Reform der Landwirtschaftspolitik - Europäische Kommission will eine Landwirtschaft, die sich am Umweltschutz orientiert
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Die Europäische Kommission hat bereits im Oktober 2011 Vorschläge für die lange angekündigte Agrarreform ab 2014 vorgelegt. Danach soll es den Landwirten im EU-Raum ermöglicht werden, gesunde und höherwertige Lebensmittel herzustellen, wobei sie gleichzeitig mehr auf den Umweltschutz achten sollen. Die Direktzahlungen sollen künftig an die Einhaltung von Umweltauflagen geknüpft werden. Außerdem sollen die vorgesehenen Agrarsubventionen gerechter auf Mitgliedstaaten und Regionen und zwischen großen und kleinen Höfen verteilt werden.
Dies sind die Kernziele der Europäischen Kommission zur Neuausrichtung der Landwirtschaftspolitik auf die Ziele der Strategie Europa 2020. Anlässlich der Vorstellung der Reformpläne sagte der für den Bereich Landwirtschaft zuständige EU-Kommissar, Dacian Ciolos: "Die Europäische Kommission schlägt eine neue Partnerschaft zwischen Europa und den Landwirten vor, um den Herausforderungen Ernährungssicherheit, nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen und Wachstum zu begegnen. Die gemeinsame Agrarpolitik ist wichtig für unsere Ernährung und die Zukunft von mehr als der Hälfte unserer Gebiete".
Zur Sicherung der Einkommen der Landwirte will die Europäische Kommission einerseits aktiv bei Export und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten helfen und Landwirte noch besser als bisher vor starken Preisschwankungen schützen (z.B. durch kurzfristigen Aufkauf und Einlagerung von Agrarprodukten), andererseits will sie weiterhin Subventionen gewähren, die jedoch künftig gezielter an Umweltauflagen geknüpft werden sollen.
Als Grundsicherung schlägt die Kommission künftig einen Betrag pro bewirtschaftetem Hektar Land vor, der überall in einem EU-Staat oder zumindest in Regionen mit gleichen Bedingungen gleich hoch ist. Die produzierte Menge oder die Höhe früherer Subventionen sollen keine Rolle mehr spielen. Auch sollen nur noch aktive Landwirte die Grundsicherung bekommen: Branchenfremde, wie Energiekonzerne oder Verkehrsbetriebe, die zum Beispiel Gras auf ihren Grundstücken durch Vieh kurzhalten, sollen dafür höchstens noch Ökobeihilfen erhalten.
Kleinbauern sollen gestärkt werden
Auf vielfältige Klagen von kleinen Höfen ist die Europäische Kommission im Rahmen ihrer Reformvorschläge eingegangen und hat vorgeschlagen, die Beihilfen auf höchstens 300.000 Euro im Jahr pro Betrieb zu begrenzen. Dadurch sollen künftig Kleinbauern, die zur Landschafts- und Umweltpflege in der EU besonders gebraucht werden, stärker von den EU-Agrarmitteln profitieren. Landwirte, die nur etwa drei Hektar Land bestellen, sollen sich künftig für die pauschale Auszahlung von Grundbeihilfen zwischen 500 und 1.000 Euro im Jahr entscheiden können; das würde etwa einem Drittel der EU-Bauern viel Bürokratie für Einzelnachweise ersparen.
Zusätzlich zur Grundsicherung durch sog. Direktzahlungen schlägt die Europäische Kommission weitere Subventionsmöglichkeiten vor:
- Mit 30 Prozent der nationalen Direktzahlungen sollen ökologische und nachhaltige Methoden honoriert werden. Das bedeutet für die Bauern, dass sie mindestens drei Feldfrüchte anbauen müssen, von denen keine mehr als 70 Prozent Anteil hat, sowie Dauergrünland, Landschaft und ökologische Nischen erhalten müssen
- Zusätzliche Ausgleichszahlungen sollen Landwirte bekommen, die unter besonders schweren Bedingungen, etwa in den Bergen, arbeiten.
- Bauern, die besonders darauf angewiesen sind, können die Mitgliedstaaten in begrenztem Umfang weiter Beihilfen pro erzeugter Menge zahlen. Deutschland setzt derzeit zwischen ein und zwei Prozent seiner Direktzahlungen so ein. Zum Beispiel bekommen Hopfenanbauer hierzulande mengenabhängige Beihilfen.
- Da zwei Drittel der EU-Landwirte älter sind als 55 Jahre, ist die Kommission für besondere Hilfen für Berufseinsteiger unter 40 Jahren: Deren Grundsicherung soll in den ersten fünf Berufsjahren um ein Viertel erhöht werden können.
- Aus dem EU-Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes soll die Wirtschaftsentwicklung auf dem Land gefördert werden. Auch Bauern können für Innovationen Geld erhalten. Die Förderprojekte sollen sich künftig stärker an den Zielen der EU-Wachstumsstrategie "Europa 2020" orientieren.
Insgesamt will die Europäische Kommission zwischen 2014 und 2020 für die Landwirtschaftspolitik inklusive der Förderung der ländlichen Entwicklung knapp 372 Milliarden Euro ausgeben.
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Nachrichten der Europäischen Kommission in Deutschland vom 20.10.2011
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