EU-Jugendgarantie umsetzen: Job-Gipfel in Mailand
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Im April 2013 hatten die Staats- und Regierungschefs auf ihrem Gipfeltreffen die sog. Jugendgarantie verabschiedet. Mit dieser Maßnahme sollen arbeitslose, aber erwerbsfähige junge Menschen unter 25 Jahren in allen EU-Mitgliedstaaten innerhalb von vier Monaten einen hochwertigen Arbeits-, Praktikums- oder Ausbildungsplatz erhalten. Zur Finanzierung hat die EU pro Jahr 10 Mio. € aus dem Sozialfonds reserviert und weitere 6 Mrd. € im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen bereitgestellt. Zwischenzeitlich haben laut Mitteilung der Europäischen Kommission alle 28 EU-Mitgliedstaaten nationale Umsetzungspläne vorgelegt und kommen mit der Umsetzung in die Praxis gut voran.
Alle 28 EU-Mitgliedstaaten haben fristgerecht, zu den vom Europäischen Rat vorgegebenen Terminen, umfassende Umsetzungspläne für die Jugendgarantie vorgelegt. In den Plänen wird ein Zeitplan für Reformen und Maßnahmen auf dem Gebiet der Jugendbeschäftigung, Angaben zur Rolle der Behörden, über die eigene Finanzierung und die Kofinanzierung durch den Europäischen Sozialfonds und die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen.
Dennoch forderte der Präsident der Europäischen Kommission, José Manuel Barroso auf dem eigens von Frankreich und Italien forcierten und am 08. Okt. 2014 einberufenen Job-Gipfel eine schnellere Umsetzung der Jugendgarantie und mahnte die Mitgliedstaaten, ihre hierzu eingegangenen Haushaltsverpflichtungen einzuhalten. In einer Presseerklärung betonte Barroso: "Die Kommission hat alles in ihrer Macht stehende getan, den Mitgliedstaaten dabei zu helfen, die unakzeptable hohe Arbeitslosigkeit, speziell die Jugendarbeitslosigkeit, zu senken, einschließlich mehrerer Milliarden Euro für Jobs und Qualifikation über den Europäischen Sozialfonds. Während wir gerade über neue Möglichkeiten diskutieren, Investitionen zu fördern, sollte unsere oberste Priorität sein, das Geld zu nutzen, dass wir bereits für qualitativ hochwertige Arbeitsplätze, Ausbildung, Hilfe bei der Jobsuche für junge Menschen vorgesehen haben".
Der für Beschäftigung, Soziales und Integration zuständige Kommissar, Lászlo Andor, ergänzte, dass die ersten Ergebnisse der Jugendgarantie sichtbar würden. Die Mitgliedstaaten hätten langfristige Reformen durchgeführt, wie etwa bei den öffentlichen Arbeitsverwaltungen.
Hintergrund:
Im Juli 2014 waren ca. fünf Mio. junge Menschen unter 25 Jahren in den 28 EU-Mitgliedstaaten arbeitslos, davon über 3,3 Mio. im Euroraum (18 Mitgliedstaaten, die als Währung den Euro eingeführt haben); 7,5 Mio. junge Europäer im Alter zwischen 15 und 24 Jahren machen weder eine Ausbildung noch sind Sie in einer Beschäftigung, das entspricht einer Arbeitslosenquote in Höhe von 21,6% in der EU (23,3% im Euroraum). Die wichtigste Finanzquelle zur Unterstützung der Maßnahmen zur Jugendgarantie ist der Europäische Sozialfonds, über den in der kommenden Finanzperiode mehr als 10 Mrd. € pro Jahr zur Verfügung gestellt werden.
Die sog. Beschäftigungsinitiative ergänzt die Jugendgarantie und konzentriert sich auf Unterstützungsmaßnahmen für junge Menschen, die keine Arbeit haben und sich auch nicht in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung befinden; so können die Finanzmittel z.B. für Zuschüsse an Unternehmen gezahlt werden, die junge Leute einstellen oder auch an junge Unternehmensgründer, ferner für Praktikums- und Lehrstellenangebote und für Weiterbildungen.
Die Maßnahmen im Rahmen der Beschäftigungsinitiative sind auf Regionen beschränkt, die eine Jugendarbeitslosigkeit von über 25% aufweisen. Die mit 6 Mrd. € ausgestattete Iinitiative erhält 3 Mrd. € aus dem Europäischen Sozialfonds und 3 Mrd. € aus einer spezifischen, neu eingerichteten Haushaltslinie für Jugendarbeitslosigkeit.
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 08.10.2014
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (24.10.2014) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.