Europäische Kommission beschließt Europäisches Verbraucherprogramm 2014 - 2020
Europa |
Die Europäische Kommission hat am 31. März 2014 das neue Europäische Verbraucherprogramm 2014 – 2020 beschlossen. Das Programm umfasst ein Gesamtvolumen von 188,8 Mio € und unterstützt Europäische Verbraucherzentren oder nationale Behörden beim Schutz der Verbraucherrechte. Während der Laufzeit können staatliche Stellen, öffentliche Einrichtungen und nationale und europäische Verbraucherorganisationen Fördermittel aus dem Programm beantragen.
Die für Verbraucherpolitik zuständige EU-Kommissarin, Neven Mimica, sagte bei der Vorstellung des Programms: „Das Programm trägt ganz wesentlich dazu bei, dass der Binnenmarkt in der ganzen EU dem Wohl der Verbraucher dient“.
In den kommenden sieben Jahren wird sich das Verbraucherprogramm auf die Umsetzung der folgenden vier Kernbereiche konzentrieren:
- Einen Binnenmarkt mit sicheren Produkten zum Wohle der VerbraucherInnen und im Interesse wettbewerbsfähiger Unternehmen und Händler,
- Einen Binnenmarkt in dem die VerbraucherInnen von starken Verbraucherorganisationen vertreten werden, die den vielfältigen Herausforderungen des heutigen wirtschaftlichen Umfelds gewachsen sind.
- Die Erleichterung des Zugangs zu Rechtsschutzinstrumenten ohne Inanspruchnahme von Gerichtsverfahren, die langwierig und sowohl für die VerbraucherInnen als auch für die öffentlichen Kassen kostspielig sind. Ein besserer Rechtsschutz soll das Vertrauen der BürgerInnen in den Binnenmarkt stärken und zum Wachstum beitragen.
- Die Unterstützung der Durchsetzung von Verbraucherrechten und Verbraucherberatung durch die Förderung einer konkreten, wirksamen Zusammenarbeit der zuständigen nationalen Behörden.
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (08.07.2014) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.