"Two-Pack"-Verordnungsvorschläge der Europäischen Kommission sollen zur Stabilisierung des Euroraums beitragen
Europa |
Bereits Ende vergangenen Jahres (23.11.2011) hat die Europäische Kommission zwei weitere "Gesetzesvorlagen" für eine stärkere ökonomische Integration und Konvergenz und für einen strengeren Haushaltsüberwachungsmechanismus in der Eurozone vorgelegt (sog. "Two-Pack" oder "Economic Governance-Double Pack"). Beide Verordnungen stellen eine Ergänzung des "Six-Pack" dar, (5 Verordnungen und 1 Richtlinie u.a. zur Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts, siehe hierzu ausführlich "EU-Informationen des Europe Direct Informationszentrums..." vom Juli 2012 unter der Rubrik "EU-Newsletter"), gelten allerdings nur für die 17 Euro-Staaten.
Mit dem Vorschlag für eine "Verordnung über gemeinsame Bestimmungen für die Überwachung und Bewertung der Übersichten über die gesamtstaatliche Haushaltsplanung und für die Gewährleistung der Korrektur übermäßiger Defizite der Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet" soll die Europäische Kommission künftig das Recht erhalten, die Haushaltspläne der Euroländer zu überwachen, d.h. die 17 EU-Mitgliedstaaten, die zugleich Mitglied in der Eurozone sind, müssen erst der Europäischen Kommission ihre jährlichen Haushaltspläne vorlegen, bevor sie dem jeweiligen nationalem Parlament vorgelegt werden. Für den Fall, dass die Haushaltspläne nicht den geforderten Zielen der Europäischen Kommission im Hinblick auf eine Vermeidung bzw. Reduzierung von Schulden und Schwerpunktsetzungen zu den Themen der Strategie Europa 2020 entsprechen, kann die Kommission eine überarbeitete Haushaltsplanung fordern.
Mit dem Vorschlag für eine "Verordnung über den Ausbau der wirtschafts- und haushaltspolitischen Überwachung von Mitgliedstaaten, die von gravierenden Schwierigkeiten in Bezug auf ihre finanzielle Stabilität im Euro-Währungsgebiet betroffen oder bedroht sind" hätte die Europäische Kommission zusätzlich die Möglichkeit und Instrumente für eine intensivere Überwachung der finanziellen und wirtschaftlichen Lage der Eurostaaten an der Hand, die finanzielle Unterstützung aus dem Rettungsschirm beantragt haben (Europäischer Stabilitätsmechanismus, ESM, der ursprünglich zum 01. Juli 2012 seine Arbeit aufnehmen sollte, doch u.a. aufgrund der Klage vor dem Bundesverfassungsgericht nicht vor Herbst/Ende 2012 aktiv werden kann) oder ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten haben; so soll die Europäische Kommission neue Pläne zur Reduzierung von Schulden einfordern und leichter als bisher wirtschaftliche und finanzpolitische Korrekturmaßnahmen empfehlen können.
Wie auch schon beim "Six-Pack" ändert sich hier die Abstimmungsregelung; danach gilt ein Kommissionsbeschluss als angenommen, wenn ihn nicht innerhalb von 10 Tagen der ECOFIN-Rat mit qualifizierter Mehrheit aufhebt ("umgekehrte Mehrheit").
Das Europäische Parlament (EP) hat sich in zwei Berichten zu beiden Verordnungsvorschlägen geäußert und folgende Forderungen erhoben:
- Nach Ansicht des EP dürfen die Sparforderungen seitens der Europäischen Kommission nicht dazu führen, dass in den betroffenen Staaten nicht mehr ausreichend finanzielle Mittel für die Grundbildung und die grundlegende medizinische Versorgung der BürgerInnen vorhanden sind, auch die sozialen Auswirkungen in den betroffenen Eurostaaten sollen regelmäßig kontrolliert werden.
- Die von den Sparmaßnahmen betroffenen Euroländer sollen von der Europäischen Kommission Unterstützung bei der Stärkung des Wettbewerbs im öffentlichen Beschaffungswesen, bei der Korruptionsbekämpfung und bei der Verbesserung der Steuererhebung bekommen
- Zudem sollen die nationalen Parlamente und das EP mehr Kontrollrechte bei der Überwachung der Eurostaaten erhalten
- Die Europäische Kommission soll die Befugnis für ihre weitreichenden Kontrollrechte nur für drei Jahre erhalten, danach müssten diese erneuert werden.
- Schließlich fordert das EP die Einführung des inzwischen vielfach diskutierten "Schuldentilgungsfonds", die Einrichtung eines "EU-Fonds für nachhaltiges Wachstum" und die Einführung eines "Partnerschaftsabkommens zur Mobilisierung von Investitionskapital". Alle drei Forderungen werden von der deutschen Bundesregierung strikt abgelehnt.
Vor diesem Hintergrund könnten sich die anstehenden Verhandlungen zwischen EuropäischerKommission, ECOFIN-Rat und EP (Trilogverfahren) schwierig gestalten, eine Einigung soll möglichst vor Ende 2012 erzielt werden.
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (10.08.2012) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.