Europäische Kommission stärkt Verbraucherrechte und legt Liste mit 222 zulässigen gesundheitsbezogenen Angaben für Lebensmittel vor
Europa |
Die Europäische Kommission hat am 26.05.2012. eine Liste mit 222 zulässigen gesundheitsbezogenen Angaben für Lebensmittel vorgelegt. Damit sollen zukünftig irreführende Angaben auf Lebensmittelverpackungen und in der Werbung unterbunden werden. Die Liste basiert auf wissenschaftlichen Untersuchungen und kann in der gesamten EU verwendet werden. Nach Überzeugung der Europäischen Kommission wird die Liste dazu führen, dass bis Ende 2012 irreführende Behauptungen auf Lebensmittelverpackungen zurückgezogen werden müssen.
Zu dem Beschluss der Europäischen Kommission sagte der für Gesundheit und Verbraucherpolitik zuständige EU-Kommissar John Dalli: "Die heutige Entscheidung ist die Krönung jahrelanger Arbeit und eine wichtige Etappe in der Regelung von Gesundheitsangaben auf Lebensmitteln. Die in der gesamten EU gültige Liste gesundheitsbezogener Angaben wird im Internet veröffentlicht; die Verbraucherinnen und Verbraucher werden somit überall in der EU fundierte Kaufentscheidungen treffen können. Nicht wissenschaftlich begründete Angaben müssen nach einer kurzen Übergangsfrist vom Markt genommen werden". Weiterhin betonte Dalli, die Liste biete den Herstellern insofern Sicherheit, als sie sehen könnten, welche Angaben sie machen dürfen und welche nicht. Zudem verringere sich der Verwaltungsaufwand, da die nationalen Durchsetzungsbehörden sich ab jetzt auf eine einzige gültige Liste zulässiger Angaben mit ihren Verwendungsbedingungen beziehen könnten. Die Lebensmittelhersteller hätten sechs Monate Zeit, ihre Verfahren an die neuen Anforderungen anzupassen.
Die Europäische Kommission macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass der zunehmende Anspruch der VerbraucherInnen auf gesunde Ernährung in den letzten Jahren zu steigenden Gesundheitsversprechen in der Werbung geführt hätten. Die neue Liste solle gewährleisten, dass die gemachten Angaben auch korrekt seien und tatsächlichen gesundheitlichen Nutzen hätten.
Bei der Unionsliste handelt es sich um eine interaktive Datenbank, die über die web-site der Europäischen Kommission zugänglich ist (zurzeit nur in englischer Sprache http://ec.europa.eu/nuhclaims).
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (15.06.2012) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.