Neue Leitlinien für eine gerechtere Online-Wirtschaft
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Ab dem kommenden Sonntag werden Unternehmen und Händler, die ihre Waren online über Marktplätze verkaufen, erfahren, nach welchen Kriterien sie in Suchergebnissen eingestuft werden. Hotels auf Buchungsplattformen erhalten mehr Klarheit über unfaire Geschäftsbedingungen und App-Entwickler können gegen Entscheidungen von App-Stores vorgehen, die ihre Inhalte löschen wollen. Die Kommission hat heute Leitlinien veröffentlicht, die Händlern, Online-Plattformen und Suchmaschinen helfen sollen, die neuen Vorschriften für die Beziehungen zwischen Online-Plattformen und Unternehmen optimal für sich zu nutzen.
Die mehr als 10.000 Online-Plattformen in der EU sind nur ein Teil eines größeren Ökosystems digitaler Dienste, das Innovationen vorantreibt. Trotz ihrer Rolle als unverzichtbare Ressource in der anhaltenden Gesundheitskrise müssten wichtige Fragen der Fairness und Sicherheit nun angegangen werden, zeigt sich die Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager überzeugt. Mit den neuen Vorschriften würden bestimmte unlautere Praktiken wie unbegründete Kontoaussetzungen sowie unklare Geschäftsbedingungen verboten. „Ferner sorgen sie für mehr Transparenz beim Ranking, gewährleisten gleiche Wettbewerbsbedingungen für Online-Plattformen und Suchmaschinen und schaffen neue Möglichkeiten für die Beilegung von Streitigkeiten und Beschwerden“, betont Vestager.
Vertrauen sei von entscheidender Bedeutung für die Online-Wirtschaft, betont der für den Binnenmarkt zuständige Kommissar Thierry Breton. Unternehmen ziehe es zunehmend ins Netz – ein Trend, der sich durch die Coronavirus-Pandemie noch verstärkt habe: „Um ein faires, transparentes und berechenbares Online-Umfeld zu gewährleisten, müssen sich alle Anbieter an diese neuen Vorschriften anpassen. Sie werden das Vertrauen in die Online-Plattformwirtschaft zum Nutzen aller stärken.“
Außer dem ersten Regelwerk zur Regulierung der Plattformwirtschaft hat die Kommission heute auch drei Fortschrittsberichte der Expertengruppen der Beobachtungsstelle für die Online-Plattformwirtschaft veröffentlicht, um Rückmeldungen dazu einzuholen. Die Berichte werden in die umfassenderen Arbeiten der Kommission zu Online-Plattformen und insbesondere in das anstehende Legislativpaket über digitale Dienste einfließen. In den kommenden Wochen wird die Kommission auch offizielle Leitlinien zum Ranking veröffentlichen. Diese Leitlinien werden Online-Plattformen und Suchmaschinen dabei unterstützen, die Vorhersehbarkeit und Transparenz zu verbessern, sodass Unternehmen ihre Sichtbarkeit im Internet optimieren und ihren Auftritt bestmöglich gestalten können.
Die Kommission hat Fragen und Antworten erstellt, die Online-Plattformen und Suchmaschinen, insbesondere den kleineren unter ihnen, als Checkliste bei der Umsetzung der neuen Anforderungen dienen können. Sie sollen Unternehmen helfen, sich über ihre neuen Rechte und Optionen bei der Lösung von Problemen, die in ihren Geschäftsbeziehungen zu Online-Plattformen auftreten können, zu informieren. Außerdem enthalten sie nützliche Informationen für Online-Vermittlungsdienste, Suchmaschinen und repräsentative Organisationen oder Verbände. Darüber hinaus hat die Kommission ein Video herausgegeben, das Online-Plattformen und Suchmaschinen Auskunft darüber geben soll, ob die neuen Vorschriften auch für sie gelten.
Die Fortschrittsberichte werden in die aktuellen Arbeitsschwerpunkte der Kommission im digitalen Bereich einfließen, die in der Mitteilung der Kommission über die Gestaltung der digitalen Zukunft Europas sowie in ihrer Datenstrategie vorgestellt wurden. Außerdem sind sie ein Beitrag zum Legislativpaket über digitale Dienste. Es werden noch zwei weitere Berichte zu den Themen Online-Werbung und Plattformen mit beträchtlicher Marktmacht erstellt, die zusammen mit den bereits vorliegenden Berichten in einem abschließenden Beitrag der Expertengruppe der Beobachtungsstelle münden werden.
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (10.07.2020) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.