EU-Finanzminister treffen weitere wichtige Entscheidungen zur Errichtung der Europäischen Bankenunion
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Die EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament haben sich Mitte Januar 2014 auf weitere Beschlüsse im Zusammenhang mit der Errichtung einer Bankenunion geeinigt. Nach Vorlage durch die Europäische Kommission wurde Einvernehmen über die Einlagensicherung in den EU-Mitgliedstaaten erzielt. Danach wird jedem Bürger in der EU im Falle des Zusammenbruchs einer Bank ein Betrag in Höhe von 100.000,- € garantiert. Die Reform gibt zusätzlich die Möglichkeit einer schnelleren Auszahlung der Ersparnisse, denn die BürgerInnen haben in Zukunft das Recht Rückzahlungen früher als bisher zu verlangen, bis 2024 soll sich der bisherige Zeitraum von 20 auf sieben Tage reduzieren. Um die Finanzliquidität der Banken zu sichern, sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, nationale Einlagensicherungssysteme (gibt es bisher nur in Deutschland) aufzubauen, d.h. in den kommenden zehn Jahren müssen die Banken 0,8% ihrer Finanzeinlagen als Rücklage bilden. Im Krisenfall müssen die Banken bei privaten oder öffentlichen Dritten Kredite aufnehmen. Außerdem wird ein freiwilliger Mechanismus der gegenseitigen Kreditvergabe zwischen den nationalen Einlagensicherungssystemen zwischen den EU-Mitgliedstaaten (zwischenstaatlich) vereinbart. Gleichzeitig wurde auf freiwilliger Ebene eine gegenseitige Kreditvergabe zwischen den Einlagensicherungssystem verschiedener EU-Mitgliedsländer beschlossen.
Anlässlich der Einigung sagte der für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige EU-Kommissar, Michel Barnier, "Das ist eindenkwürdiger Tag für den europäischen Finanzsektor. Wir beenden die Ära gewaltiger Bankenrettungsoperationen".
Gleichzeitig stimmte das Europäische Parlament den Beschlüssen der EU-Finanzminister vom 19.12.2013 zur Bankenunion, d.h. der Einrichtung eines Bankenabwicklungsgremiums und eines Bankenabwicklungsfonds zu. Das Bankenabwicklungsgremium entscheidet darüber, wie mit Banken, die in eine finanzielle Schieflage geraten sind, verfahren wird, der noch aufzubauende Bankenrettungsfonds soll in Notlage geratene Banken finanziell unterstützen.
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Nachrichten Nr. 01 vom 16.01.2014
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