Europäische Kommission lockert Nutzung von elektronischen Geräten in Flugzeugen und Regelungen für das Mitnehmen von Flüssigkeiten
Europa |
Bereits seit Anfang Dezember 2013 gelten in der Europäischen Union neue Regelungen für die Nutzung von elektronischen Geräten an Bord von Flugzeugen. Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) hat am 09.12.2013 die entsprechenden Leitlinien aktualisiert, danach können Smartphones, Tablets und E-Reader an Bord von Flugzeugen im sog. "Flugmodus" während des gesamten Fluges genutzt werden. Damit können Passagiere ihre elektronischen Geräte nutzen - jedoch ohne Sende- oder Empfangsverbindung - beim Starten, während des Fluges und bei der Landung. Diese Erlaubnis gilt jedoch nur, solange die Flugzeugbesatzung und das Kabinenpersonal keine anderweitigen Anweisungen geben.
Der für den Bereich Verkehr zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission, Siim Kallas, hatte die EASA zur Überprüfung der bestehenden Benutzungsvorschriften für elektronische Geräte in Flugzeugen aufgefordert. Anlässlich der Bekanntgabe der neuen Regelungen sagte Kallas: "Wir alle bleiben gern online, wenn wir unterwegs sind, aber hier steht die Sicherheit an erster Stelle. Meine Bitte um Überprüfung der Leitlinien stützt sich auf einen klaren Grundsatz: Was nicht sicher ist, sollte auch nicht erlaubt sein, aber was sicher ist, darf im Rahmen der Vorschriften benutzt werden. Heute machen wir den ersten Schritt hin zu einer sicheren Lockerung der Regeln für die Benutzung elektronischer Geräte in Flugzeugen während des Rollens und in der Start- und Landephase. Als Nächstes wollen wir prüfen, wie es mit Netzverbindungen an Bord aussieht. Diese Prüfung braucht Zeit und muss auf der Grundlage von Fakten erfolgen. Wir erwarten, dass die neuen EU-Leitlinien zur Benutzung von Sendegeräten an Bord von Flugzeugen europäischer Fluggesellschaften nächstes Jahr vorliegen werden."
Gleichzeitig mit der Bekanntgabe bat Kallas die EASA, die Überprüfungen im Zusammenhang mit der sicheren Nutzung von sendenden Geräten in Flugzeugen zu beschleunigen und in den kommenden Monaten neue Leitlinien für Bluetooth, Wi-fi und Mobiltelefone zu erarbeiten und zu veröffentlichen.
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 09.12.2013
Neue Regelungen für die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck
Seit Ende Januar 2014 können Flugreisende Flüssigkeiten, Sprays und Gele (z.B. flüssige Medikamente, flüssige Spezialnahrung und Säuglingsnahrung), die sie in Drittländern (das sind europäische und alle Länder, die nicht Mitglied in der Europäischen Union sind) erworben haben, bei innereuropäischen Anschlussflügen mit an Bord von Flugzeugen nehmen. Voraussetzung ist, dass diese in versiegelten Plastiktüten eingepackt sind. Dies ist nach Auskunft der Europäischen Kommission ein erster Schritt zum vollständigen Aufheben aller Einschränkungen für die Mitnahme von Flüssigkeiten in Flugzeugen bis 2016.
Um auch in diesen Fällen eine Kontrolle zu ermöglichen, müssen Flughäfen über eine besondere Detektionstechnik verfügen bzw. einführen. Bis 2016 sollen alle Flughäfen in den EU-Mitgliedstaaten über spezielle Scanner verfügen, die solche Flüssigkeiten analysieren können.
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 31.01.2014
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (07.02.2014) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.