Seit Anfang Januar 2020 gelten stärkere Verbraucherrechte in der EU
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Am 07. Januar 2019 sind stärkere Verbraucherrechte in Kraft getreten, die für mehr Transparenz sorgen sollen und wirksamere Sanktionsmöglichkeiten bei Täuschungen zulassen. Die neuen Regelungen im Einzelnen:
- Stärkere Verbraucherrechte im Internet: Beim Kauf einer Ware auf einem Online-Marktplatz müssen die Verbraucher klar darüber informiert werden, ob sie Waren oder Dienstleistungen von einem Unternehmer oder einer Privatperson erwerben, damit sie wissen, auf welchen Schutz sie im Falle von Problemen Anspruch haben. Bei der Suche im Internet muss Verbrauchern klar angezeigt werden, wenn ein Suchergebnis von einem Händler bezahlt wurde. Außerdem müssen Verbraucher über die wichtigsten Parameter für die Rangfolge der Ergebnisse informiert werden.
- Bekämpfung eines Doppelstandards bei der Qualität von Konsumgütern: Zukünftig gilt die identische Bewerbung von unterschiedlich zusammengesetzten Konsumgütern (z.B. Lebensmitteln) und Produkten in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten als irreführende Praxis und ist verboten.
- Wirksame Sanktionen bei Verstößen gegen das EU-Verbraucherrecht: Die nationalen Verbraucherschutzbehörden werden zukünftig befugt, bei grenzüberschreitend auftretenden Verletzungen der verpflichtenden Standards in koordinierter Weise wirksame, angemessene und abschreckende Sanktionen zu verhängen. Bei weitverbreiteten Verstößen, die zulasten von Verbrauchern in mehreren EU-Mitgliedstaaten gehen und koordinierten Durchsetzungsmaßnahmen auf EU-Ebene unterliegen, beläuft sich die Höhe der Geldbuße in jedem Mitgliedstaat auf mindestens 4 Prozent des Jahresumsatzes des betreffenden Unternehmens.
Die neuen Regelungen müssen spätestens bis zum 28. Mai 2022 in die jeweilige nationale Gesetzgebung der EU-Mitgliedstaaten umgesetzt sein.
Die für Werte und Transparenz zuständige Kommissionsvizepräsidentin Věra Jourová sagte: "Die neuen Vorschriften werden die Transparenz und Sicherheit im Online-Handel erhöhen, was im Interesse der Verbraucher liegt. Die EU sagt Nein zu Produkten, die in unterschiedlichen Mitgliedstaaten als identisch verkauft werden, obwohl dies eindeutig nicht der Fall ist. Diese neuen Vorschriften können die Verbraucher jedoch nur dann vor unseriösen Händlern und Online-Trickbetrügern schützen, wenn sie vor Ort auch strikt umgesetzt werden. Ich fordere daher alle Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass die neuen Vorschriften unverzüglich umgesetzt werden."
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 07.01.2020
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (13.01.2020) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.