Europäische Kommission unterstützt EU-Mitgliedstaaten beim gerechten Übergang zur Klimaneutralität
Europa |
Die Europäische Kommission hat am 14. Dezember 2021 politische Leitlinien zur Ergänzung der bisherigen Vorschläge zum Klima-Sozialfonds und zum Mechanismus für einen gerechten Übergang/Just Transition Fund (JTF) ergänzt. Damit will sie Vorsorge leisten, dass der ökologische Wandel fair und inklusiv verläuft, d.h. keine Region und Menschen zurückgelassen werden. Daher legen die Empfehlungen einen besonderen Augenmerk auf die Bedürfnisse der Menschen und Haushalte, die von den höheren Preisen für fossile Brennstoffe betroffen sind. Die EU-Mitgliedstaaten werden in diesem Zusammenhang aufgefordert, öffentliche und private Finanzmittel optimal für diese Zwecke zu nutzen und dabei eng mit den Sozialpartnern zusammenzuarbeiten.
Die Europäische Kommission weist ausdrücklich darauf hin, dass Fairness und Solidarität die zentralen Grundsätze des Europäischen Grünen Deals sind und politische Maßnahmen zur direkten Unterstützung der Menschen und für ihre aktive Teilhabe am ökologischen und wirtschaftlichen Fortschritt Voraussetzung für einen erfolgreichen ökologischen Wandel sei. Bei ausgewogenen und zielgerichteten Maßnahmen zeigt sich die Europäische Kommission optimistisch, dass durch den ökologischen Wandel bis 2030 eine Million zusätzliche Arbeitsplätze und bis 2050 ca. zwei Millionen zusätzliche Arbeitsplätze entstehen können. Um insgesamt diesen Prozess erfolgreich und sozial zu gestalten, müssten die EU-Mitgliedstaaten ihre Unterstützung für Regionen, Wirtschaftsbereiche, Arbeitnehmer/innen und Haushalte ausbauen und verbessern.
Der Mensch im Mittelpunkt des ökologischen Wandels
Die Europäische Kommission möchte sicherstellen, dass alle beschäftigungspolitischen und sozialen Potenziale des ökologischen Wandels durch alle verfügbaren Instrumente und die richtigen politischen Maßnahmen auf EU-, nationaler und lokaler Ebene ergriffen werden und voll ausgeschöpft werden. Vor diesem Hintergrund empfiehlt sie folgende Maßnahmen:
- Förderung hochwertiger Beschäftigung und Erleichterung von Beschäftigungsübergängen. Dazu gehören z.B. maßgeschneiderte Unterstützung bei der Arbeitssuche und Förderung der Arbeitsplatzschaffung sowie die Erleichterung des Zugangs zu Finanzmitteln und Märkten für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen, insbesondere für solche, die zu den Klima- und Umweltzielen beitragen.
- Den gleichberechtigten Zugang zu hochwertiger allgemeiner und beruflicher Bildung stärken. Dies betrifft beispielsweise die Erfassung aktueller Daten über den Qualifikationsbedarf des Arbeitsmarktes, die Bereitstellung hochwertiger und inklusiver allgemeiner und beruflicher Bildung in Bezug auf Fähigkeiten und Kompetenzen, die für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft relevant sind, sowie die Erhöhung der Beteiligung Erwachsener am lebenslangen Lernen.
- Unterstützung gerechter Steuer- und Sozialschutzsysteme. In dem Vorschlag werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, diese Systeme zu bewerten und erforderlichenfalls anzupassen, indem beispielsweise die Steuerlast vom Faktor Arbeit weiter auf andere Quellen verlagert wird, die zu den Klima- und Umweltzielen beitragen.
- Förderung des Zugangs zu erschwinglichen essenziellen Dienstleistungen. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, weiterhin öffentliche und private finanzielle Unterstützung für Investitionen in erneuerbare Energien zu mobilisieren, die Herausforderungen im Bereich der Mobilität anzugehen und Kosteneinsparungen im Zusammenhang mit der Kreislaufwirtschaft zu fördern.
- Koordinierung von Strategien zur Verfolgung eines gesamtwirtschaftlichen Ansatzes und zur aktiven Einbeziehung der Sozialpartner, der Zivilgesellschaft, der regionalen und lokalen Behörden und anderer Interessenträger. Weiterhin seien Maßnahmen zur weiteren Stärkung der Faktengrundlage und zur Förderung der Kohärenz der Definitionen und Methoden ebenfalls wichtig, um die Ausrichtung der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik zu verbessern.
- Optimale Nutzung öffentlicher und privater Mittel. Den Mitgliedstaaten stehe ein breites Spektrum an EU- und anderen Finanzmitteln zur Verfügung, um die notwendigen Maßnahmen für einen gerechten Übergang zur Klimaneutralität umzusetzen, in der bereits laufenden Haushaltsperiode der EU (2021 – 2027) stünden für diese Vorhaben folgende Finanzmittel zur Verfügung:
- Der vorgesehene Klima-Sozialfonds für den Mittel in Höhe von 72,2 Mrd. Euro vorgesehen sind, sieht Unterstützungsmaßnahmen insbesondere für finanziell schwächere Haushalte, Verkehrsnutzer und kleine Unternehmen vor, die von der Einführung des Emissionshandels für im Straßenverkehr und in Gebäuden verwendete Brennstoffe betroffen sind. Die Finanzierung erfolgt über die Einnahmen aus dem Emissionshandel.
- Im Rahmen von NextGenerationEU stehen weitere EU-Mittel zur Verfügung, etwa aus dem Mechanismus für einen gerechten Übergang oder
- dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), dem wichtigsten Instrument der EU für Investitionen in Menschen zur Qualifizierung und Weiterbildung an die vom Arbeitsmarkt benötigten Qualifikationen, der mit einem Budget von 99,3 Mrd. EUR im Zeitraum 2021-2027 ausgestattet sei.
- Ein erheblicher Teil der im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität finanzierten Reformen und Investitionen in den Aufbau- und Resilienzplänen der Mitgliedstaaten wird in sozialpolitische Maßnahmen fließen, wobei der gerechte ökologische Wandel besonders unterstützt wird, indem beispielsweise die Schaffung grüner Arbeitsplätze und die Entwicklung grüner Kompetenzen gefördert werden.
Hintergrund
Die heute vorgestellten Leitlinien sind Bestandteil der Strategie der Europäischen Kommission für einen grünen und digitalen Wandel bis 2030. Die bisherigen einzelnen Stationen:
- Der im Dezember 2019 angenommene European Green Deal enthält die Strategie der EU, bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent zu werden und die Union zu einer nachhaltigen, gerechteren und wohlhabenderen Gesellschaft zu machen, die die Belastbarkeitsgrenzen des Planeten achtet. Die Notwendigkeit eines gerechten Übergangs sei ein integraler Bestandteil des Grünen Deals, in dem betont wird, dass niemand zurückgelassen und keine Region vernachlässigt werden sollte.
- Dies stehe im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris von 2015,
- Der Strategischen Agenda 2019-2024 des Europäischen Rates und
- dem Europäischen Klimagesetz, das seit Juli 2021 in Kraft sei
- Der Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte ergänze und unterstütze den ökologischen und den digitalen Wandel im Einklang mit einem starken sozialen Europa, insbesondere durch drei EU-Kernziele in den Bereichen Beschäftigung, Kompetenzen und soziale Inklusion, die von den EU-Führungsspitzen im Mai und Juni 2021 gebilligt wurden.
- Im Juli 2021 nahm die Kommission das Paket „Fit für 55“ an, um das verbindliche Klimaziel der EU für 2030, die Netto-Treibhausgasemissionen auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2050 um mindestens 55 % zu senken, zu erreichen; dazu gehört der Klima-Sozialfonds
- Als Teil des Pakets „Fit für 55“ kündigte die Kommission für Ende 2021 einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates an, mit der die Mitgliedstaaten weitere Leitlinien dazu erhalten sollen, wie am besten mit den sozialen und beschäftigungsbezogenen Aspekten des ökologischen Wandels umzugehen ist.
Zitat
Der Exekutiv-Präsident der Europäischen Kommission, Frans Timmermanns, zuständig für den European Green Deal, sagte anlässlich der Vorstellung der politischen Leitlinien:
„Mit dem Grünen Deal werden wir eine moderne, nachhaltige Wirtschaft mit Arbeitsplätzen schaffen, die über Jahrzehnte bestehen werden. Der Übergang Europas zur Klimaneutralität wird nicht einfach sein, und wir brauchen gesamtwirtschaftliche politische Maßnahmen, die alle einbeziehen. Heute ergänzen wir unsere Vorschläge zum Klima-Sozialfonds, zum Mechanismus für einen gerechten Übergang und anderen Maßnahmen durch zusätzliche politische Leitlinien, um sicherzustellen, dass auf unserem Weg zu einer gesunden, grünen und fairen Zukunft niemand zurückgelassen wird.“
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (16.12.2021) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.