Regierungen einig: bessere Koordinierung bei Corona-Reisebeschränkungen
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Bei Reisen innerhalb der EU sollen die Einstufung von Corona-Risikogebieten sowie Test- und Quarantänevorschriften klarer und vorhersehbarer werden. Auf eine entsprechende Empfehlung zur besseren Koordinierung von Reisebeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie haben sich die Mitgliedstaaten heute geeinigt. Dazu gehört eine Karte der gesamten EU mit einheitlichen Farbcodes – grün, orange, rot -, die auf der Grundlage gemeinsamer Kriterien erstellt wird. Informationen über Reisebeschränkungen sollten in der Regel 24 Stunden vor Inkrafttreten der Maßnahmen veröffentlicht werden. Ausnahmen von der Quarantänepflicht soll es etwa für Grenzpendler oder aufgrund wichtiger familiärer Gründe geben.
Eine Karte der gesamten EU mit einheitlichen Farbcodes, die auf der Grundlage gemeinsamer Kriterien vom Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten erstellt wird, ist das erste wichtige Ergebnis. Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die erforderlichen Daten zur Verfügung gestellt werden, damit die Karte wöchentlich mit genauen Informationen über die epidemiologische Lage in der EU und ihren Regionen aktualisiert werden kann.
In der gemeinsamen Erklärung heißt es, die Mitgliedstaaten können zwar nach wie vor darüber entscheiden, welche beschränkenden Maßnahmen wie Quarantäne oder Tests sie anwenden möchten. „Wir appellieren aber an sie, dafür zu sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger gemäß der heute erzielten Vereinbarung künftig klar und rechtzeitig darüber informiert werden, was sie tun müssen und welche Beschränkungen gelten.“ Die Mitgliedstaaten haben sich auch auf die gegenseitige Anerkennung von Tests verständigt und wollen die Test- und Quarantäneanforderungen besser koordinieren.
„Unsere Stärke als Union wird deutlich, wenn wir einmütig handeln, um unsere gemeinsamen Rechte und Freiheiten und die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Die heute erzielte Einigung ist ein gutes Beispiel dafür“, heißt es in der Erklärung.
In Bezug auf etwaige Beschränkungen der Freizügigkeit sollten die Mitgliedstaaten so früh wie möglich vor dem Inkrafttreten neuer Maßnahmen klare, umfassende und zeitnahe Informationen bereitstellen, auch über etwaige begleitende Anforderungen (z. B. Negativtests auf COVID-19 Infektionen oder ausgefüllte Aussteigekarten) sowie über die Maßnahmen für Reisende, die aus Gebieten mit höherem Risiko kommen. Diese Informationen sollten in der Regel 24 Stunden vor Inkrafttreten der Maßnahmen veröffentlicht werden, wobei zu berücksichtigen ist, dass für epidemiologische Notfälle eine gewisse Flexibilität erforderlich ist.
Alle Informationen über Reisen innerhalb der EU werden auf der Plattform „Re-open EU“ verfügbar sein, auf der auch die regelmäßig vom Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten veröffentlichte einheitliche Karte verlinkt ist.
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (13.10.2020) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.