Gipfel der EU-Staats- und Regierungschefs beschließt Fiskalpakt als Einstieg in eine Wirtschaftsunion
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Auf ihrem Gipfeltreffen in Brüssel am 30.01.2012 haben die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten (mit Ausnahme von Großbritannien und Tschechien) dem Fiskalpakt zugestimmt und damit den Einstieg in eine verstärkte wirtschaftspolitische Koordinierung beschlossen. Außerdem stimmten die Staats- und Regierungschefs dem von Kommissionspräsident José Manuel Barroso vorgelegtem "Pakt für mehr Beschäftigung und Wirtschaftswachstum" zu.
Mit ihren Beschlüssen wollen die EU-Mitgliedstaaten die Finanz- und Schuldenkrise im Euroraum auf Dauer in den Griff bekommen und Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit fördern. Der Stabilitätspakt soll der erste Schritt hin zu einer echten "fiskalpolitischen Stabilitätsunion" im Euro-Währungsgebiet sein. Der Fiskalpakt verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Einhaltung des Stabilitäts- und Währungspakts und verschärft die Konsequenzen bei Nichteinhaltung:
- Die staatlichen Haushalte müssen ausgeglichen sein oder einen Überschuss aufweisen. Dies ist gem. der Übereinkunft dann der Fall, wenn das jährliche strukturelle Defizit generell 0,5% des nominellen Bruttoinlandsprodukts (BIP) nicht übersteigt.
- Diese Regel muss in nationales Recht aufgenommen werden (allerdings nicht zwingend auf Verfassungsebene) und der Europäische Gerichtshof (EuGH) erhält die Zuständigkeit die Einhaltung zu überwachen, d.h. er erhält die Befugnis, Sanktionen zu verhängen, wenn bereits abgemahnte Mitgliedstaaten die Haushaltsdiziplin nicht wahren. Dann kann der EuGH eine Einmal- oder Strafzahlung verhängen, die 0,1% des BIP nicht überschreitet.
- Mitgliedstaaten, die sich in einem Defizitverfahren befinden (jährliche Neuverschuldung höher als 3%), müssen der Europäischen Kommission und dem Wirtschafts- und Finanzrat ein Wirtschaftspartnerschaftsprogramm zur Billigung vorlegen, in dem die notwendigen Strukturreformen zur dauerhaften Korrektur des Defizits dargelegt und beschrieben sind. Die Durchführung des Programms, d.h. die jährliche Haushaltsplanung und -durchführung werden überwacht. Sobald ein Mitgliedstaat die 3%-Schwelle überschritten hat, kann die Europäische Kommission Schritte und Sanktionen vorschlagen, die als angenommen gelten, soweit nicht eine qualifizierte Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten sich dagegen ausspricht.
Der Fiskalpakt soll auf dem kommenden März-Gipfel der Staats- und Regierungschefs unterzeichnet werden und in Kraft treten, wenn zwölf Mitgliedstaaten die Ratifikationsurkunde hinterlegt haben.
Kommissionspräsident Barroso begrüßte die schnelle Verabschiedung des Fiskalpakts. "Ich freue mich darüber, dass wir so schnell zu einer Einigung über den Fiskalpakt gekommen sind. Die Kommission hat erfolgreich einige Prinzipien verteidigt. Es wurden keine neuen Institutionen geschaffen. Die Kommission spielt bei der Umsetzung der Vertragsziele eine zentrale Rolle, und zwar im Einklang mit dem Vertrag von Lissabon und der Gemeinschaftsmethode".
Bundeskanzlerin Angela Merkel sagte angesichts des Beschlusses, der neue Pakt sei "der Nukleus eines Vertrags für eine Stabilitätsunion, der jederzeit wieder vergemeinschaftet werden kann".
Des Weiteren verpflichten sich die EU-Mitgliedstaaten auf eine gemeinsame Wirtschaftpolitik hinzuarbeiten. Als erster Schritt beschlossen die Staats- und Regierungschefs des Euroraums (17 der EU-Mitgliedstaaten) sich jährlich zweimal zu regulären Tagungen (sog. "Euro-Gipfel") zu treffen. Ferner sollen in der Eurogruppe ein Verfahren eingeführt werden, das eine gemeinsame Erörterung und Abstimmung der wichtigen wirtschaftspolitischen Reformpläne der Euro-Mitgliedstaaten sicherstellt.
Zur Belebung des Wirtschaftswachstums und zur Bekämpfung der insbesondere hohen Jugendarbeitslosigkeit in einigen Mitgliedstaaten (Irland, Spanien, Italien, Lettland, Litauen, Portugal und die Slowakei haben eine Jugendarbeitslosigkeit von 30% oder mehr) beschlossen die Staats- und Regierungschefs folgende Maßnahmen:
- Sicherstellung durch die Mitgliedstaaten, dass Schulabgänger innerhalb von vier Monaten entweder einen Ausbildungsplatz haben oder ein Studium oder eine Fortbildung beginnen. Hierzu sollen in jedem der acht Mitgliedstaaten Aktionsteams aus Vertretern der Mitgliedstaaten, der nationalen Partner und der Europäischen Kommission gebildet werden und bis Mitte April 2012 Vorschläge zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit vorlegen.
- In diesem Zusammenhang stellt die Europäische Kommission nicht genutzte Finanzmittel des Europäischen Sozialfonds in Höhe von € 22 Mrd. zur Verfügung; zur adäquaten Verwendung der Mittel sollen die Aktionsteams Vorschläge machen
- Zur verstärkten Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) soll geprüft werden, ob die Europäische Investitionsbank aus dem Haushalt der Europäischen Union mehr Kapital erhält, um mehr Kredite an KMU´s vergeben zu können
- Die Bemühungen zur Vollendung des Binnenmarktes sollen verstärkt werden (Stichworte: Schnellere und konsequentere Umsetzung der Binnenmarktakte, der Digitalen Agenda und Abbau des Verwaltungsaufwands für KMU´s, z.B. durch statistische Berichtspflichten).
Schließlich soll der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) bereits im Juli 2012 eingerichtet werden (ursprünglicher Start war für Mitte 2013 vorgesehen) und parallel zur bereits vorhandenen Europäischen Finanzstabilisierungsfaszilität (EFSF = private Zweckgesellschaft mit Sitz in Luxemburg, deren Gesellschafter die 17 Euro-Staaten sind, vergibt unter strengen Sparauflagen Kredite an überschuldete Euro-Länder) als Krisenmechanismus zur Verfügung stehen. Der ESM soll zinsgünstige Kredite an sog. Krisenstaaten verleihen, die aufgrund ihrer Verschuldungssituation kein Geld am freien Kapitalmarkt mehr erhalten oder nur zu horrenden Zinsen. Der ESM wird mit € 80 Mrd. Barmitteln und mit Garantien der starken Mitgliedsländer in Höhe von € 500 Mrd. ausgestattet. Der frühere Start soll die Finanz- und Kapitalmärkte beruhigen und die Zinssätze für die schwachen Euroländer bei der Auflage von Staatspapieren möglichst niedrig halten.
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