssysteme erforderlich sind,
- Die Sicherung des Zugangs für die Bürgerinnen und Bürger zu besserer und sicherer Gesundheitsversorgung
- Die Förderung der Gesundheit und die Vorbeugung von Krankheiten
- Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor grenzübergreifenden Gesundheitsbedrohungen.
Ziel 1: Beitrag zu innovativen und nachhaltigen Gesundheitssystemen
Die Europäische Kommission will die Mitgliedstaaten unterstützen, den Mangel an Humanressourcen und Finanzmitteln zu beheben und Innovationen im Gesundheitswesen zu übernehmen, etwa im Bereich der Gesundheitstelematik. Außerdem will die Europäische Kommission erreichen, dass das Fachwissen in diesem Bereich gemeinsam genutzt wird. Darüber hinaus unterstützt das Programm die Europäische Innovationspartnerschaft für Aktivität und Gesundheit im Alter.
Ziel 2: Verbesserung des Zugangs zu besserer und sicherer Gesundheitsversorgung für die Bürgerinnen und Bürger
Die Kommission schlägt vor, die Akkreditierung Europäischer Referenznetze einzuführen, was zum Beispiel zur Förderung von Maßnahmen zur Bekämpfung seltener Krankheiten beitragen könnte. Es sollen auch Leitlinien hinsichtlich der Patientensicherheit und des Einsatzes von Antibiotika entwickelt werden.
Ziel 3: Gesundheitsförderung und Prävention
Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, ihr Know-how in den Bereichen Prävention des Rauchens, des Alkoholmissbrauchs und Bekämpfung der Fettleibigkeit auszutauschen. Zusätzlich sollen gezielte Maßnahmen dazu beitragen, chronischen Krankheiten, einschließlich Krebs, vorzubeugen.
Ziel 4: Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor grenzübergreifenden Gesundheitsbedrohungen
Nach Ansicht der Kommission müssen hier die Kapazitäten für die Bereitschaftsplanung und die Koordinierung zur Abwehr von grenzübergreifenden Gesundheitsbedrohungen verbessert werden.
An dem Programm können folgende Länder teilnehmen: Die 28 EU-Mitgliedstaaten, die EU-Beitrittsländer Türkei, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Island, die (potenziellen) Bewerberländer Albanien, Bosnien und Herzegowina und der Kosovo, die EFTA-Staaten Lichtenstein, Island, Nordwegen und Schweiz, die Nachbarländer der EU und die Länder, die in die Europäische Nachbarschaftspolitik einbezogen sind.
Antragsteller im Rahmen des Programms können Einrichtungen mit Rechtspersönlichkeit sein, also Behörden und öffentliche Stellen, Forschungseinrichtungen, Gesundheitseinrichtungen, Universitäten, Hochschulen und Unternehmen.
Finanzunterstützung: Die bewilligten Vorhaben werden mit 60% der förderfähigen Kosten finanziell unterstützt, in Ausnahmefällen kann die Finanzhilfe 80% der förderfähigen Kosten betragen.
Quelle und weitere Informationen:
- RGRE-Förderbrief 2/2014, März 2014, Seite 8 und 9
- europa.eu/legislation_summaries/public_health/european_health_strategy/sp0017_de.htm
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (25.04.2014) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.