Überprüfung der Haushaltsordnung der EU-Ergebnisse der öffentlichen Konsultation
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Von Oktober bis Dezember 2009 war die Öffentlichkeit in der EU im Rahmen der öffentlichen Konsultation "Überprüfung der Haushaltsordnung" aufgerufen, Stellungnahmen zur Überarbeitung der Haushaltsordnung zu geben. Ziel der Konsultation, die sich an NGO´s, Privatunternehmen, Behörden auf lokaler, regionaler, nationaler und/oder europäischer Ebene richtete, war, Beiträge über eine mögliche Vereinfachung der auf den EU-Haushalt anwendbaren Haushaltsregeln und Verfahrensvorschriften (auf EU-Förderinstrumentarien und -programme) zu erhalten.
Zwischenzeitlich hat die Europäische Kommission die Konsultation abgeschlossen und ausgewertet und für die neue EU-Förderperiode ab 2014 erste Änderungen für den Zugang zu EU-Geldern verabschiedet.: So erhöht die Europäische Kommission die Pauschalsumme, bis zu der ein vereinfachtes Prüfverfahren gilt (sog. "lump sum"), auf € 50.000,- , bzw. wird diese lump sum in Zukunft nach dem Charakter des jeweiligen EU-Förderprogramms festgelegt; gleichzeitig soll zukünftig wohl ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren für diese Pauschalsummen gelten, d.h. keine Vorlage mehr von Einzelrechnungen und -belegen, sondern von sog. "Effektivitäts-/Effizienzberichten".
In Bezug auf die Beteiligung von KMU´s an Ausschreibungen ist geplant, zukünftig einmal eingereichte "Bewerbungsunterlagen" auch für kommende Ausschreibungsverfahren zu akzeptieren.
Den aufgelisteten Änderungen müssen in der folgenden Zeit noch das Europäische Parlament und der zuständige Ministerrat zustimmen.
Unabhängig von den jetzt beschlossenen Maßnahmen, hat die Europäische Kommission auf vielfältige Eingaben hin, auch von kommunaler Seite, in den vergangenen Jahren entgegenkommend und positiv reagiert und einige EU-Förderprogramme vereinfacht, in dem z.B. ein elektonisches Antragsverfahren möglich ist und Pauschalsummen beantragt werden können, die sich aus den Antragsunterlagen selbst errechnen lassen und nicht mehr im Einzelnen nachgwiesen werden müssen (z.B. EU-Programm Europa für Bürgerinnen und Bürger, Jugend in Aktion)
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