Transparenzregister von Europäischer Kommission und Europäischem Parlament verzeichnet gute Akzeptanz
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Vor fast genau einem Jahr hat die Europäische Kommission gemeinsam mit dem Europäischen Parlament ein Transparenzregister eingerichtet. Seitdem haben sich mehr als 5150 Organisationen registrieren lassen. Gleichzeitig wird das im Juni 2008 von der Europäischen Kommission eingeführte Register der Interessenvertreter geschlossen. Die bereits darin eingetragenen Organisationen wurden während des vergangenen Jahres in das neue Transparenzregister übertragen.
Hintergrund:
Es ist heute allseits anerkannt, dass zwischen 60 und 80% der "Gesetze" aus Brüssel Einfluss und direkte Auswirkungen auf die Politikgestaltung und -umsetzung von Bund, Ländern und Kommunen und damit auch auf das tägliche Leben der 490 Mio. Einwohner in der Europäischen Union haben. Diese Zusammenhänge sind auch den vielen "Lobbyisten" (ca. 15.000) bekannt, die daher einen regen Kontakt mit allen EU-Organen pflegen und dabei auch versuchen, ihre Interessen und Standpunkte in die EU-Gesetzgebung und -Politikgestaltung einfließen zu lassen. Diese "ständige Interaktion" ist seitens der EU-Organe akzeptiert und wird auch als sinnvoll und notwendig erachtet, weil die externen Experten mit ihrem zahlreich vorhandenen Fachwissen die Entscheidungen der EU-Organe bereichern können.
Die Europäische Kommission betonte in diesem Zusammenhang jedoch bereits mit der Einführung des Lobbyistenregisters im Juni 2008, dass diese "Kommunikationsprozesse" transparent und für jeden nachvollziehbar ablaufen müssen; es müsse Regeln für einen gleichberechtigten Zutritt aller Interessenvertreter geben und es dürfe kein Druck auf die EU-Organe oder deren Repräsentanten ausgeübt werden.
Vor diesem Hintergrund wurde das Transparenzregister von der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament eingerichtet. Es umfasst einen Verhaltenskodex, den alle Organisationen und selbstständigen Einzelpersonen anerkennen müssen, d.h. die darin aufgelisteten Regeln und ethischen Grundsätze müssen eingehalten werden. Ein Beschwerde- und Sanktionsverfahren stellt sicher, dass die Regeln durchgesetzt werden bzw. Verstöße untersucht und gff. auch sanktioniert werden. Gleichzeitig erhält der Bürger unmittelbaren Zugang zu allen der Öffentlichkeit zugänglichen Informationen, d.h. Rechtsakten und Dokumenten der EU-Organe, die bei der Entstehung und Entscheidung von Rechts- und Politikprozessen eine Rolle spielen, aber auch wer die Entscheidungsfindung beeinflusst und welche (Finanz-)Mittel eingesetzt werden.
Mit dem Jahrestag am 23. Juli 2012 wird sich auch der Ministerrat der EU an dem Transparenzregister beteiligen. Anlässlich des anstehendes Jahrestages sagte der für Interinstitutionelle Beziehungen und Verwaltung zuständige EU-Kommissar und Vize-Präsident der Europäischen Kommission, Maros Sefcovic: "Das erste Jahr des neuen Transparenzregisters war äußerst erfolgversprechend. Die Eintragungszahlen sprechen für sich - mehr als 5150 Organsiationen sind heute in ihrer Interaktion mit unseren Organen an ein und denselben Verhaltenskodex gebunden, und der Aufwärtstrend bei den Eintragungen setzt sich fort. Der Beschluss des Rates, sich als Beobachter zu beteiligen, zeigt der Öffentlichkeit, dass alle drei großen EU-Organe in diesem wichtigen Bereich zusammenarbeiten. Ich würde es sehr begrüßen, wenn sich der Rat so bald wie möglich vollständig am Transparenzregister beteiligt".
Quelle und weitere Informationen:
EU-Aktuell der Europäischen Kommission vom 22.06.2012, Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission über die Errichtung eines Transparenz-Registers für Organisationen und selbstständige Einzelpersonen, die sich mit der Gestaltung und Umsetzung von EU-Politik befassen im EU-Amtsblatt L 191 vom 22.07.2011, web-site: http://europa.eu/transparency-register/index_de.htm
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (22.06.2012) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.