Europäische Kommission legt länderspezifische Empfehlungen für 26 EU-Mitgliedstaaten vor
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Die Europäische Kommission hat am 02. Juni 2014 zum vierten Mal - im Rahmen des sog. Europäischen Semesters - Ihre länderspezifischen Empfehlungen für 26 EU-Mitgliedstaaten vorgelegt. Die Mitgliedstaaten Griechenland und Zypern, die finanzielle Hilfszahlungen aus der Europäischen Finanzstabilisierungsfaszilität und dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) der EU erhalten haben, erhielten keine Empfehlungen, beide legen der Europäischen Kommission jeweilige Fortschrittsberichte zu der vereinbarten haushalts- und wirtschaftspolitischen Überwachung vor.
Die Empfehlungen der Europäischen Kommission stützen sich auf vorausgegangene eingehende Analysen zur Situation jedes der 26 EU-Mitgliedsländer. Die Empfehlungen geben einen Überblick über bisher erzielte Erfolge bei der Stabilisierung der öffentlichen Finanzen, bei der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der Schaffung von Arbeitsplätzen um darauf aufbauend Empfehlungen für Möglichkeiten der Verfestigung der erzielten Fortschritte auszusprechen. Die Europäische Kommission weist in diesem Jahr ausdrücklich darauf hin, dass sich der Schwerpunkt der Empfehlungen nicht mehr auf die unmittelbare Krisenbewältigung richtet, sondern auf verbesserte Voraussetzungen für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung. Zu der Erläuterung der länderspezifischen Empfehlungen erklärte der Präsident der Europäischen Kommission, José Manuel Barroso: "Es geht darum, Mitgliedstaaten entschlossen aus der Krise und auf den Wachstumspfad zurück zu helfen. Die länderspezifischen Empfehlungen weisen dabei wie ein Kompass die Richtung. Die in ganz Europa unternommenen Anstrengungen und gebrachten Opfer tragen allmählich Früchte. Das Wachstum beschleunigt sich, und die Beschäftigung wird ab diesem Jahr ansteigen, wenn auch weiterhin nicht in ausreichendem Maße. Nun ist die grundlegende Herausforderung, vor der die EU steht, politischer Natur: Wie erhalten wir den Reformwillen, wenn der von der Krise ausgeübte Druck zurückgeht? Werden die Politiker ihrer Führungsrolle gerecht und bringen den politischen Willen auf, die Reformen bis zum guten Ende durchzuziehen - auch wenn das unpopulär sein sollte -, dann können wir für eine stärkere Erholung und einen höheren Lebensstandard für alle sorgen."
Insgesamt stellt die Europäische Kommission fest, dass die EU-Wirtschaft durch die in den letzten Jahren auf allen staatlichen Ebenen ergriffenen politischen Anstrengungen wieder stabiler geworden sei.. Dennoch werde das Wachstum auch in den Jahren 2014/2015 in den EU-Mitgliedstaaten uneinheitlich und schwach bleiben, daher müsse der eingeschlagene Weg der Reformen und Anpassungen fortgesetzt werden. Außerdem stellt die Europäische Kommission fest, dass im Hinblick auf die noch immer hohe Arbeitslosigkeit und die dadurch bedingte schwierige soziale Lage in einigen EU-Mitgliedsländern keine schnellen Verbesserungen zu erwarten seien und sich die festgestellten Investitionslücken nicht schnell schließen könnten.
Zusammenfassung der Europäischen Kommission zu der makroökonomischen Situation in den 26 EU-Mitgliedstaaten:
- Die Wirtschaft sei auf den Wachstumspfad zurückgekehrt, auch in den meisten von der Krise betroffenen Ländern. Eine Ausnahme bilden nur Zypern und Kroatien, die 2014 mit einem Negativwachstum rechnen. Bis 2015 dürften dann wieder alle Volkswirtschaften der EU Wachstum verzeichnen.
- Die öffentlichen Finanzen erholen sich weiter. Die Europäische Kommission rechnet damit, dass die aggregierten Haushaltsdefizite in den EU-Ländern 2014 im Schnitt erstmals seit Beginn der Krise unter den Schwellenwert von 3% des BIP fallen. Die Kommission empfiehlt daher, dass die für Österreich, Belgien, die Tschechische Republik, Dänemark, die Slowakei und die Niederlande laufenden Verfahren bei einem übermäßigen Defizit eingestellt werden, wodurch die Zahl der Länder, für die ein Defizitverfahren läuft, von 24 im Jahr 2011 auf nunmehr 11 zurückginge.
- Die Reformen in den anfälligsten Ländern tragen Früchte. Irland habe sein Finanzhilfeprogramm im Dezember 2013 abgeschlossen, Spanien im Januar 2014 und Portugal im Mai 2014. Griechenland dürfte den Prognosen zufolge 2014 zu Wachstum zurückkehren, und auch die Lage in Zypern habe sich stabilisiert. Lettland könnte laut Einschätzung der Europäischen Kommission dank seiner entschlossenen Bemühungen um Wirtschaftsreformen zum 01. Januar Januar 2015 dem Euro-Währungsgebiet beitreten.
- Die Volkswirtschaften der EU-Mitgliedstaaten: Die Europäische Kommission stellt fest, dass sich die Leistungsbilanz mehrerer Länder verbessert habe. Erstmals seit Einführung des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht kam die Kommission im März 2014 zu dem Schluss, dass in zwei Ländern (Dänemark und Malta) keine Ungleichgewichte mehr vorliegen, und auch die Ungleichgewichte in Spanien werden nicht länger als "übermäßig" eingestuft.
- In 2014 erwartet die Europäische Kommission einen moderaten Beschäftigungsanstieg und sagt bis 2015 ein Rückgang der Arbeitslosenquote auf 10,4% voraus, denn die Entwicklung am Arbeitsmarkt folgt der des Bruttoinlandsprodukts (BIP) in der Regel sechs (oder mehr) Monate später. In mehreren Mitgliedstaaten, darunter Spanien, Portugal, Italien und Frankreich, wurden umfassende Reformen zur Verbesserung der Widerstandsfähigkeit des Arbeitsmarkts eingeführt.
Empfehlungen der Europäischen Kommission
Nach Feststellung der Europäischen Kommission finde der Aufschwung nach wie vor ungleichmäßig statt und sei instabil, daher müssten die Strukturreformen in den EU-Volkswirtschaften fortgesetzt werden. Folgende Maßnahmen seien besonders wichtig:
- Bekämpfung von hoher Arbeitslosigkeit, Ungleichheit und Armut: Die Krise habe sich drastisch und dauerhaft negativ auf die Beschäftigung in der EU ausgewirkt. Die Arbeitslosenquote blieb 2013 mit 10,8% dramatisch hoch, wobei der niedrigste Wert in Österreich (4,9%) und der höchste in Griechenland (27,3%) zu verzeichnen gewesen sei. Um dagegen vorzugehen, seien weitere Reformen der Beschäftigungspolitik und eine verbesserte Erfassung und Leistung der Bildungs- und Gesundheitssysteme erforderlich. In den Empfehlungen der Europäischen Kommission wird besonders auf die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit durch eine Jugendgarantie Wert gelegt (siehe nachfolgenden Artikel zu "EU-Programme zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und Umsetzung der Jugendgarantie).
- Beschäftigungsfreundlichere Besteuerung: Viele Länder haben sich laut Beobachtung der Europäischen Kommission während der Krise nicht auf Ausgabensenkungen, sondern auf Steuererhöhungen gestützt, so dass die Steuerlast insgesamt zugenommen hat. Da der Handlungsspielraum im Bereich der öffentlichen Finanzen beschränkt sei, empfiehlt die Europäische Kommission, den Faktor Arbeit steuerlich zu entlasten und stattdessen - teils periodische Immobilien-, Verbrauch- und Umweltsteuern einzuführen bzw. zu erhöhen, für mehr Steuerdisziplin zu sorgen und Steuerbetrug zu bekämpfen.
- Förderung von Privatinvestitionen: Nach Beobachtungen der Europäischen Kommission wird noch immer die Kreditvergabe besonders an kleine und mittlere Unternehmen in Italien, Griechenland, Spanien, Litauen, Slowenien, Kroatien und Zypern restriktiv gehandhabt. Die Empfehlungen weisen darauf hin, dass der Bankensektor weiter stabilisiert werden müsse und andere Finanzierungsmechanismen gefördert werden sollten, wie beispielsweise Kreditgarantieprogramme oder Unternehmensanleihen.
- Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit: Die gegenüber 2013 erzielten Fortschritte bei den Strukturreformen in Schlüsselsektoren seien nach wie vor begrenzt. In einer Reihe von Empfehlungen ruft die Europäische Kommission daher zu weiteren Reformen in den Bereichen Dienstleistungen, Energie und Verkehrsinfrastruktur, FuE-Systemen und dem Wettbewerbsrecht auf.
- Schuldenabbau: Wegen der aufgelaufenen Defizite erwartet die Europäische Kommission in diesem Jahr einen neuen Schuldenhöchststand. Die Staatsschulden liegen in Belgien, Irland, Griechenland, Spanien, Italien, Zypern und Portugal bei über 100% des BIP und müssten besonders in diesen Ländern dringend auf einen Abwärtspfad geführt werden. Die Herausforderung für die öffentlichen Finanzen bestehe darin, wachstumsfördernde Ausgaben für Bildung, Forschung und Innovation beizubehalten und die Kosten der Bevölkerungsalterung - insbesondere der Renten- und Gesundheitssysteme - einzudämmen.
Hintergrund:
Im Zuge der zahlreich verabschiedeten Krisenmechanismen zur Bewältigung der Wirtschafts- und Finanzkrise wurde das sog. "Europäische Semester" (Europäischer Planungs- und Berichtszyklus) eingeführt.
Mit einem neuen wirtschaftspolitischen Überwachungsverfahren soll verhindert werden, dass die EU-Mitgliedstaaten durch falsche Strukturpolitik ihre eigene Wettbewerbsfähigkeit schwächen. Die EU-Mitgliedstaaten sollen sich in ihrer Wirtschaftspolitik mehr aufeinander abstimmen, denn ihre Volkswirtschaften wachsen im Binnenmarkt zusammen und falsche Weichenstellungen in den nationalen Haushalten können Auswirkungen auf andere Mitgliedstaaten oder die EU als Ganzes haben. So haben falsche Haushaltspolitik (hohe Staatsverschuldung), mangelnde Strukturreformen auf dem Arbeitsmarkt und im Rentensystem sowie die mangelhafte Wettbewerbsfähigkeit in einigen Mitgliedstaaten, z.B. durch die einseitige Förderung von Branchen bzw. die mangelnde Ausrichtung auf Zukunftsbranchen in der zurückliegenden Zeit zu massiven nationalen und dann europäischen Finanz- und Wirtschaftsproblemen geführt, die aufgrund der engen Verzahnung die Eurozone als Ganzes belastet haben; damit ist deutlich geworden, dass eine disziplinierte nationale Haushaltspolitik und eine gegenseitige wirtschaftspolitische Abstimmung im Euroraum unerlässlich ist.
Mit dem sog. "Europäischen Semester" erhält die Europäische Kommission ein vorbeugendes Überwachungsinstrument und kann rechtzeitig gemeinsam mit dem ECOFIN-Rat (Rat der Wirtschafts- und Finanzminister) und dem Europäischen Rat (Treffen der Staats- und Regierungschefs) auf Fehlentwicklungen aufmerksam machen. Die Vorlage der nationalen Haushaltspläne erfolgt parallel mit der Vorlage der nationalen Reformprogramme gem. den Vorgaben der Strategie Europa 2020 und ermöglicht damit eine Abstimmung von Finanz- und Wirtschaftspolitik auf die Ziele und Vorgaben der EU-Wachstumsstrategie. Die nationalen Reformprogramme umfassen die politischen Maßnahmen der EU-Mitgliedstaaten zur Förderung des Wachstums und zur Schaffung von Arbeitsplätzen.
Das "Europäische Semester" (so bezeichnet, weil es 6 Monate dauert, was 1 Semester an einer Universität entspricht) folgt einem festen Plan und beginnt mit der Vorlage des Jahreswachstumsbericht der Europäischen Kommission. Diese hat erstmalig am 19. Januar 2011 einen Jahreswachstumsbericht vorgelegt, in dem sie die wirtschaftliche Ausgangslage der EU analysiert und ihre wachstums- und arbeitsmarktpolitischen Prioritäten zur Bewältigung der anliegenden Herausforderungen darlegt. Der Europäische Rat berät und beschließt im März d.J. den Jahreswachstumsbericht und die EU-Mitgliedstaaten legen auf dieser Grundlage bis April d.J. ihre nationalen Haushaltspläne der Europäischen Kommission vor. Bis zum Juni d.J. prüft die Europäische Kommission die einzelnen Haushaltspläne und spricht Empfehlungen für jedes einzelne Land aus, die dann vom ECOFIN-Rat und abschließend vom Europäischen Rat verabschiedet werden. Die Mitgliedstaaten können nicht gezwungen werden, die Vorgaben der Beschlüsse in ihren nationalen Haushalten zu berücksichtigen, doch ist der Druck des Verfahrens auch vor dem Hintergrund der derzeitigen äußerst schwierigen Finanz- und Wirtschaftspolitik im gesamten EU-Raum entsprechend groß.
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell der Europäischen Kommission Deutschland vom 02.06.2014
- EU-Informationen des Europe Direct Informationszentrums Mittlerer Niederrhein Ausgabe Juli 2012 unter der Rubrik "EU-Newsletter"
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (26.06.2014) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.