Eurobarometer-Umfrage der Europäischen Kommission zeigt, dass die Bürger/innen in der EU über ihre Rechte informiert sind – Europäische Kommission eröffnet öffentliche Konsultation zur Unionsbürgerschaft
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Mit Zufriedenheit stellt die Europäische Kommission fest, dass laut der jüngsten Eurobarometerumfrage über Unionsbürgerschaft und Demokratie mit 91 Prozent die große Mehrheit der EU-Bürger/nnen mit dem Begriff „Unionsbüger“ vertraut ist. Das ist der höchste seit 2007 verzeichnet Bekanntheitsgrad und bedeutet einen Zuwachs von 14 Prozent seit 2015 (87 Prozent).
Überblick über die wichtigsten Erkenntnisse aus der Umfrage über Unionsbürgerschaft und Demokratie
Die mit der Unionsbürgerschaft verbundenen Rechte sind allgemein bekannt
Den Begriff „Unionsbürgerschaft“ und seine Bedeutung sind fast zwei Drittel der Befragten ein Begriff (65 Prozent) und weitere 26 Prozent haben bereits davon gehört. Die Bürger/innen in der EU kennen insbesondere:
- Ihr Recht, bei den EU-Organen eine Beschwerde einzulegen (89 Prozent)
- Ihr Recht, sich in einem beliebigen EU-Mitgliedsstaat aufzuhalten (85 Prozent)
- Ihr Recht bei einem Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedsland wie ein Staatsangehöriger dieses Mitgliedslands behandelt zu werden
Allerdings fühlen sich nur 37 Prozent gut informiert für den Fall, dass ihre Unionsbürgerrechte nicht geachtet werden, aber das ist immerhin ein Zuwachs um 11 Prozent im Vergleich zu 2015 (26 Prozent). Für 92 Prozent der befragten Europäer/innen ist klar, dass Sie sich im Falle eines Aufenthaltes in einem Nicht-EU-Land, in dem sich kein Konsulat oder keine Botschaft ihres Mitgliedslands befindet im Notfall an eine EU-Delegation wenden würden.
Vorteil der Freizügigkeit
Eine überwiegende Mehrheit der europäischen Bürger/innen war der Ansicht, dass das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der EU insgesamt vorteilhaft für die Wirtschaft ihres Landes sei, dies ist ein Anstieg um 13 Prozent gegenüber 2015 (71 Prozent).
Gute Kenntnisse des EU-Wahlrechts
Einer großen Mehrheit (71 Prozent) ist auch bekannt, dass ein Unionsbürger, der in einem anderen EU-Land als seinem Herkunftsland lebt, das aktive und passive Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament hat. Eine große Mehrheit der Befragten gab ferner an, dass sie bei der Wahl zum Europäischen Parlament im Jahr 2019 eher teilgenommen hätten, wenn sie über die Wahlen allgemein und insbesondere über die Auswirkungen der EU auf den Alltag eingehender oder besser informiert worden wären.
Öffentliche Konsultation zur Unionsbürgerschaft
Parallel zur Vorstellung der Ergebnisse der Eurobarometer-Umfrage hat die Europäische Kommission am 09. Juli 2020 eine öffentliche Konsultation zur Unionsbürgerschaft und der damit verbundenen Rechte eingeleitet. Mit der Umfrage sollen die EU-Bürger/innen ihr Wissen, ihre Erfahrungen und Meinungen zu den Unionsbürgerrechten deutlich machen; die Ergebnisse sollen in den nächsten Bericht über die Unionsbürgerschaft einfließen. Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie wird in der Umfrage auch nach den Auswirkungen der Sofortmaßnahmen auf die mit der Unionsbürgerschaft verbundenen Rechte gefragt. An der Konsultation können sich alle interessierten Bürger/innen und Organisationen beteiligen, die Frist läuft bis zum 01. Oktober 2020.
Die nächsten Schritte – Bericht 2020 zur Unionsbürgerschaft
Die Europäische Kommission plant die Erstellung des Berichts 2020 zur Unionsbürgerschaft; in diesem Bericht sollen einfließen:
- Die oben dargestellten Ergebnisse der jüngsten Eurobarometer-Umfrage zur Unionsbürgerschaft und Demokratie
- Die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation zur Unionsbürgerschaft mit Beginn am 09. Juli 2020
- Die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation weiterer Interessenträger (Aufruf 2. Halbjahr 2020)
Anhand der Auswertung will die Europäische Kommission konkrete Maßnahmen vorschlagen, die zu einer weiteren Stärkung der mit der Unionsbürgerschaft verbundenen Rechte führt, wie z.B. der demokratischen Teilhabe und insbesondere der Rechte in grenzübergreifenden Situationen.
Der Bericht zur Unionsbürgerschaft 2020 soll den Europäischen Aktionsplan für Demokratie ergänzen; beide Dokumente sollen in 2020 beschlossen werden und haben das Ziel, die Widerstandsfähigkeit der Demokratien in der EU zu stärken.
Hintergrund: Die Europäische Kommission ist nach Art. 25 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (Vertrag von Lissabon) rechtlich verpflichtet, alle drei Jahre einen Bericht über die Unionsbürgerschaft zu veröffentlichen, in dem die Anwendung der Bestimmungen der Nichtdiskriminierung und Unionsbürgerschaft sowie die neuen Prioritäten der Europäischen Kommission in diesem Bereich dargelegt werden.
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (29.07.2020) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.