Die Europäische Union feiert den jährlichen Europatag - Europäische Kommission startet Bürgerbefragung zu Bürgerrechten in der EU
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Jedes Jahr am 09. Mai feiert die Europäische Union den Europatag. Damit wird an die Rede des französischen Außenministers, Robert Schumann, erinnert, der am 09. Mai 1950 den Vorschlag machte, die Kohle- und Stahlindustrie von Frankreich und Deutschland durch eine gemeinsame "Hohe Behörde" verwalten zu lassen. Diese Idee mündete am 18. April 1951 in der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, der sich auch noch die Länder Italien, Luxemburg, die Niederlande und Belgien anschlossen. Mit der Vergemeinschaftung der beiden Industriebereiche sollte verhindert werden, dass diese Rohstoffe wieder für mögliche Kriegshandlungen zum Einsatz kommen und gleichzeitig der Weg bereitet werden, weitere wirtschaftliche Bereiche einer gemeinsamen Zusammenarbeit zuzuführen. Die Schuman-Rede und die Gründung der EGKS gelten als die Geburtsstunde der europäischen Einigung. Es signalisierte die Entschlossenheit der europäischen Völker nach dem Zweiten Weltkrieg durch eine enge Zusammenarbeit und Stärkung gemeinsamer Werte eine neue friedliche Grundlage für ein vereintes Europa zu schaffen.
In einer Botschaft für den Europatag sagte der Präsident der Europäischen Kommission, Manuel José Barroso, die Europäische Union besinne sich heute auf die Grundüberzeugungen ihrer Gründerzeit, denn es gehe in der derzeitigen Krise ebenfalls um wirtschaftspolitische Zusammenarbeit. "Wir alle, denke ich, stimmen überein, dass wir das Wachstum in Europa ankurbeln müssen. Darum lassen Sie uns den Moment nutzen und Wachstum und Stabilität in Europa schaffen".
Bürgerbefragung der Europäischen Kommission zu Bürgerrechten
Anlässlich des Europatages startete die Europäische Kommission die bisher größte Bürgerbefragung in der Europäischen Union zum Thema Bürgerrechte. In dieser Befragung, die online durchgeführt wird und bis zum 09. Sept. 2012 läuft, können die BürgerInnen der Kommission mitteilen, welche Probleme/Hindernisse sie bei der Ausübung ihrer durch EU-Vorschriften garantierten Bürgerrechte in den EU-Mitgliedstaaten erfahren haben, z.B. beim grenzüberschreitenden (online) Einkaufen, beim Reisen, Umzug, Arbeiten/Studieren und Leben in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder bei der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts (z.B. Recht auf Teilnahme an Kommunalwahlen und auf Aufstellung als Kandidat bei einer Kommunalwahl). Die Ergebnisse der Befragung (Ideen, Beschwerden etc.) sollen in einen Bericht einfließen und Grundlage einer Strategie für die Weiterentwicklung bzw. Ausgestaltung der Unionsbürgerschaft sein. Dieser Bericht soll genau ein Jahr später, am 09. Mai 2013 der Öffentlichkeit vorgelegt werden; das Jahr 2013 wird das Europäische Jahr der Bürgerinnen und Bürger.
Zum Start der Bürgerbefragung sagte, Viviane Reding, Vize-Kommissionspräsidentin und als Kommissarin zuständig für die Bürgerrechte: "Zwanzig Jahre nach Einführung der Unionsbürgerschaft in der kleinen Grenzstadt Maastricht müssen wir das Projekt Europa wieder mit Leben erfüllen. Dabei können uns die EU-Bürger helfen. Denn die Europäische Union gibt es dank ihrer Bürger und ausschließlich zu ihrem Nutzer. Die Menschen erwarten konkrete Ergebnisse von Europa. Und wir können bereits einiges vorzeigen: Niederigere Roaming-Gebühren, mehr Rechte für die Opfer von Verbrechen und Erleichterungen beim Online-Einkauf. Die Bürgerinnen und Bürger werden uns mit ihren Anregungen dabei helfen, unsere Arbeit erfolgreich fortzusetzen - und künftig sogar noch zu verbessern. Deswegen rufe ich alle Europäer auf, sich einige Minuten Zeit zu nehmen und uns ihre Anregungen mitzuteilen. Es geht um Ihre Rechte und Ihre Zukunft".
Hintergrund
Neben der eigenen Staatsbürgerschaft verfügt jeder Bürger auch über die Unionsbürgerschaft. Diese umfasst das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunal- und Europawahlen im Wohnsitzland (wenn dieses ein EU-Mitgliedsland ist), das Recht auf konsularischen Schutz durch die Konsulate anderer EU-Mitgliedstaaten, das Petitionsrecht beim Europäischen Parlament, das Recht auf Beschwerden beim Europäischen Bürgerbeauftragten und seit dem 01. April 2012 das Recht auf Mitwirkung an einer Europäischen Bürgerinitiative.
Der letzte Bericht der Europäischen Kommission über die Unionsbürgerschaft ist aus dem Jahr 2010; dieser hatte 25 Maßnahmen aufgeführt, um festgestellte Hindernisse in den einzelnen Bereichen zu beseitigen, zu diesen Maßnahmen zählte auch eine bessere Aufklärung der BürgerInnen über ihren Unionsbürgerstatus und die damit verbundenen Rechte.
Quelle und weitere Informationen
- EU-Aktuell vom 08.05.2012
- EU-Nachrichten Nr. 8 vom 10.05.2012
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (11.05.2012) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.