Die Wahlen zum Europäischen Parlament vom 22. - 25. Mai 2014 - Ihre Stimme zählt
Europa |
I. Einführung
Zwischen dem 22. und 25. Mai 2014 finden in den 28 EU-Mitgliedstaaten die achten Direktwahlen zum Europäischen Parlament (EP) statt. In Deutschland wird traditionell an einem Sonntag, also am 25. Mai 2014 gewählt, es sind ca. 64,4 Mio. Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt, davon 2,9 Mio. EU-Bürgerinnen und -Bürger. Es ist die größte supranationale Wahl in der Welt, in keinem anderen Staatenverbund können die Bürgerinnen und Bürger "ihre" Abgeordneten für eine demokratisch zusammengesetzte Vertretung bestimmen.
In der gesamten Europäischen Union sind ca. 380 Mio. BürgerInnen wahlberechtigt, entweder in dem Land ihres Wohnsitzes oder in ihrem Herkunftsland. Die Europawahl findet nach Mitgliedstaaten getrennt und gemäß dem jeweiligen nationalen Wahlgesetz statt. Jedes Mitgliedsland hat eine feste Anzahl von Sitzen und eigene nationale Wahllisten, auf denen allerdings auch BürgerInnen anderer EU-Staaten antreten können, sofern sie in dem betreffenden Land ihren Wohnsitz haben.
Als Wahlsystem ist in allen Ländern das Verhältniswahlrecht festgelegt, die Sperrklausel beträgt in einigen EU-Mitgliedstaaten maximal fünf Prozent. In Deutschland galt nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus 2011 die Dreiprozentklausel, d.h. bisher mussten alle Parteilisten mindestens 3 % der deutschlandweit abgegebenen Stimmen erhalten, um ihre Abgeordneten ins Europäische Parlament entsenden zu können. Das Bundesverfassungsgericht hat jüngst aufgrund von Klagen vor allem von kleineren Parteien am 26. Februar 2014 entschieden, dass diese Regelung verfassungswidrig ist, da sie gegen die Chancengleichheit der Parteien verstößt. Die Stimme eines jeden Wählers müsse grundsätzlich denselben Zählwert und die gleiche Erfolgschance haben, urteilten die Richter. Dies wird erstmalig mit der Wahl am 25. Mai 2014 der Fall sein.
In Deutschland sind Bundeslisten oder Landeslisten möglich, von einer Landesliste macht nur das Land Bayern Gebrauch. Die Abgeordneten werden in geheimer, allgemeiner, freier und direkter Wahl gewählt. In Deutschland darf wählen, wer mindestens 18 Jahre alt ist, Staatsangehöriger anderer EU-Staaten sind wahlberechtigt, soweit sie ihren Wohnsitz seit drei Monaten in Deutschland haben und sich in Wählerlisten bei den Wahlämtern ihrer Heimatkommune haben eintragen lassen. Sowohl Deutsche wie auch EU-Bürger haben auch das passive Wahlrecht, d.h. sie können sich auch um einen Sitz im EP bewerben und damit zur Wahl stellen.
Für die hiesige Region Mittlerer Niederrhein treten erneut Herr Karl-Heinz Florenz, seit 1994 für die EVP im Europäischen Parlament (Arbeitsschwerpunkte Landwirtschaft, Umwelt, Verbraucherschutz und Gesundheit) und Frau Petra Kammerevert (Arbeitsschwerpunkte Jugend, Bildung, Kultur und Sport) für eine Wiederwahl am 25. Mai 2014 an.
II. Zusammensetzung des Europäischen Parlaments
1. Dem gegenwärtigen EP gehören 766 Abgeordnete aus allen 28 EU-Mitgliedstaaten an.
Das EP besteht nach der letzten Wahl in 2009 und nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon aus 754 Abgeordneten. Mit dem Beitritt Kroatiens am 01. Juli 2014 sind weitere 12 Abgeordnete dazugekommen. Die Abgeordneten des EP, die zurzeit insgesamt 508 Mio. Bürgerinnen und Bürger vertreten, werden für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt.
Nach den Europawahlen im Mai werden nur noch 751 Abgeordnete (750 und der Präsident) im EP vertreten sein. Die Verteilung der Sitze auf die EU-Mitgliedsländer legt der Vertrag von Lissabon fest. Diese erfolgt nach dem Prinzip der degressiven Proportionalität, d.h. je größer die Bevölkerung eines EU-Staates, desto mehr Sitze stehen dem Staat zu. Deutschland wird danach mit 96 Sitzen die mögliche Maximalzahl an Sitzen erhalten und damit über drei Sitze weniger als bisher verfügen, Frankreich erhält nach der neuen Regelung 74 Sitze, Großbritannien und Italien jeweils 73 Sitze. Die Mitgliedsländer Luxemburg, Zypern und Malta werden mit jeweils 6 Sitzen über die vorgesehene Minimalzahl an Abgeordneten verfügen.
Sitzverteilung im Europäischen Parlament nach EU-Mitgliedsländern
Mitgliedsland | 2004 | 2009 | Lissabon |
---|---|---|---|
Belgien | 24 | 22 | 22 |
Bulgarien | 18 | 17 | 18 |
Deutschland | 99 | 99 | 96 bzw. 99 |
Dänemark | 14 | 13 | 13 |
Estland | 6 | 6 | 6 |
Finnland | 14 | 13 | 13 |
Frankreich | 78 | 72 | 74 |
Griechenland | 24 | 22 | 22 |
Irland | 13 | 12 | 12 |
Italien | 78 | 72 | 73 |
Lettland | 9 | 8 | 9 |
Litauen | 13 | 12 | 12 |
Luxemburg | 6 | 6 | 6 |
Malta | 5 | 5 | 6 |
Niederlande | 27 | 25 | 26 |
Österreich | 18 | 17 | 19 |
Polen | 54 | 50 | 51 |
Portugal | 24 | 22 | 22 |
Rumänien | 35 | 33 | 33 |
Schweden | 19 | 18 | 20 |
Slowakei | 14 | 13 | 13 |
Slowenien | 7 | 7 | 8 |
Spanien | 54 | 50 | 54 |
Tschechien | 24 | 22 | 22 |
Ungarn | 24 | 22 | 22 |
Vereinigtes Königreich | 78 | 72 | 73 |
Zypern | 6 | 6 | 6 |
Total: | 785 | 736 | 754 |
2. Die Fraktionen im Europäischen Parlament
Die Mitglieder des EP werden nach Ländern gewählt, sie arbeiten aber nicht nach ihrer nationalen Zugehörigkeit, sondern nach ihrer politischen Orientierung zusammen. Wie auch in nationalen Parlamenten gibt es Fraktionen, in denen die Abgeordneten ähnlicher politischer Orientierung und Parteizugehörigkeit organisiert sind. Das Besondere im EP ist die Vielzahl nationaler Parteien, die sich zu einer Fraktion zusammenschließen. Derzeit gibt es im EP sieben Fraktionen, in denen über 170 nationale Parteien vertreten sind.
Zur Bildung einer Fraktion müssen sich Abgeordnete aus verschiedenen Ländern zusammenfinden. Damit soll die grenzüberschreitende Kooperation von politischen Parteien und Abgeordneten angeregt werden. Nach der Europawahl im Juni 2009 müssen Parlamentarier gemäß einer Entscheidung des Europäischen Parlaments vom 9. Juli 2008 eine Fraktion mit mindestens 25 Mitgliedern aus einem Viertel der Mitgliedsstaaten bilden.
Die große Mehrheit der Abgeordneten gehört einer der multinationalen Fraktionen an.
Die größte Fraktion im EP ist zurzeit die Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP), gefolgt von der sozialdemokratischen Fraktion (S & D) und der liberalen Fraktion (ALDE), 30 Mitglieder des EP sind fraktionslos und damit "Einzelkämpfer"
Fraktionen und Anzahl der Mitglieder im EP (Mai 2009)
Fraktion | Mitglieder im Europäischen Parlament |
---|---|
EVP | 271 |
S&D | 190 |
ALDE | 85 |
Gue/NGL | 34 |
Grüne/EFA | 58 |
ECR | 53 |
Fraktionslos | 30 |
EFD | 33 |
Seit 2004 ist eine Mitgliedschaft im EP unvereinbar mit einem Mandat als Abgeordneter in einem nationalen Parlament.
3. Arbeitsorte und Arbeitsweise des Europäischen Parlaments
Das EP ist in vielerlei Hinsicht ein besonderes Parlament: 24 Amtssprachen kennzeichnen die Arbeit des EP, und die Arbeitsorte verteilen sich auf drei europäische Länder. Sitz des Parlaments ist Straßburg. Hier sind pro Jahr 12 Plenarsitzungen angesetzt. In Brüssel finden Ausschusssitzungen und Fraktionssitzungen statt. In den Ausschüssen und Fraktionen werden die gerade aktuellen Themen, die zur Entscheidung anstehen, auf - und vorbereitet. Zudem benennt das Europäische Parlament immer ein bis zwei Mitglieder aus ihren Reihen, sog, Berichterstatter, deren Aufgabe es ist, ein bestimmtes Thema inhaltlich für das gesamte Plenum vorzubereiten.
Es gibt zurzeit 20 Ausschüsse, in denen die Abgeordneten die verschiedenen Fachthemen behandeln und ebenfalls für die Entscheidung im Plenum vorbereiten. Die Ausschüsse setzen sich aus 24 bis 76 Abgeordneten zusammen und treffen sich ein- bis zweimal monatlich. So gibt es u.a. einen Haushaltsausschuss und einen Haushaltskontrollausschuss, der sich mit dem jährlichen Haushaltsplan der EU befasst (erteilt u.a. der Europäischen Kommission Entlastung für die jährliche Haushaltsausführung), einen Ausschuss für Wirtschaft und Währung, der sich u.a. mit Fragen der Wirtschafts- und Währungsunion beschäftigt, einen Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, einen Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit, für Industrie, Forschung und Energie, für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, für regionale Entwicklung, für Bildung und Kultur etc.
In Brüssel finden manchmal auch Plenarsitzungen statt, die oft nur ein, zwei Tage dauern und im Sprachgebrauch der Parlamentarier "Mini-Sitzungen" genannt werden. Luxemburg ist der dritte Arbeitsort des EP. Dort befindet sich ein Teil der Parlamentsverwaltung, des Generalsekretariats. Der andere Teil des Sekretariats ist in Brüssel untergebracht.
Das Generalsekretariat unterhält zudem Informationsbüros in allen 28 Mitgliedsländern der EU. In Deutschland gibt es Informationsbüros in Berlin und in München. Ganz aktuell wird über die Einrichtung eines weiteren Informationsbüros in Bonn diskutiert.
4. Wahl des Präsidenten des Europäischen Parlaments
Seit vielen Jahren ist es Tradition, dass die beiden größten Fraktionen jeweils den Präsidenten des Europäischen Parlaments innerhalb der fünfjährigen Amtszeit abwechselnd stellen. In den ersten 2 1/2 Jahren war Jerzy Buzek, früherer polnischer Ministerpräsident und der EVP zugehörig, Präsident des EP, seit dem 17. Januar 2012 ist der deutsche Martin Schulz, der zugleich Vorsitzender der S & D ist, Präsident des EP.
5. Von der "Gemeinsamen Versammlung" zum "Europäischen Parlament"
Das Europäische Parlament hat einen langen Weg der Emanzipation hinter sich. Das EP konnte durch regelmäßiges selbstbewusstes Agieren und stetiges Fordern seine Stellung und Kompetenzen Zug um Zug ausbauen. Das Europäische Parlament erhielt seinen heutigen Namen erst am 30.03.1962, der Begriff "Europäisches Parlament" wurde allerdings erst im Vertrag von Maastricht 1992 rechtlich verankert. Nach der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl 1951 hatte die damalige sog. "Gemeinsame Versammlung" nur 78 Mitglieder, 1958 dann 142 Mitglieder (mit dem Protokoll zu den Verträgen zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft wurde die Gemeinsame Versammlung für alle damaligen drei Gemeinschaften zuständig: EGKS, EWG und EAG). In den Jahren 1958 und den 1970er Jahren wurden die Abgeordneten des Parlaments noch von den jeweiligen nationalen Parlamenten entsandt.
Es war ein langer Weg bis sich die Abgeordneten mit ihrer Forderung nach einer direkten Wahl durch die Bürgerinnen und Bürger durchsetzen konnten. Im Jahr 1979 fand die erste Direktwahl in der EU statt, damit wurde das EP zur echten Repräsentationskörperschaft der Bürgerinnen und Bürger Europas. Die Wahlen zum Europäischen Parlament finden seitdem alle fünf Jahre statt, die Amtszeit des EP läuft zeitlich parallel mit der Amtszeit der Europäischen Kommission.
III. Die Kompetenzen und Rechte des Europäischen Parlaments
Nach Art. 14 Abs. 1 des Vertrags über die Europäische Union ist das EP gemeinsam mit dem Ministerrat Gesetzgeber und übt gemeinsam mit ihm die Haushaltsbefugnisse aus. Auch hat das EP politische Kontrollrechte und Beratungsfunktionen. Es wählt außerdem den Präsidenten der Europäischen Kommission".
1. Gesetzgebungsbefugnis: Einführung des "Ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens" bzw. des "Mitentscheidungsverfahrens"
Einen weiteren großen Fortschritt bei der Forderung nach elementaren Mitentscheidungsrechten erzielten die Abgeordneten bei den Verhandlungen zum Vertrag von Maastricht. Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Maastricht 1993 wurde das "Ordentliche Gesetzgebungsverfahren", auch als "Mitentscheidungsverfahren" bezeichnet, eingeführt; danach beschließt das EP gleichberechtigt, zusammen mit dem jeweiligen Fachministerrat, Gesetze, die in allen Mitgliedstaaten der EU gültig sind und die unser tägliches Leben betreffen (von der Etikettierung von Lebensmitteln bis zum Führerschein). Dies bedeutet, dass ohne die formale Zustimmung des EP kein "Gesetz" in der EU beschlossen und in Kraft treten kann. Einen weiteren Machtzuwachs erhielt das EP mit dem Vertrag von Lissabon (der am 01.12.2009 in Kraft trat), seitdem beschließt das EP in sogar über 95 % der Entscheidungen gleichberechtigt mit dem Ministerrat. Zu den Bereichen, die seitdem zusätzlich unter das Mitentscheidungsverfahren fallen, gehören Landwirtschaft, Einwanderung, polizeiliche Zusammenarbeit, Energiepolitik und Wirtschafts- und Währungsunion.
Seit jeher bestimmt das EP über den Abschluss von Assoziierungs- und Partnerschaftsabkommen und den Beitritt neuer Mitgliedstaaten - ohne seine Zustimmung können die entsprechenden Verträge nicht abgeschlossen werden.
Unabhängig von den Mitbestimmungs- und Entscheidungs- sowie Kontrollrechten des EP hat sich seit der Präsidentschaft von José Manuel Barroso (seit 2004) im Laufe der Jahre bei zentralen europäischen Fragen eine strategische Partnerschaft zwischen dem EP und der Europäischen Kommission entwickelt. In diesem Zusammenhang legt die Europäische Kommission Wert auf eine rechtzeitige Einbindung des und konstruktive Diskussion mit dem EP.
Die Europawahl 2009 ergab in Deutschland folgende Ergebnisse für die großen Parteien, die dann auch im EP vertreten waren:
Partei | Stimmen | Sitze | Fraktion |
---|---|---|---|
CDU | 30,7% | 34 | EVP-ED |
SPD | 20,8% | 23 | SPE |
Grüne | 12,1% | 14 | Grüne-EFA |
CSU | 7,2% | 8 | EVP-ED |
Die Linke | 7,5% | 8 | GUE-GNL |
FDP | 11,0% | 12 | ALDE |
Nach einheitlicher Meinung von Experten basieren 60 - 80% aller nationalen Rechtsakte auf EU-Vorschriften, das EP entscheidet gleichberechtigt über wichtige Verbraucheranliegen mit, Beispiele der jüngsten Vergangenheit sind das Klima- und Energiepaket, die Roaming-Tarife für Mobilfunkgespräche, die Arbeitszeitrichtlinie, die EU-weite Anerkennung von Diplomen und Berufsabschlüssen, die erweiterten Eisenbahn-, Fluggast- und Busgastrechte, die Kennzeichnung der Lebensmittel und Beschlüsse zur Wirtschafts- und Währungsunion sowie die neuen großen EU-Förderprogramme, wie die EU-Strukturfonds, "Erasmus+" (Bildung), "Kreatives Europa" (Kultur und Medien), "COSME" (Wettbewerbsfähigkeit und KMU) sowie "Horizon 2020" (Innovation und Forschung)
2. Haushaltsbefugnisse - Das Europäische Parlament als Teil der "Haushaltsbehörde"
Die Haushaltsbefugnis des EP gilt als wichtigste Kompetenz. Das EP ist gemeinsam mit dem Rat "Haushaltsbehörde" und beschließt gleichberechtigt über den jährlichen Haushaltsplan und die mehrjährige Finanzplanung (siebenjährige Finanzplanung, zurzeit 2014 - 2020). Zudem erlangt der EU-Haushalt nur mit der Unterschrift des Präsidenten des EP Rechtskraft. Das EP hat regelmäßig in den Verhandlungen seinen Forderungen z.B. nach größerer finanzieller Ausstattung von EU-Förderprogrammen oder nach stärkerer Akzentsetzung bei einzelnen Politikbereichen Ausdruck verliehen und konnte sich in vielen Fällen erfolgreich durchsetzen. Das EP kontrolliert die Haushaltsführung der Europäischen Kommission durch den Haushaltskontrollausschuss und erteilt ihr jährlich Entlastung.
3. Wahl des Präsidenten und der Kommissare der Europäischen Kommission
Die Ernennung des Präsidenten der Europäischen Kommission und der einzelnen Kommissare können nur mit Zustimmung des EP erfolgen. Auch alle zu wählenden EU-Kommissare müssen sich einer Anhörung und dann einer anschließenden Wahl durch das Europäische Parlament stellen.
Europäische Parteien nominieren Spitzenkandidaten
Erstmalig stimmen die BürgerInnen und Bürger mit ihrer Stimmabgabe mit darüber ab, wer der Präsident der kommenden Europäischen Kommission mit. Nach Art. 17 Abs. 7 des Vertrags von Lissabon wählt das EP den Kommissionspräsidenten nachdem dieser durch die Staats- und Regierungschefs benannt wurde. Die Staats- und Regierungschefs sind jedoch aufgefordert, den Kandidaten unter Berücksichtigung des Wahlergebnisses zum EP zu benennen, d.h. die Partei, die bei den Wahlen die Stimmenmehrheit erhalten hat, soll auch den Kommissionspräsidenten stellen dürfen.
Zum erstenmal in der Geschichte der Europawahlen haben deshalb auf Vorschlag der Europäischen Kommission die europäische Parteien Spitzenkandidaten aufgestellt, die ihrem Programm und ihren Überzeugungen ein Gesicht geben sollen. Die sozialdemokratischen Parteien (S&D) haben am 01. März 2014 in Rom den derzeitigen Präsidenten des EP, den Deutschen Martin Schulz zum Spitzenkandidaten nominiert, die Europäische Volkspartei (EVD) hat als letzte der europäischen Parteien am 07. März 2014 den früheren luxemburgischen Ministerpräsidenten und langjährigen Vorsitzenden der Euro-Gruppe, Jean-Claude Juncker, als Spitzenkandidaten aufgestellt. Die Europäischen Liberalen gehen mit zwei Kandidaten in den Wahlkampf, der frühere belgische Ministerpräsident Guy Verhofstadt soll Kommissionspräsident werden, der zweite Kandidat, der jetzige EU-Kommissar für Wirtschaft und Währung, Olli Rehn, soll in der zukünftigen Kommission einen einflussreichen Posten erhalten (Wirtschafts- oder Außenpolitik). Bereits im vergangenen Dezember hatte die Europäische Linke (GUE/NGL) den Vorsitzenden der griechischen Linkspartei, Alexis Tsipras, benannt. Die Grünen (EGP) werden ebenfalls mit einem Duo in den Wahlkampf gehen, mit Ska Keller und José Bové.
4. Kontrollbefugnisse des Europäischen Parlaments
Das EP übt außerdem eine Kontrollbefugnis gegenüber der Europäischen Kommission und den Fachministerräten aus: Beide EU-Organe sind gegenüber dem EP rechenschaftspflichtig durch regelmäßige Berichterstattung, z.B. über das jeweilige halbjährliche Arbeitsprogramm des EU-Mitgliedstaates, das gerade den Vorsitz in der EU hat, über Gipfelbeschlüsse der Staats- und Regierungschefs, über das jährliche Arbeits- und Fünfjahresprogramm der Europäischen Kommission; außerdem kann das EP schriftliche und mündliche Anfragen an Rat und Kommission richten, die diese beantworten müssen.
Seit 1995 gibt es das Amt des Europäischen Bürgerbeauftragten; dieses Amt wurde durch den Vertrag von Maastricht eingeführt und ist beim EP angesiedelt. Der Europäische Bürgerbeauftragte wird vom EP auf die Dauer von fünf Jahren gewählt und prüft Beschwerden von EU-BürgerInnen über vermutete Missstände bei der Tätigkeit von EU-Organen und -Einrichtungen. Die derzeitige Amtsinhaberin ist die Irin Emily O´Reilly, die vorher 10 Jahre irische Bürgerbeauftragte war.
IV. Warum wählen gehen? - Hohe Wahlbeteiligung unterstützt eine starke Stellung des Europäischen Parlaments in der Zukunft
Die Aufzählung macht deutlich, welche großen Einfluss- und Mitwirkungsmöglichkeiten das EP bereits heute hat und engagiert und entschlossen wahrnimmt. Die von ihm mit entschiedenen Maßnahmen betreffen oft das eigene tägliche (Berufs)Leben. Daher ist eine Teilnahme an den kommenden Europawahlen so wichtig, mit Ihrer Stimme bestimmen Sie welche/r Europabgeordnete/r für ihre Region ins Europäische Parlament einzieht und damit stimmen Sie auch über die Themen mit, die im EP zukünftig behandelt werden (jeder Europaabgeordneter hat seine Schwerpunktthemen). Das EP mit seinen Abgeordneten in den einzelnen Mitgliedstaaten ist die direkte Verbindung zu den BürgerInnen in der EU, jeder Abgeordnete ist somit direkter Ansprechpartner für die jeweiligen Anliegen der BürgerInnen in seiner Region. Eine hohe Wahlbeteiligung stärkt das EP in seiner Stellung und in seinen Forderungen nach einem weiteren Ausbau seiner Kompetenzen zugunsten der BürgerInnen in der EU, z.B. die Forderung nach einem Initiativrecht (bisher hat das EP lediglich ein politisches Initiativrecht, mit dem es die Europäische Kommission auffordern kann, auf bestimmten Gebieten tätig zu werden).
V. Weitere und vertiefte Informationen zum EP und zu den Europawahlen:
- Informationen zum Europäischen Parlament: www.europarl.europa.eu
- Informationsmappe: "Das Europäische Parlament" (erhältlich über das Europe Direct Informationszentrum Mittlerer Niederrhein)
- Web-site zur Europawahl: www.elections2014.eu
- Download-Center: Herunterladen von Infomaterialien: www.europarl.europa.eu/downloadcentre
- Einladung des EP zum Europatag 9.-11.05.2014: Jugendevent in Straßburg mit 5000 Jugendlichen, Jugendprogramm mit Debatten, Projekten und Unterhaltung, Anmeldung von Gruppen: über web-site: www.europarl.europa.eu/eye2014/de/news/news.html
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