Verschärfte Regeln für Entsorgung von Elektroschrott in Kraft getreten
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Am 13.08.2012 sind verschärfte EU-Vorschriften für die Entsorgung von alten Elektro- und Elektronikgeräten in Kraft getreten. Ab diesem Datum haben die EU-Mitgliedstaaten noch bis zum 14. Februar 2014 Zeit, ihre Gesetzesvorschriften an die neuen umweltfreundlicheren Standards anzupassen und neue Rücknahmestellen einzurichten. Verbraucher können ab dem übernächsten Jahr kleine E-Müllmengen in großen Einzelhandelsläden abgeben.
Mit der neuen Regelung sollen das Recycling von wertwollen Ressourcen, wie Gold, Silder, Kupfer und anderen seltenen Erden (die z.B. in Fernsehern, Laptops und Mobiltelefonen vorkommen) stärker gefördert und damit knappe Ressourcen besser genutzt werden. Der sog. E-Schrott (Elektro- und Elektronikaltgräte) ist nach Berechnungen der Europäischen Kommission einer der am schnellsten anwachsenden Abfallströme, der umfangreiche Möglichkeiten für die Vermarktung sekundärer Rohstoffe bietet; sie schätzt das E-Schrottvolumen in der EU bis 2020 auf schätzungsweise 12 Mio Tonnen. Mit der neuen Richtlinie sollen in 2020 85% des gesamten Altgeräteanfalls gesammelt und richtig entsorgt werden, das wären im gesamten EU-Raum 10 Mio. Tonnen oder 20 Kg pro Verbraucher.
Der für den Bereich Umwelt zuständige EU-Kommissar Janez Potocznik sagte anlässlich des Inkrafttretens: "Es müssen neue Rücknahmestellen eingerichtet und die bisherigen Möglichkeiten verbessert werden. Die Mitgliedstaaten sollten versuchen, diese neuen Ziele schon vor dem offiziellen Termin zu erreichen". Für die Europäische Kommission stellt die EU-Richtlinie unter Umweltgesichtspunkten und im Hinblick auf die geforderte Ressourceneffizienz einen deutlichen Fortschritt dar.
Mit der Umsetzung der neuen Richtlinie soll sich gleichzeitig der Verwaltungsaufwand verringern durch die Vereinheitlichung der nationalen Registrierungs- und Berichterstattungsvorschriften; konkret werden die nationalen Registerauflagen für E-Schrott-Verbraucher stärker aneinander angeglichen (Vereinheitlichung der Registrierung und der Berichterstattung an die nationalen Register). Im Rahmen des jetzigen Systems wird zurzeit nur ein Drittel des in der EU anfallenden Elektroschrotts gesammelt. Das bisherige Rücknahmeziel der EU liegt - bei einem jährlichen E-Schrott-Aufkommen von 10 Mio Tonnen - bei 4 Kg Elektromüll pro Verbraucher bzw. bei ca. 2 Mio. Tonnen pro Jahr. Bei dem geschätzten Anwachsen des E-Schrotts auf 12 Mio. Tonnen bis 2020, sollen bis dahin ca. 10 Mio Tonnen bzw. ca. 20 Kg pro Verbraucher gesammelt werden.
Gleichzeitig soll die illegale Ausfuhr von Abfällen besser von den Mitgliedstaaten bekämpft werden. Denn illegale E-Müll-Versendungen (z.B. in Entwicklungsländer) werden oft als legale Verbringung von Gebrauchtware getarnt, um die Abfallbehandlungsvorschriften der EU zu umgehen. Nach der neuen Richtlinie müssen Ausführer künftig prüfen, ob Geräte noch funktionieren und Nachweisdokumente für die Sendungen vorlegen, bei denen der Verdacht besteht, dass es sich um illegale Verbringungen handelt (Umkehr der Beweispflicht).
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